13.02.2019, 23:56
„Schwache Kandidaten, die das VB nicht erreicht haben....“ Mir fehlen die Worte.
14.02.2019, 00:01
(13.02.2019, 23:44)Mimimi schrieb:(13.02.2019, 23:29)Topjurist schrieb: [...] Mein Benutzername gibt objektiv meinen Leistungsstand wieder. [...]
[...] ich wähle lieber aus 10 Punkte Kandidaten den sozial kompetentesten aus, als auch den 7,XX und 8,XX Kandidaten. Die bittere Wahrheit ist, dass schwache Kandidaten, die das VB nicht erreicht haben, versuchen ihr Ergebnis auf diesem Weg zu relativieren. Die bitte Wahrheit ist leider auch, dass der Staat nicht mehr gut genug bezahlt um aus den Spitzenkreis die (auch sozial kompetenten) auszuwählen, sondern auf schwache Kandidaten zurückgreifen muss. [...]
Meine Güte. Manche Leute haben echt den Schuss nicht gehört. "Schwache" Kandidaten mit 8 Punkten. Die Blase mancher Leute ist unvorstellbar. Und ich wiederhole meine Kritik gerne: Wenn die herausragenden Kandidaten dann alle mit ihren mittelmäßigen Bezügen auf der Richterbank säßen und die Anwälte mit zwei befriedigenden Examen 100k verdienen würden (was ja heute aufgrund es Juristenmangels schon realistisch ist), das Geheule wäre ebenso episch wie das elitäre Verhalten mancher Foristen hier.
Die Polemik des Beitrages gebe ich daher gerne zurück und erneuere meine Kritik dahingehend, dass ein Amtsrichter in Neubrandenburg, Husum oder Norden sicherlich nicht zwei mal 10 Punkte braucht, um die Sache über 500 € zu entscheiden. Eine Binnendifferenzierung bleibt auch in der Justiz möglich.
Die Argumentation von Topjurist geht mE noch nicht einmal fehl, sofern er über die Richterschaft am OLG und höher spricht. Darunter ist es doch eh egal, da bei offensichtlichen Anfängerfehlern (die Topjurist ja bei Kandidaten mit 8p zu befürchten scheint) das Rechtsmittel zulässig und begründet sein dürfte.
Das zeigt aber auch, dass ein VB als Kriterium zur Bewertung guter Juristen völlig an dem realen Bedarf vorbei geht. Denn im Rahmen der Erprobung sollte dann spätestens festgestellt werden, wer für die paar Stellen da oben geeignet ist. Insofern hoffe ich für Topjurist, dass er dort ist/hin will, sonst hat sich der Aufwand natürlich nicht gelohnt.
Der Rest wird eben Rechtsanwalt oder Staatsanwalt. Und da sind andere Qualitäten gefragt als solche, die im Examen abgeprüft werden. Ich habe im Ersten 8p und peile diese auch fürs Zweite an, um zur StA zu gehen. Hier ein VB zu fordern ist schlicht widersinnig und geht eben völlig an dem Einstellungsbedarf vorbei. Benötigt werden hier mE Überzeugungstäter, die entsprechend entscheidungsfreudig an die Sachen heran gehen. Da hat sich schon in der StA-Stage gerade bei hochqualifizierten Kollegen gezeigt, dass insbesondere die nötige Schlagfertigkeit und Menschenkenntnis fehlt, um in der Hauptverhandlung zu bestehen. Von den jungen Richter*innen übrigens ganz zu schweigen. Da ist man sicherlich auch dem einen oder anderen Topjuristen begegnet...
14.02.2019, 00:06
Das "Argument", der Beste müsse in der Mitte sitzen, hab ich schon oft gehört. Aber dann dürften konsequenterweise nur die jeweils Landesbesten Richter werden. Schließlich gibt es auch noch genug Absolventen über 10,x, die selbstverständlich deutlich besser sind.
14.02.2019, 00:10
Soryy aber ich war Platzziffer 4 im 2ten...
14.02.2019, 00:17
14.02.2019, 00:18
Schon bischen armselig...Das schafft ein kollegiales Verhältnis ständig auf die eigenen Noten hinweisen zu müssen.
14.02.2019, 09:31
Hallo Topjurist,
Hallo Forum,
da Du Topjurist behauptet hast, noch nie einen anderen Topjurist getroffen zu haben, der Noten als relativ betrachtet muss ich mich hier einmal zu Wort melden.
Ich habe "3 aus 4", ein sehr ordentliches Doppel-VB ohne "Mündlichen-Bonus", mehrere Jahre Lehrerfahrung und vor dem Richterjob war ich in einem GK-Spin-Off und habe dort meine Ziele übererfüllt. Damit dürfte meine Meinung hoffentlich auch in Deiner Wahrnehmung die eines Topjuristen sein.
Ich glaube nicht, dass Ri und StA zwingend ein Doppel-VB brauchen, um gute Arbeit zu leisten.
Natürlich sind die Noten sehr wichtige Indikatoren und ja auch ich bin für eine Mindestnote (und habe dafür im Forum "auch schon mein Fett weg bekommen"). Aber diese kann mE auch bei 16 oder sogar 15 aus 2 liegen, wenn die besondere Eignung für den Ri-Beruf anderweitig belegt wird.
Denn Verwendungsbreite hin oder her, es spezialisieren sich auch Richter (und StA sind es sowieso) und deswegen kann jemand mit 7,8 im Zweiten immer noch ein brillanter Strafrechtler sein (weil SR im Examen einfach weniger zählt) und sollte mE die Chance bekommen, sich zu bewerben. Denn ein solcher Überzeugungstäter ist mir an der Stelle lieber, als jemand mit 9,x, der SR als Zumutung begreift und dessen Urteile regelmäßig wegen Verstößen gegen das Doppelverwertungsverbot aufzuheben sind...
Den Bewerbern hier wünsche ich grundsätzlich die Chance, sich vorstellen zu dürfen und gleichzeitig den Realismus, dass es mit Noten unter 8 trotzdem schwer ist bzw. bleibt, und sich deshalb nicht völlig auf die Justiz zu versteifen. Denn auch wenn es hier teilweise anders dargestellt wird - jedenfalls für attraktive Standorte gibt es noch immer ausreichend Bewerber mit sehr ansprechender "Buchform".
Wer noch im Ref ist, dem rate ich dazu, sich unbedingt passende Stationen zu suchen, um seine Chancen zu steigern.
Hallo Forum,
da Du Topjurist behauptet hast, noch nie einen anderen Topjurist getroffen zu haben, der Noten als relativ betrachtet muss ich mich hier einmal zu Wort melden.
Ich habe "3 aus 4", ein sehr ordentliches Doppel-VB ohne "Mündlichen-Bonus", mehrere Jahre Lehrerfahrung und vor dem Richterjob war ich in einem GK-Spin-Off und habe dort meine Ziele übererfüllt. Damit dürfte meine Meinung hoffentlich auch in Deiner Wahrnehmung die eines Topjuristen sein.
Ich glaube nicht, dass Ri und StA zwingend ein Doppel-VB brauchen, um gute Arbeit zu leisten.
Natürlich sind die Noten sehr wichtige Indikatoren und ja auch ich bin für eine Mindestnote (und habe dafür im Forum "auch schon mein Fett weg bekommen"). Aber diese kann mE auch bei 16 oder sogar 15 aus 2 liegen, wenn die besondere Eignung für den Ri-Beruf anderweitig belegt wird.
Denn Verwendungsbreite hin oder her, es spezialisieren sich auch Richter (und StA sind es sowieso) und deswegen kann jemand mit 7,8 im Zweiten immer noch ein brillanter Strafrechtler sein (weil SR im Examen einfach weniger zählt) und sollte mE die Chance bekommen, sich zu bewerben. Denn ein solcher Überzeugungstäter ist mir an der Stelle lieber, als jemand mit 9,x, der SR als Zumutung begreift und dessen Urteile regelmäßig wegen Verstößen gegen das Doppelverwertungsverbot aufzuheben sind...
Den Bewerbern hier wünsche ich grundsätzlich die Chance, sich vorstellen zu dürfen und gleichzeitig den Realismus, dass es mit Noten unter 8 trotzdem schwer ist bzw. bleibt, und sich deshalb nicht völlig auf die Justiz zu versteifen. Denn auch wenn es hier teilweise anders dargestellt wird - jedenfalls für attraktive Standorte gibt es noch immer ausreichend Bewerber mit sehr ansprechender "Buchform".
Wer noch im Ref ist, dem rate ich dazu, sich unbedingt passende Stationen zu suchen, um seine Chancen zu steigern.
14.02.2019, 09:47
Um mal zurück zum Thema zu kommen... gibt es hier noch Leute, die vor kurzem in NDS eingestellt worden sind und berichten können, welche Noten sie so hatten?
Ich habe 7,5 im Zweiten.
Ich habe 7,5 im Zweiten.
14.02.2019, 11:05
Weil hier ständig auf die mittelmäßige Besoldung der Richter hingewiesen wird:
Ich bin stiller Mitleser hier und seit einigen Jahren Richter am VG. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Besoldung für die Kolleginnen und Kollegen, die sich für den Richterberuf entschieden haben, eine viel geringere Rolle spielt, als das hier unter den Referendaren der Fall ist. Die Wahl eine Berufs, den man voraussichtlich tagesfüllend (und mehr) in den nächsten knapp vierzig Jahren ausüben wird, sollte man meiner Meinung nach ohnehin nicht allein auf die Bezahlung stützen. Die Unterschiede zwischen einem Arbeitsleben als Anwalt und dem eines Richters sind enorm. Ein paar Stationsmonate im Ref bieten da auch keine wirklichen Einblicke.
Ich bin stiller Mitleser hier und seit einigen Jahren Richter am VG. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Besoldung für die Kolleginnen und Kollegen, die sich für den Richterberuf entschieden haben, eine viel geringere Rolle spielt, als das hier unter den Referendaren der Fall ist. Die Wahl eine Berufs, den man voraussichtlich tagesfüllend (und mehr) in den nächsten knapp vierzig Jahren ausüben wird, sollte man meiner Meinung nach ohnehin nicht allein auf die Bezahlung stützen. Die Unterschiede zwischen einem Arbeitsleben als Anwalt und dem eines Richters sind enorm. Ein paar Stationsmonate im Ref bieten da auch keine wirklichen Einblicke.
14.02.2019, 13:35
Hallo liebes Forum,
gibt es hier Erfahrungen zu den konkreten Einstellungsvoraussetzungen in Berlin?
Offiziell sind es in beiden 8. Ich habe das Forum durchgeblättert und kaum was gefunden.
Würde mich über Antworten freuen :)
gibt es hier Erfahrungen zu den konkreten Einstellungsvoraussetzungen in Berlin?
Offiziell sind es in beiden 8. Ich habe das Forum durchgeblättert und kaum was gefunden.
Würde mich über Antworten freuen :)