07.07.2023, 14:55
Könnte jemand berichten, was er heute in Nds gemacht hat?
War eig machbar, aber bin vom Aufbau irgendwie durcheinander gekommen
War eig machbar, aber bin vom Aufbau irgendwie durcheinander gekommen
07.07.2023, 15:55
AW in Hessen heute Wirtschaftsrecht:
Zwei OHG Gesellschafter, die ankommen, die OHG heißt Elektromobil OHG. Entstanden aus dem Autohandel eines Einzelkaufmanns, der aber zuvor bereits aus der OHG ausgeschieden ist.
Er "hinterließ" einen Kaufvertrag für zehn Elektroautos für zusammen 250.000€. Davon wurden acht verkauft, nachdem der Kaufpreis gestundet wurde wegen COVID, die restlichen zwei wurden vom Erlös finanziert und noch nicht verkauft.
Die finanzielle Situation der OHG ist düster, also machen sie eine Aktion mit Zetteln in einem Villenviertel und bieten an, Luxusautos auf Kommissionsbasis zu verkaufen..
Erst kommt ein Fax vom Architekten Horst Schneider, der seinen Porsche 924 anbietet. Gesellschafter 1 (Papke, P) legt es beiseite und auch Gesellschafter 2 (Quedlinburg, Q) antwortet nicht. So einen "Hausfrauenporsche" wolle man nicht.
Dann kommt ein neues Angebot von einem Dr. Speier, einem Professor. Der will seinen Jaguar E Type verkaufen. P redet mit ihm, dreht ihm eines der Elektroautos für 27.500€ an und vereinbart, den Jaguar auf Kommission für mindestens 17.500€ (Wert nach Gutachten 20.000€) zu verkaufen. Die Provision soll 10% sein. Übergabe des neuen Fahrzeugs am 14.07.2023.
Dann kommt eine Frau Unger, die einen seltenen Aston Martin verkaufen will, von dem nur 2449 Stück gebaut wurden. Mindestpreis sollen 22.000€ sein, ebenso ist der Wert des Fahrzeugs.
Beide werden im Schaufenster des Autohauses ausgestellt.
Etwas später verkauft Q den Jaguar an einen Herrn Knoll für nur 15.000€. Hinweise auf eine Kenntnis von den "mindestens 17.500€" gab es nicht.
Der Aston Martin wird in der Folge bei einer Probefahrt geklaut, P hat sich vorher eine Telefonnummer und eine Kopie des Führerscheins geben lassen, Führerschein war gefälscht, Person existiert nicht und Nummer ebenso. Im Vertrag zum Aston Martin gab es eine Klausel, die dem 390 I HGB entsprach.
Fragen nun: Gab es einen Vertrag mit dem Architekten? Kann man den Verkauf des Jaguar rückabwickeln? Kriegt der Professor seinen Neuwagen für nur 10.000€? Was ist mit der Provision für den Jaguar? Welche Ansprüche hat Frau Unger gegen die OHG?
Dazu Schreiben und etwaige Schriftsätze.
Zwei OHG Gesellschafter, die ankommen, die OHG heißt Elektromobil OHG. Entstanden aus dem Autohandel eines Einzelkaufmanns, der aber zuvor bereits aus der OHG ausgeschieden ist.
Er "hinterließ" einen Kaufvertrag für zehn Elektroautos für zusammen 250.000€. Davon wurden acht verkauft, nachdem der Kaufpreis gestundet wurde wegen COVID, die restlichen zwei wurden vom Erlös finanziert und noch nicht verkauft.
Die finanzielle Situation der OHG ist düster, also machen sie eine Aktion mit Zetteln in einem Villenviertel und bieten an, Luxusautos auf Kommissionsbasis zu verkaufen..
Erst kommt ein Fax vom Architekten Horst Schneider, der seinen Porsche 924 anbietet. Gesellschafter 1 (Papke, P) legt es beiseite und auch Gesellschafter 2 (Quedlinburg, Q) antwortet nicht. So einen "Hausfrauenporsche" wolle man nicht.
Dann kommt ein neues Angebot von einem Dr. Speier, einem Professor. Der will seinen Jaguar E Type verkaufen. P redet mit ihm, dreht ihm eines der Elektroautos für 27.500€ an und vereinbart, den Jaguar auf Kommission für mindestens 17.500€ (Wert nach Gutachten 20.000€) zu verkaufen. Die Provision soll 10% sein. Übergabe des neuen Fahrzeugs am 14.07.2023.
Dann kommt eine Frau Unger, die einen seltenen Aston Martin verkaufen will, von dem nur 2449 Stück gebaut wurden. Mindestpreis sollen 22.000€ sein, ebenso ist der Wert des Fahrzeugs.
Beide werden im Schaufenster des Autohauses ausgestellt.
Etwas später verkauft Q den Jaguar an einen Herrn Knoll für nur 15.000€. Hinweise auf eine Kenntnis von den "mindestens 17.500€" gab es nicht.
Der Aston Martin wird in der Folge bei einer Probefahrt geklaut, P hat sich vorher eine Telefonnummer und eine Kopie des Führerscheins geben lassen, Führerschein war gefälscht, Person existiert nicht und Nummer ebenso. Im Vertrag zum Aston Martin gab es eine Klausel, die dem 390 I HGB entsprach.
Fragen nun: Gab es einen Vertrag mit dem Architekten? Kann man den Verkauf des Jaguar rückabwickeln? Kriegt der Professor seinen Neuwagen für nur 10.000€? Was ist mit der Provision für den Jaguar? Welche Ansprüche hat Frau Unger gegen die OHG?
Dazu Schreiben und etwaige Schriftsätze.
07.07.2023, 16:24
Heute in NDS.. Ich habe Einspruch VU zulässig, Anspruch bejaht dem Grunde nach, 4000 und 5000 Euro Gebuhrenschsden waren jedoch nicht schlüssig, Vergleich hatte keine Bindungswirkung nach 68 ZPO, Verjährung war gehemmt wegen 204 Nr 6 BGB, Aufrechnung primär wegen Forderung aus 652 in Höhe von 7000 Euro vom 2.12.2022. Anträge Einspruch VU, Klagabweisung und einst. Einstellung UV.. Aber kein Plan ob das vertretbar ist
07.07.2023, 16:33
(07.07.2023, 16:24)NDS juli23 schrieb: Heute in NDS.. Ich habe Einspruch VU zulässig, Anspruch bejaht dem Grunde nach, 4000 und 5000 Euro Gebuhrenschsden waren jedoch nicht schlüssig, Vergleich hatte keine Bindungswirkung nach 68 ZPO, Verjährung war gehemmt wegen 204 Nr 6 BGB, Aufrechnung primär wegen Forderung aus 652 in Höhe von 7000 Euro vom 2.12.2022. Anträge Einspruch VU, Klagabweisung und einst. Einstellung UV.. Aber kein Plan ob das vertretbar ist
Klingt so als sei in NRW das gleiche gelaufen. Hab’s sehr ähnlich wie du gemacht. Wieso hast du gesagt die Klage sei nicht schlüssig gewesen?
07.07.2023, 16:33
(07.07.2023, 16:24)NDS juli23 schrieb: Heute in NDS.. Ich habe Einspruch VU zulässig, Anspruch bejaht dem Grunde nach, 4000 und 5000 Euro Gebuhrenschsden waren jedoch nicht schlüssig, Vergleich hatte keine Bindungswirkung nach 68 ZPO, Verjährung war gehemmt wegen 204 Nr 6 BGB, Aufrechnung primär wegen Forderung aus 652 in Höhe von 7000 Euro vom 2.12.2022. Anträge Einspruch VU, Klagabweisung und einst. Einstellung UV.. Aber kein Plan ob das vertretbar ist
Klingt so als sei in NRW das gleiche gelaufen. Hab’s sehr ähnlich wie du gemacht. Wieso hast du gesagt die Klage sei nicht schlüssig gewesen?
07.07.2023, 16:44
Hab die Feststellungen greifen lassen, wegen einer dummen Bemerkung im Putzo
Meint ihr das war’s jetzt für die Klausur? Habe deshalb Streitverkpndung komplett geprüft inklusive möglicher Einwendungen und dann keine Pflichtverletzung mehr, weil die dadurch feststand. Damit war der Anspruch gegeben und bei Teil 2 habe ich zur Aufrechnung geraten, also insgesamt anerkennen und aufrechnen



Meint ihr das war’s jetzt für die Klausur? Habe deshalb Streitverkpndung komplett geprüft inklusive möglicher Einwendungen und dann keine Pflichtverletzung mehr, weil die dadurch feststand. Damit war der Anspruch gegeben und bei Teil 2 habe ich zur Aufrechnung geraten, also insgesamt anerkennen und aufrechnen

07.07.2023, 16:46
Habt ihr in NRW/Nds. im Klageanspruch Mitverschulden angenommen?
Habe 50% angenommen, weil die Klägerin als Verkäuferin mit der Käuferin weiterhin in Kontakt stand und ja selbst Kenntnis von dem fehlerhaften Exposé hatte. Bin mir da aber unsicher.
Habe 50% angenommen, weil die Klägerin als Verkäuferin mit der Käuferin weiterhin in Kontakt stand und ja selbst Kenntnis von dem fehlerhaften Exposé hatte. Bin mir da aber unsicher.
07.07.2023, 16:49
(07.07.2023, 16:44)Law123 schrieb: Hab die Feststellungen greifen lassen, wegen einer dummen Bemerkung im Putzo![]()
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Meint ihr das war’s jetzt für die Klausur? Habe deshalb Streitverkpndung komplett geprüft inklusive möglicher Einwendungen und dann keine Pflichtverletzung mehr, weil die dadurch feststand. Damit war der Anspruch gegeben und bei Teil 2 habe ich zur Aufrechnung geraten, also insgesamt anerkennen und aufrechnen
Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn der Rest passt, dann wird das schon reichen!
Das mit der Aufrechnung ist doch auch konsequent gelöst.
Habe selbst den Anspruch auch iHv 50 % bejaht und den Teil dann anerkannt, den anderen abgewiesen und bzgl. des anerkennenden Teils die unbedingte Aufrechnung erklärt. Hoffe auch, dass das richtig ist.
07.07.2023, 16:53
(07.07.2023, 16:49)Ref0211 schrieb:(07.07.2023, 16:44)Law123 schrieb: Hab die Feststellungen greifen lassen, wegen einer dummen Bemerkung im Putzo![]()
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Meint ihr das war’s jetzt für die Klausur? Habe deshalb Streitverkpndung komplett geprüft inklusive möglicher Einwendungen und dann keine Pflichtverletzung mehr, weil die dadurch feststand. Damit war der Anspruch gegeben und bei Teil 2 habe ich zur Aufrechnung geraten, also insgesamt anerkennen und aufrechnen
Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn der Rest passt, dann wird das schon reichen!
Das mit der Aufrechnung ist doch auch konsequent gelöst.
Habe selbst den Anspruch auch iHv 50 % bejaht und den Teil dann anerkannt, den anderen abgewiesen und bzgl. des anerkennenden Teils die unbedingte Aufrechnung erklärt. Hoffe auch, dass das richtig ist.
Habe aber auch am Ende bei den Anträgen den Einspruch vergessen, weil das am Anfang schnell abgehakt und schon gar nicht mehr im Kopf war, also insgesamt keine tolle Leistung obwohl ich ein sehr sorgfältiges Gutachten gemacht habe

07.07.2023, 16:54
(07.07.2023, 16:49)Ref0211 schrieb:(07.07.2023, 16:44)Law123 schrieb: Hab die Feststellungen greifen lassen, wegen einer dummen Bemerkung im Putzo![]()
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Meint ihr das war’s jetzt für die Klausur? Habe deshalb Streitverkpndung komplett geprüft inklusive möglicher Einwendungen und dann keine Pflichtverletzung mehr, weil die dadurch feststand. Damit war der Anspruch gegeben und bei Teil 2 habe ich zur Aufrechnung geraten, also insgesamt anerkennen und aufrechnen
Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn der Rest passt, dann wird das schon reichen!
Das mit der Aufrechnung ist doch auch konsequent gelöst.
Habe selbst den Anspruch auch iHv 50 % bejaht und den Teil dann anerkannt, den anderen abgewiesen und bzgl. des anerkennenden Teils die unbedingte Aufrechnung erklärt. Hoffe auch, dass das richtig ist.
Wie ist dein praktischer Teil? Wusste gar nicht mehr wie man in einer Klangerwiderung eine Aufrechnung erklärt
