05.07.2023, 10:34
(05.07.2023, 10:07)NDS juli23 schrieb: Wo stand das Amtsgericht Hünfeld, ich meine in Niedersachsen stand nur Mahngericht Uelzen und auf den Inkassoschreiben der Zustellvermerk, mehr war bei uns nicht in der Akte oder ich habe es übersehen :-(
Hünfeld ist in Hessen das zentrale Mahngericht. VB Datum waren ganz vorne. Az und Mahngericht auf einem grauen Stempel mittig.
05.07.2023, 10:36
(05.07.2023, 10:31)cindylawless schrieb:(05.07.2023, 10:19)Law123 schrieb: Was tippt NRW für Z3 für morgen?
Gute Frage. Habe mir die Statistiken nochmal angeschaut und es kommt idR wohl Vollstreckungsabwehrklage dran (mit Abstand am häufigsten), dann Drittwiderspruchsklage und dann Vollstrwckungserinnerung. Eine Einziehungsklage kam zuletzt im März 2022.
Dezember 22 war auch eine Einziehungsklage… Ich hoffe es kommt kein Rechtsbehelfe gegen formelle Fehler.. die habe ich alle vernachlässigt

05.07.2023, 11:19
(05.07.2023, 10:36)Law123 schrieb:(05.07.2023, 10:31)cindylawless schrieb:(05.07.2023, 10:19)Law123 schrieb: Was tippt NRW für Z3 für morgen?
Gute Frage. Habe mir die Statistiken nochmal angeschaut und es kommt idR wohl Vollstreckungsabwehrklage dran (mit Abstand am häufigsten), dann Drittwiderspruchsklage und dann Vollstrwckungserinnerung. Eine Einziehungsklage kam zuletzt im März 2022.
Dezember 22 war auch eine Einziehungsklage… Ich hoffe es kommt kein Rechtsbehelfe gegen formelle Fehler.. die habe ich alle vernachlässigt
Geht mir bei ZVR leider im Allgemeinen so.

05.07.2023, 11:39
(05.07.2023, 11:19)cindylawless schrieb:Geht mir auch so. Absolut nicht meins.. Puh glaube eher entweder normal Anwalt oder mit Kautelarteil am Ende.(05.07.2023, 10:36)Law123 schrieb:(05.07.2023, 10:31)cindylawless schrieb:(05.07.2023, 10:19)Law123 schrieb: Was tippt NRW für Z3 für morgen?
Gute Frage. Habe mir die Statistiken nochmal angeschaut und es kommt idR wohl Vollstreckungsabwehrklage dran (mit Abstand am häufigsten), dann Drittwiderspruchsklage und dann Vollstrwckungserinnerung. Eine Einziehungsklage kam zuletzt im März 2022.
Dezember 22 war auch eine Einziehungsklage… Ich hoffe es kommt kein Rechtsbehelfe gegen formelle Fehler.. die habe ich alle vernachlässigt
Geht mir bei ZVR leider im Allgemeinen so.Ich komme mit der Thematik einfach kaum klar. Hoffen wir mal das beste. Ansonsten soll wohl auch viel im Kommentar stehen (Aufbau, Tenorierung etc.). Lassen wir uns überraschen. Wie ist es eigentlich mit der Z4 Klausur? Normale Anwaltsklausur oder eher mit ZVR Elementen? Habe mal so und so welche gesehen. Hoffentlich kommt keine Kautelarklausur.
05.07.2023, 11:50
(05.07.2023, 10:34)Hess654 schrieb:(05.07.2023, 10:07)NDS juli23 schrieb: Wo stand das Amtsgericht Hünfeld, ich meine in Niedersachsen stand nur Mahngericht Uelzen und auf den Inkassoschreiben der Zustellvermerk, mehr war bei uns nicht in der Akte oder ich habe es übersehen :-(
Hünfeld ist in Hessen das zentrale Mahngericht. VB Datum waren ganz vorne. Az und Mahngericht auf einem grauen Stempel mittig.
In Niedersachsen waren gestern die Az. der Vollstreckungsbescheide auf einer Seite ganz unten "handschriftlich" vermerk (also in anderer Schriftart).
05.07.2023, 12:28
Ihr müsst mir wegen gestern nochmal kurz auf die Sprünge helfen, damit ich endlich damit abschließen kann....
Wie konntet ihr überhaupt irgendwas zu irgendwelchen Anträgen bzgl. der VBs schreiben. Die Einspruchsfristen waren seit nem Jahr abgelaufen. Wiedereinsetzung war wegen 234 III ausgeschlossen. Die Frist wurde auch nicht durch eine Handlung des Gerichts verlängert oder unterbrochen, sodass die Kommentierung in der letzten Randnummer im Putzo zu 234 relevant werden würde, weil der Gerichtsvollzieher die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft versendet, abgibt, zustellt was auch immer. Dabei handelt es sich ja aber gerade nicht um eine Handlung des Gerichts und man kann die auch keinesfalls gleichsetzen.
Die Zustellungen der VBs waren laut meinem Bearbeitervermerk erfolgt, zumindest lagen die PZU vor. Weitere Handlungen des Gerichts erfolgten nicht.
Wie konntet ihr überhaupt irgendwas zu irgendwelchen Anträgen bzgl. der VBs schreiben. Die Einspruchsfristen waren seit nem Jahr abgelaufen. Wiedereinsetzung war wegen 234 III ausgeschlossen. Die Frist wurde auch nicht durch eine Handlung des Gerichts verlängert oder unterbrochen, sodass die Kommentierung in der letzten Randnummer im Putzo zu 234 relevant werden würde, weil der Gerichtsvollzieher die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft versendet, abgibt, zustellt was auch immer. Dabei handelt es sich ja aber gerade nicht um eine Handlung des Gerichts und man kann die auch keinesfalls gleichsetzen.
Die Zustellungen der VBs waren laut meinem Bearbeitervermerk erfolgt, zumindest lagen die PZU vor. Weitere Handlungen des Gerichts erfolgten nicht.
05.07.2023, 12:31
Bei uns haben gestern viele Zwangsvollstreckungsbehelfe geprüft
Ist das in einer Z3 klausur überhaupt möglich oder kommt das wirklich nur in der Z2 dran?
Ist das in einer Z3 klausur überhaupt möglich oder kommt das wirklich nur in der Z2 dran?
05.07.2023, 12:39
(05.07.2023, 12:31)Hessin123 schrieb: Bei uns haben gestern viele Zwangsvollstreckungsbehelfe geprüft
Ist das in einer Z3 klausur überhaupt möglich oder kommt das wirklich nur in der Z2 dran?
Na klar ist das möglich... leider. Aber meiner Meinung nach ging auch davon keiner durch. 767 scheitert an der Präklusion, 767 analog kam nicht in betracht, 826 ging nicht durch. Daher meine Frage in die Runde

05.07.2023, 12:46
Ich habe gestern Einspruch/WS gegen VB abgelehnt und bin über den Widerspruch nach § 882d gegangen + Aussetzungsantrag nach Abs. 2 (sodass Eintragung bis Entscheidung über Widerspruch nicht erfolgen kann). Ich meine auch, dass nur Pakete gestohlen wurden und nicht die Briefe. Andernfalls würden die ganze Hinweise dazu, dass sie den Schlüssel zum Briefkasten nicht abgegeben hat, keine Einbruchsspuren vorlagen und sie die Pakete nur über Tracking Nummer abgefangen hat, keinen Sinn für mich ergeben...aber kann auch sein, dass ich das überlesen habe. Hoffe einfach die Korrektoren bewerten bei dieser Klausur wohlwollend

05.07.2023, 12:54
(05.07.2023, 12:46)RefHess23 schrieb: Ich habe gestern Einspruch/WS gegen VB abgelehnt und bin über den Widerspruch nach § 882d gegangen + Aussetzungsantrag nach Abs. 2 (sodass Eintragung bis Entscheidung über Widerspruch nicht erfolgen kann). Ich meine auch, dass nur Pakete gestohlen wurden und nicht die Briefe. Andernfalls würden die ganze Hinweise dazu, dass sie den Schlüssel zum Briefkasten nicht abgegeben hat, keine Einbruchsspuren vorlagen und sie die Pakete nur über Tracking Nummer abgefangen hat, keinen Sinn für mich ergeben...aber kann auch sein, dass ich das überlesen habe. Hoffe einfach die Korrektoren bewerten bei dieser Klausur wohlwollend
Es stand ausdrücklich Gegenstände aus den Bestellungen, ein Karton mit Adressetikett an die Mandantin und Post für die Mandantin. Ich habe das mit Schlüssel und Einbruchsspuren für (Un-)Verschulden bei Wiedereinsetzung und für die materielle Beweisbarkeit genommen (z.B. Anscheinsvollmacht).
Ich glaube das führt hier aber auch nicht weiter. Die Akte war wild. Viel von der Lösung war bei mir klausurtaktisch gedacht. Ich denke durch die ganzen Fragen und den Entwurf von dem Schuldanerkenntnis konnte man andere Fehltritte ausgleichen. Hauptsache es wird gut begründet. Von ZVR habe ich mich ferngehalten wegen Sperrwirkung für bestimmte Prozessverhalten. Ich weiß nicht wie es euch ging, aber ich konnte auch kaum länger im Kommentar etwas nachlesen bei der Menge an Prüfungen.