09.07.2023, 14:14
(08.07.2023, 13:43)sl4442 schrieb: Das hängt davon ab, wann du dich bewirbst. Die Bewerbungsfrist beträgt 4 Wochen zum Einstellungstermin. Die Zusage erhält man erst nach Ende der Frist. Mein Brief kam zwischen dem 6. und 10. des Vormonats vom Refbeginn an.
Man erhält wohl auch vorher eine telefonische Auskunft, ob es mit dem Wunschort klappt, was aber auch meistens der Fall sein sollte.
Danke.

09.07.2023, 14:23
Also hieße das: Frühzeitige Bewerbung= frühzeitige Rückmeldung? So verstehe ich zumindest "je nachdem, wann du dich bewirbst" Ich würde tbh am liebsten alles am Tag nach der Mündlichen einwerfen.
Und das Führungszeugnis E0 wird OLG-seitig angefordert oder durch mich?

09.07.2023, 18:30
(09.07.2023, 14:23)sonja19902@gmx.net schrieb: Also hieße das: Frühzeitige Bewerbung= frühzeitige Rückmeldung? So verstehe ich zumindest "je nachdem, wann du dich bewirbst" Ich würde tbh am liebsten alles am Tag nach der Mündlichen einwerfen.Und das Führungszeugnis E0 wird OLG-seitig angefordert oder durch mich?
Nein.
Das heißt: Je früher du dich bewirbst, desto länger dauert es, weil alle Rückmeldungen zur gleichen Zeit verschickt werden.
Zum Führungszeugnis:
"Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde bedarf es zunächst einer hiesigen schriftlichen Aufforderung, die bestätigt, dass die Voraussetzungen über die Erteilung vorliegen. Diese erhalten Sie unaufgefordert nach Eingang des Zulassungsantrags. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an den Präsidenten des Oberlandesgerichts übermittelt."
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
10.07.2023, 09:26
Danke
10.07.2023, 14:03
(09.07.2023, 14:23)sonja19902@gmx.net schrieb: Also hieße das: Frühzeitige Bewerbung= frühzeitige Rückmeldung? So verstehe ich zumindest "je nachdem, wann du dich bewirbst" Ich würde tbh am liebsten alles am Tag nach der Mündlichen einwerfen.Und das Führungszeugnis E0 wird OLG-seitig angefordert oder durch mich?
Hey Sonja!
Bisher gab es immer mehr Plätze als Bewerber. Wenn du dich bewirbst, dann bekommst du also relativ sicher einen Referendariatsplatz zu deinem Wunschtermin. Manchmal bekommst du nicht deinen Wunsch-LG-Bezirk (aber meistens klappt auch das).
Du kannst dich unproblematisch frühzeitig direkt nach der mündlichen Prüfung bewerben. Telefonisch kann man dir dann auch bereits relativ früh sagen ob und ggf. wo es klappt. Die offiziellen Schreiben kommen aber erst relativ kurzfristig vor dem Start (ich glaube, es war ca. einen Monat vorher - aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher).
Das Führungszeugnis kannst du inzwischen auch online beantragen (wenn bei deinem Perso diese Funktion freigeschaltet ist).
Viel Erfolg bei der mündlichen Prüfung!
10.07.2023, 14:08
(09.07.2023, 09:41)SebastianG schrieb: Hallo miteinander,
auch ich habe das Thema durch Google gefunden. Hat jemand Erfahrung mit einer Promotion vor dem Referendariat? Hintergrund ist § 21 JAG M-V, wonach nicht mehr als vier Jahre seit Ablegung der Ersten jur. Prüfung vergangen sein dürfen. Durch Promotion und ca. 6 Monate Arbeitslosigkeit käme ich aber darüber. Die im Gesetz genannte Ausnahme für Tätigkeiten, die einen Zusammenhang zwischen Rechtsstudium und der Ausbildung im Vorbereitungsdienst aufweisen, erscheint mit dahingehend wenig eindeutig….
Sicher?

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/ju...=187987,22
11.07.2023, 07:00
(10.07.2023, 14:08)LawLove schrieb:(09.07.2023, 09:41)SebastianG schrieb: Hallo miteinander,
auch ich habe das Thema durch Google gefunden. Hat jemand Erfahrung mit einer Promotion vor dem Referendariat? Hintergrund ist § 21 JAG M-V, wonach nicht mehr als vier Jahre seit Ablegung der Ersten jur. Prüfung vergangen sein dürfen. Durch Promotion und ca. 6 Monate Arbeitslosigkeit käme ich aber darüber. Die im Gesetz genannte Ausnahme für Tätigkeiten, die einen Zusammenhang zwischen Rechtsstudium und der Ausbildung im Vorbereitungsdienst aufweisen, erscheint mit dahingehend wenig eindeutig….
Sicher?![]()
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/ju...=187987,22
§ 21 IV 3 Nr. 1 Fall 1 liest sich schon so. Allerdings dürfte doch bei einer Promotion die Ausnahme des Zusammenhangs zwischen Studium und Ref greifen. Ich denke, die wird mit Blick auf Art. 12 GG (Stichwort: Ausbildungsmonopol des Staates) sehr weit zu verstehen und bei auch nur ansatzweise juristischen Zwischentätigkeiten erfüllt sein.
12.07.2023, 11:51
(10.07.2023, 14:03)LawLove schrieb:(09.07.2023, 14:23)sonja19902@gmx.net schrieb: Also hieße das: Frühzeitige Bewerbung= frühzeitige Rückmeldung? So verstehe ich zumindest "je nachdem, wann du dich bewirbst" Ich würde tbh am liebsten alles am Tag nach der Mündlichen einwerfen.Und das Führungszeugnis E0 wird OLG-seitig angefordert oder durch mich?
Hey Sonja!
Bisher gab es immer mehr Plätze als Bewerber. Wenn du dich bewirbst, dann bekommst du also relativ sicher einen Referendariatsplatz zu deinem Wunschtermin. Manchmal bekommst du nicht deinen Wunsch-LG-Bezirk (aber meistens klappt auch das).
Du kannst dich unproblematisch frühzeitig direkt nach der mündlichen Prüfung bewerben. Telefonisch kann man dir dann auch bereits relativ früh sagen ob und ggf. wo es klappt. Die offiziellen Schreiben kommen aber erst relativ kurzfristig vor dem Start (ich glaube, es war ca. einen Monat vorher - aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher).
Das Führungszeugnis kannst du inzwischen auch online beantragen (wenn bei deinem Perso diese Funktion freigeschaltet ist).
Viel Erfolg bei der mündlichen Prüfung!
Herzlichen Dank. :) Mündliche dauert noch etwas und ich will schlicht und ergreifend schon mal planen können. Auch wenn ich den Erstversuch im Staatsteil versemmelt habe, steht der Letztversuch nächstes Jahr an und ich will zumindest schon mal Infos sammeln, wie das Ganze abläuft. Die Website von Mecklenburg-Vorpommern ist leider in der Beziehung etwas ... verwirrend. Daher die Unsicherheit, zumal beinahe alle Freunde hier in Sachsen-Anhalt geblieben sind.
14.07.2023, 10:37
(11.07.2023, 07:00)Bre schrieb:(10.07.2023, 14:08)LawLove schrieb:(09.07.2023, 09:41)SebastianG schrieb: Hallo miteinander,
auch ich habe das Thema durch Google gefunden. Hat jemand Erfahrung mit einer Promotion vor dem Referendariat? Hintergrund ist § 21 JAG M-V, wonach nicht mehr als vier Jahre seit Ablegung der Ersten jur. Prüfung vergangen sein dürfen. Durch Promotion und ca. 6 Monate Arbeitslosigkeit käme ich aber darüber. Die im Gesetz genannte Ausnahme für Tätigkeiten, die einen Zusammenhang zwischen Rechtsstudium und der Ausbildung im Vorbereitungsdienst aufweisen, erscheint mit dahingehend wenig eindeutig….
Sicher?![]()
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/ju...=187987,22
§ 21 IV 3 Nr. 1 Fall 1 liest sich schon so. Allerdings dürfte doch bei einer Promotion die Ausnahme des Zusammenhangs zwischen Studium und Ref greifen. Ich denke, die wird mit Blick auf Art. 12 GG (Stichwort: Ausbildungsmonopol des Staates) sehr weit zu verstehen und bei auch nur ansatzweise juristischen Zwischentätigkeiten erfüllt sein.
Ja, genauso würde ich das auch lesen und fand die geschilderte Lage damit als unproblematisch erfasst.
25.07.2023, 21:49
Freunde, ich muss das Thema jetzt doch tatsächlich nochmals aufgreifen.
Nachdem ich mich mehr oder weniger sicher für M-V entschieden habe, ist mir grade ganz versteckt ins Auge gesprungen, dass es im Dezember 2022 erstmals mehr Bewerber als Plätze gab und aktuell wohl 18 Leute auf der Warteliste stehen.
Da man endgültigen Bescheid, ob man nun einen Platz bekommen hat oder nicht, erst Mitte November bekommt, müsste ich notgedrungen schon ohne die sichere Zusage umziehen. Das wäre kein Problem, gäbe es jetzt nicht doch eine Warteliste.
Könnt ihr vielleicht einschätzen, was man sich für Chancen ausrechnen kann, wenn man mit ca. 9,5 Punkten aus einem anderen Bundesland ankommt? Bzw. ob die einem da brauchbare Auskunft geben, wenn man anruft, auch ohne sich vorher zu bewerben?
Nachdem ich mich mehr oder weniger sicher für M-V entschieden habe, ist mir grade ganz versteckt ins Auge gesprungen, dass es im Dezember 2022 erstmals mehr Bewerber als Plätze gab und aktuell wohl 18 Leute auf der Warteliste stehen.
Da man endgültigen Bescheid, ob man nun einen Platz bekommen hat oder nicht, erst Mitte November bekommt, müsste ich notgedrungen schon ohne die sichere Zusage umziehen. Das wäre kein Problem, gäbe es jetzt nicht doch eine Warteliste.
Könnt ihr vielleicht einschätzen, was man sich für Chancen ausrechnen kann, wenn man mit ca. 9,5 Punkten aus einem anderen Bundesland ankommt? Bzw. ob die einem da brauchbare Auskunft geben, wenn man anruft, auch ohne sich vorher zu bewerben?