10.07.2023, 15:36
(10.07.2023, 15:31)Law123 schrieb:(10.07.2023, 15:28)Ref0211 schrieb: Ich habe 78 III Nr. 5 genommen, weil § 242 keine Mindeststrafe vorsieht. Deswegen habe ich die Verjährung bejaht.
Eine Unterbrechung oder ein ruhen hat es in NRW hoffentlich nicht gegeben.
Habe gesagt es ruht wegen 78 b I Nr.2
Wurde die Vernehmung schon angeordnet?
Habe gesagt nr 1 weil die Polizisten meinten es werde wegen des Ausweises ermittelt werden

10.07.2023, 15:41
In Hessen musste nur der B geprüft werden, wenn ich nicht was anderes überlesen habe.
Die Durchsuchung hab ich über §163b I 3 gelöst.
Laut Kommentar ging das mit der vorläufigen Festnahme nach 127 nicht, weil Schuss nicht erlaubt. Aber keine Ahnung, wo man das letztlich einbauen sollte, gerade weil P nicht geprüft werden sollte..
Die Durchsuchung hab ich über §163b I 3 gelöst.
Laut Kommentar ging das mit der vorläufigen Festnahme nach 127 nicht, weil Schuss nicht erlaubt. Aber keine Ahnung, wo man das letztlich einbauen sollte, gerade weil P nicht geprüft werden sollte..
10.07.2023, 15:43
Ich denke nur weil man 242 geprüft hat, ist man nicht automatisch durchgefallen! sei nicht traurig, dort hast du ja auch die Probleme mitgenommen.
10.07.2023, 15:54
(10.07.2023, 15:41)RefHess23 schrieb: In Hessen musste nur der B geprüft werden, wenn ich nicht was anderes überlesen habe.
Die Durchsuchung hab ich über §163b I 3 gelöst.
Laut Kommentar ging das mit der vorläufigen Festnahme nach 127 nicht, weil Schuss nicht erlaubt. Aber keine Ahnung, wo man das letztlich einbauen sollte, gerade weil P nicht geprüft werden sollte..
Die Durchsuchung richtete sich doch nach dem HSOG, jedenfalls gab es im Sachverhalt den Hinweis darauf. Habe das darüber dann gelöst. Sicherstellung über StPO, Durchsuchung über HSOG.
10.07.2023, 15:57
10.07.2023, 16:00
War er in NRW nur vorläufig festgenommen oder in Haft?
Das heißt Prüfung auf Haftfortdauer war falsch und man musste Haftbefehl beantragen? Dachte irgendwie er sei schon in Haft…
Das heißt Prüfung auf Haftfortdauer war falsch und man musste Haftbefehl beantragen? Dachte irgendwie er sei schon in Haft…
10.07.2023, 16:02
Er war erst vorläufig festgenommen und dann erging am nächsten Tag der Haftbefehl.
10.07.2023, 16:03
10.07.2023, 16:04
10.07.2023, 16:11
(10.07.2023, 16:04)Ref0211 schrieb:(10.07.2023, 16:03)Law123 schrieb:(10.07.2023, 16:02)Ref0211 schrieb: Er war erst vorläufig festgenommen und dann erging am nächsten Tag der Haftbefehl.
Ah Glück gehabt
In NRW war aber auch nicht vermerkt, dass die Durchsuchung öffentlich-rechtlich war oder?
Nee..auch kein Hauch von Hinweis. Hab’s über 102 gemacht