02.07.2023, 14:08
Liebe Community,
hat jemand Erfahrung bzgl. der Gesundheitsprüfung für die Einstellung also Richter in BaWü? Insbesondere die Frage, ob nach der Proberichterzeit eine zweite Gesundheitsprüfung ansteht, bevor man als Richter auf Lebzeit ernannt wird?
Zum Hintergrund: Bei mir wurde eine chronisch Erkrankung diagnostiziert, bei der ein hohes Risiko besteht, dass sich diese im Laufe der Proberichterzeit verschlechtert. Nach aktuellem Stand sollte ich die Gesundheitsprüfung gerade so bestehen, aber dies kann sich schnell ändern, weshalb eine zweite Prüfung nach 3-5 Jahren ein großes Risiko darstellt.
Über eure Erfahrungen, auch aus anderen Bundesländern, würde ich mich sehr freuen!
Herzlichen Dank!
hat jemand Erfahrung bzgl. der Gesundheitsprüfung für die Einstellung also Richter in BaWü? Insbesondere die Frage, ob nach der Proberichterzeit eine zweite Gesundheitsprüfung ansteht, bevor man als Richter auf Lebzeit ernannt wird?
Zum Hintergrund: Bei mir wurde eine chronisch Erkrankung diagnostiziert, bei der ein hohes Risiko besteht, dass sich diese im Laufe der Proberichterzeit verschlechtert. Nach aktuellem Stand sollte ich die Gesundheitsprüfung gerade so bestehen, aber dies kann sich schnell ändern, weshalb eine zweite Prüfung nach 3-5 Jahren ein großes Risiko darstellt.
Über eure Erfahrungen, auch aus anderen Bundesländern, würde ich mich sehr freuen!
Herzlichen Dank!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
02.07.2023, 14:24
Ist das nicht geregelt (BeamtStG, Landesbeamtengesetz bzw. Verordnungen dazu)? Kann mir kaum vorstellen, dass das in unregulierter Verwaltungspraxis läuft.
02.07.2023, 14:51
Naja wenn es eine Krankheit ist, die eine Prognose zur Verschlechterung hat, kann ich mir jdf. vorstellen, dass der Amtsarzt der Behörde eine Nachuntersuchung vorschlagen wird.
02.07.2023, 17:12
In BW gibt es eine ärztliche Untersuchung vor der Ernennung auf Probe. Wenn die Prognose positiv ist, erfolgt keine weitere vor der Ernennung auf Lebenszeit (Verplanung). Wenn es gesundheitliche Bedenken gegen die Verplanung gibt, egal ob bereits vorhandene oder während der Probezeit aufgetretene, kann es zur Nachuntersuchung kommen.