26.05.2023, 13:21
(26.05.2023, 12:37)sl4442 schrieb: Mal unabhängig davon, die Anwaltsstation dauert in der Regel 9 Monate. Es wär schon etwas heftig, wenn man während dieses gesamten Zeitraums keinen Urlaub nehmen könnte. Vor allem, wann sollte man ihn dann nehmen? AGs gibt es ja in den anderen Stationen auch durchgehend :D
Mich hat es nur irritiert,weil da Urlaub und Dienstbefreiungen dürfen während dieser Zeit nicht erteilt werden steht.
Die begleitende Arbeitsgemeinschaft geht ja nur 4 Monate lang. Wäre doof wenn man in der Zeit echt nicht mal eine Woche Urlaub nehmen könnte
26.05.2023, 17:12
Okay, bei uns ging die AG 8 Monate und nur die Zeit des Examens bzw. danach waren ausgeklammert :)
26.05.2023, 18:53
26.05.2023, 23:14
(26.05.2023, 13:21)Naomie schrieb:(26.05.2023, 12:37)sl4442 schrieb: Mal unabhängig davon, die Anwaltsstation dauert in der Regel 9 Monate. Es wär schon etwas heftig, wenn man während dieses gesamten Zeitraums keinen Urlaub nehmen könnte. Vor allem, wann sollte man ihn dann nehmen? AGs gibt es ja in den anderen Stationen auch durchgehend :D
Mich hat es nur irritiert,weil da Urlaub und Dienstbefreiungen dürfen während dieser Zeit nicht erteilt werden steht.
Die begleitende Arbeitsgemeinschaft geht ja nur 4 Monate lang. Wäre doof wenn man in der Zeit echt nicht mal eine Woche Urlaub nehmen könnte
Hast du schon mal einen Blick in den von dir in dem Schreiben ja zitierten § 12 III JAO (ich nehme an, du redest von NRW) geworfen? Der bezieht sich nur auf die Einführungslehrgang. Deshalb mein Einwurf oben, dass Einführungslehrgang ≠ Begleit-AG