22.05.2023, 07:06
Hallo,
Welche "Zusatzleistungen" sollte der Arbeitgeber bestenfalls anbieten damit ein Angebot für einen Berufsanfänger in einer Kanzlei (~12 RA) attraktiv(er) ist?
Insbesondere wenn das Einstiegsgehalt etwas geringer ausfällt als erhofft.
Mir fallen spontan nur die Kosten für den Fachanwaltslehrgang ein.
Welche "Zusatzleistungen" sollte der Arbeitgeber bestenfalls anbieten damit ein Angebot für einen Berufsanfänger in einer Kanzlei (~12 RA) attraktiv(er) ist?
Insbesondere wenn das Einstiegsgehalt etwas geringer ausfällt als erhofft.
Mir fallen spontan nur die Kosten für den Fachanwaltslehrgang ein.
22.05.2023, 08:12
Muss
- Übernahme Kammerbeitrag/beA/Berufshaftpflicht
- Übernahme/Zuschuss Kosten Fachanwalt
- Übernahme anderer Fortbildungskosten
- Übernahme/Zuschuss Jobticket
- sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht überall: Ersatz der Reisekosten für Dienstreisen, mind. aber KM-Geld
Optional
- Zuschuss zum Mittagessen
Für mich nicht relevant
- Obstkorb, Süßigkeiten oder andere Snacks
- Übernahme Kammerbeitrag/beA/Berufshaftpflicht
- Übernahme/Zuschuss Kosten Fachanwalt
- Übernahme anderer Fortbildungskosten
- Übernahme/Zuschuss Jobticket
- sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht überall: Ersatz der Reisekosten für Dienstreisen, mind. aber KM-Geld
Optional
- Zuschuss zum Mittagessen
Für mich nicht relevant
- Obstkorb, Süßigkeiten oder andere Snacks
22.05.2023, 11:11
(22.05.2023, 08:12)Egal schrieb: Muss
- Übernahme Kammerbeitrag/beA/Berufshaftpflicht
- Übernahme/Zuschuss Kosten Fachanwalt
- Übernahme anderer Fortbildungskosten
- Übernahme/Zuschuss Jobticket
- sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht überall: Ersatz der Reisekosten für Dienstreisen, mind. aber KM-Geld
Kann man das wirklich überall uneingeschränkt verlangen?
22.05.2023, 12:34
verlangen kann man viel
ich finde das von Egal genannte nicht sehr viel, sondern eher eine Selbstverständlichkeit für den AG.
Aus Sicht eines Unternehmens oder einer Kanzlei in Richtung Attraktivität gedacht, kann man an steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen denken. Da gibt es ja eine Vielzahl, die beim AN netto wirken, der AG aber nicht den vollen Bruttobetrag plus SV leisten muss.
Hier mal einen Überblick:
Mandanteninformation_steuerfreie_Arbeitgeberleistung_PDF.pdf (vtpartners.de)
Was bei uns super bei AN ankommt sind Themen wie jobrad und Mitarbeiter-PC-Programm. Kostet uns nur etwas Verwaltungsaufwand.
ich finde das von Egal genannte nicht sehr viel, sondern eher eine Selbstverständlichkeit für den AG.
Aus Sicht eines Unternehmens oder einer Kanzlei in Richtung Attraktivität gedacht, kann man an steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen denken. Da gibt es ja eine Vielzahl, die beim AN netto wirken, der AG aber nicht den vollen Bruttobetrag plus SV leisten muss.
Hier mal einen Überblick:
Mandanteninformation_steuerfreie_Arbeitgeberleistung_PDF.pdf (vtpartners.de)
Was bei uns super bei AN ankommt sind Themen wie jobrad und Mitarbeiter-PC-Programm. Kostet uns nur etwas Verwaltungsaufwand.
22.05.2023, 14:44
(22.05.2023, 12:34)Freidenkender schrieb: verlangen kann man viel
ich finde das von Egal genannte nicht sehr viel, sondern eher eine Selbstverständlichkeit für den AG.
Aus Sicht eines Unternehmens oder einer Kanzlei in Richtung Attraktivität gedacht, kann man an steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen denken. Da gibt es ja eine Vielzahl, die beim AN netto wirken, der AG aber nicht den vollen Bruttobetrag plus SV leisten muss.
Hier mal einen Überblick:
Mandanteninformation_steuerfreie_Arbeitgeberleistung_PDF.pdf (vtpartners.de)
Was bei uns super bei AN ankommt sind Themen wie jobrad und Mitarbeiter-PC-Programm. Kostet uns nur etwas Verwaltungsaufwand.
Es kommt immer darauf an, aus welcher Sicht man schreibt. Die oder der TE ist nach den letzten Threads noch Referendar und die Kanzlei mit den 12 Anwälten in einer Großstadt. Aus Arbeitgebersicht haben wir auch weitere Gimmicks wie Jobrad, Car-Leasing, diverse Angebote für Familien, Mitarbeiterrabatte bei anderen Unternehmen usw. aber das wäre als Berufseinsteiger für mich wohl nicht kriegsentscheidend.
Da ich leider weiß, dass nicht alle Kanzleien ihren angestellten Anwälten die Fortbildungen zahlen oder den Kammerbeitrag, wäre das hingegen etwas, womit sich eine Kanzlei, sei es auch nur eine kleine, bei mir ins Aus schießen würde, könnte ich zwischen mehreren Kanzleien wählen.
Was ich vor allem nicht verstehe ist, dass es nach wie vor Kanzleien (in Hamburg) gibt, die das Jobticket nicht anbieten. Eine normale HVV-Card hat mich vor knapp 10 Jahren schon 103 Euro im Monat gekostet. Das waren sicherlich bis zur Einführung des Deutschlandtickets noch sehr viel mehr. Das Jobticket hingegen kostet den AG nur einen Bruchteil und auch der AN zahlt nur eine sehr geringe Zuzahlung von ca. 12 Euro. Für beide Seiten wäre es eine Win-Win-Situation, aber ich habe tatsächlich letzes Jahr in Vorstellungsgesprächen erlebt, dass gesagt wurde: "Ne, haben wir nicht."
Ich denke also tatsächlich, dass es bei etlichen kleineren Kanzleien noch an den Basics fehlt. Wenn die da sind, kann man sicher auch über weitere Benefits nachdenken. Wenn das Jobrad für den TE interessanter ist als ein Jobticket, kann er ja aber auch danach fragen.
22.05.2023, 14:57
(22.05.2023, 11:11)juleswinnfield schrieb:(22.05.2023, 08:12)Egal schrieb: Muss
- Übernahme Kammerbeitrag/beA/Berufshaftpflicht
- Übernahme/Zuschuss Kosten Fachanwalt
- Übernahme anderer Fortbildungskosten
- Übernahme/Zuschuss Jobticket
- sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht überall: Ersatz der Reisekosten für Dienstreisen, mind. aber KM-Geld
Kann man das wirklich überall uneingeschränkt verlangen?
Wie @Freidenkender schrieb, sollte es eigentlich selbstverständlich sein. Sollte. Ist es aber leider nicht überall.
Gerade der Kammerbeitrag, die Haftpflicht und das beA sind Kosten, die (auch) in Ausübung des Berufs für den Arbeitgeber entstehen. Es sollte m.E. selbstverständlich sein, dass er sich deshalb an diesen Kosten beteiligt.
Der Einzelanwalt, bei dem ich damals angefangen habe, hat meine Reisekosten zwar bezahlt, aber z.B. keinen Verpflegungsmehraufwand für den Tag. Muss er rechtlich nicht, denn man kann die Dienstreise von der Steuer absetzen. Allerdings kommt es zu "komischen" Situationen, wenn man nach dem Gerichtstermin mit dem Mandanten noch einen Kaffee trinken geht oder evtl. den Mandanten einladen würde, dies also klar eine betriebliche Ausgabe wäre, man das aber privat bezahlen muss. Ich bin nicht dran verarmt, aber es auch ist keine Wertschätzung, wenn ich etwas für die Kanzlei tue, dies aber auf meine privaten Kosten machen muss, denn nein, ein Kaffee mit dem Mandanten ist kein netter, privater Kaffeeklatsch sondern Mandantenpflege.
Deswegen: Ja, das oben aufgezählte sollten eigentlich normale Basics sein.
22.05.2023, 15:09
Danke für alle Antworten bisher!
22.05.2023, 19:35
(22.05.2023, 08:12)Egal schrieb: Muss
- Übernahme Kammerbeitrag/beA/Berufshaftpflicht
- Übernahme/Zuschuss Kosten Fachanwalt
- Übernahme anderer Fortbildungskosten
- Übernahme/Zuschuss Jobticket
- sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht überall: Ersatz der Reisekosten für Dienstreisen, mind. aber KM-Geld
Optional
- Zuschuss zum Mittagessen
Für mich nicht relevant
- Obstkorb, Süßigkeiten oder andere Snacks
Sehe ich ähnlich. Ich finde Kaffee & Getränke im Büro gut, Zuschuss zum MIttagessen ist natürlich Knaller, aber fände ich schon außergewöhnlich.
Hingegen empfinde ich die "Muss"-Sparte in allen Punkten fast zwingend. Gerade Dienstreisen, die ich für den Mandanten und Arbeitgeber mache, würde ich nicht zahlen wollen. Das kann ich ja als Anwalt auch kaum absehen wie viele es sein werden, wie teuer die Fahrten werden etc. Never. Also entweder der Mandant zahlt das (das ist nicht üblich?) oder der Arbeitgeber, aber nicht ich als Arbeitnehmer.
VG
22.05.2023, 22:33
Arbeitgeber muss Dienstreisen zahlen, § 670 BGB analog
22.05.2023, 23:53
(22.05.2023, 22:33)DAS IST KEIN SPIEL schrieb: Arbeitgeber muss Dienstreisen zahlen, § 670 BGB analog
Ah, ok. Danke für den Hinweis. Die Fahrtkosten wurden mir auch immer gezahlt, aber ich habe tatsächlich schon von anderen gelesen (KA, ob hier im Forum oder im "Konkurrenz"forum), dass denen die Fahrtkosten nicht erstattet wurden.
Mit dem damaligen Chef hätte ich mich aber definitiv darüber streiten müssen, ob ein Kaffee mit dem Mandanten zu den "erforderlichen Aufwendungen" gehört.