01.06.2023, 16:15
(01.06.2023, 15:55)GastNRW16 schrieb: Wie habt ihr denn so die Anträge entscheiden?Ich habe den Klageantrag zu 1) abgelehnt.
Den Hauptantrag zu 2) auch, um auf den Hilfsantrag zu kommen. Den habe ich im Grunde bejaht, aber wegen fehlender Bestimmtheit dann abgelehnt (was scheinbar im Urteil anders entschieden wurde).
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Ihr so?
01.06.2023, 16:16
01.06.2023, 16:17
(01.06.2023, 15:55)GastNRW16 schrieb: Wie habt ihr denn so die Anträge entscheiden?
Antrag zu 1) (+), nach § 888 I BGB, weil wirksame Vormerkung (insb. sicherer Rechtsboden, obwohl Forderung bedingt bzw. zukünftig, weil kein einseitiges Lösungsrecht des anderen), die vor Nießbrauch eingetragen wurde und Nießbrauch das gesicherte Recht beeinträchtigt und daher relativ unwirksam nach § 883 I ist.
Antrag zu 2.) (-) da kein Vorkaufsrecht (daher kein § 464 II BGB) und auch kein bedingter Kauf nach Auslegung (va klausurtaktisch war das klar). Hilfsantrag zu 3.) (+)
01.06.2023, 16:20
(01.06.2023, 16:16)Gast2023 schrieb:Dürfte schwierig sein, weil das GB mE nur relativ unwirksam ist wg § 883 I BGB(01.06.2023, 16:14)lucatoni schrieb:(01.06.2023, 15:14)Gast2023 schrieb: Welchen Anspruch habt ihr denn beim Antrag 1 geprüft?888 I BGB, Du?
Ich habe 894 BGB genommen - ich hab ewig überlegt …
01.06.2023, 16:23
Hab Antrag 1 (+)
Antrag 2 Haupt- und Hilfsantrag (-) mal abwarten…
Antrag 2 Haupt- und Hilfsantrag (-) mal abwarten…
01.06.2023, 16:23
01.06.2023, 16:26
Wie habt ihr das Zuständigkeitsproblem für den Antrag zu 2.) (und 3.) gelöst?
01.06.2023, 16:36
01.06.2023, 16:38
Das war 29 I ZPO denke ich. Für Antrag 2 war der Erfüllungsort nach 269 BGB der Ort des Grundstücks.
01.06.2023, 16:40
(01.06.2023, 16:36)LawariaNRW schrieb:Ich auch über 29, aber hab gesagt des Beklagten bei Begründung des Schuldverhältnisses im Gerichtsbezirk gewohnt hat, daher Leistungsort gem. § 269 dort, weswegen auch Gerichtsstand jetzt dort ist (obwohl er weggezogen ist). Fand § 269 I passte gut zum Wegzug des Beklagten, dessen Erwähnung wäre ja sonst unnötig und das Gericht fragt eig. in Klausuren nie unnötig nach(01.06.2023, 16:26)lucatoni schrieb: Wie habt ihr das Zuständigkeitsproblem für den Antrag zu 2.) (und 3.) gelöst?Ich habs über 29 gelöst. Wegen Zug um Zug Geldschuld der Kaufpreiszahlung. Diese wegen 270 I IV bei der Klägerin. Aber keine Ahnung?