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  5. 1. Tag des Referendariats krank - Referendarstelle verloren
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1. Tag des Referendariats krank - Referendarstelle verloren
Gast040523
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#1
04.05.2023, 11:49
Hallo zusammen,

ich hatte am 02.05.2023 meinen ersten Tag als Referendarin. Mir ging es leider in der Nacht vom 01.05.23 zum 02.05.23 elendig. Es ging wirklich gar nichts mehr bei mir. 

Ich  habe daraufhin morgens bei dem für mich zuständigen LG angerufen und Bescheid  gegeben. Mir wurde nur mitgeteilt, dass das Ganze weitergeleitet wird. Mehr nicht.

Nachmittags erhielt ich die E-Mail, dass ich meine Stelle als Referendarin nicht mehr antreten darf, weil ich beim heutigen Dienstantritt am 02.05.23 nicht da war.

Ich habe einen Attest, das sogar bestätigt, dass ich vernehmungs- und verhandlungsunfähig war. Dennoch hat das OLG bestätigt, dass ich nicht mehr meinen Dienst antreten darf und ich jetzt einfach Pech habe.

Es ist für mich unfassbar, dass ich mich jetzt komplett von vorne bewerben muss und auf einen Platz an meinen Wunschorten hoffen muss.

Ich wollte wissen, ob ihr mal von einem ähnlichen Fall gehört habt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2023, 00:31 von Gast040523.)
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Studyfield
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#2
04.05.2023, 12:46
Nochmal das Gespräch suchen? Mit dem Attest aufkreuzen...ich würde nicht locker lassen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.05.2023, 12:47 von Studyfield.)
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Studyfield
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Beiträge: 4
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Registriert seit: Feb 2023
#3
04.05.2023, 12:52
Vermehrungsunfähig? Wie haben die das denn auf die Schnelle festgestellt?
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Gast040523
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Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#4
04.05.2023, 13:44
Mir ging es wirklich sehr schlecht. Ich musste gefühlt alle 5 Minuten ins Bad rennen. Ich wusste nicht, wie ich die Fahrt dorthin schaffen sollte.

Du kannst dir gar nicht vorstellen, wie sehr ich mich auf meinem 1. Tag gefreut habe. Ich war so voller Vorfreude.

Ich habe mehrmals beim OLG angerufen. Die können, wollen mich aber nicht mehr ernennen. Ich weiß, dass man in anderen Bundesländern problemlos einfach am 2. oder 3. Tag vereidigt wird.
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Frieda
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Beiträge: 86
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2021
#5
04.05.2023, 13:51
Das habe ich ja noch nie gehört und kann es ehrlicherweise auch nicht nachvollziehen. Bei uns gab es die Ernennungsurkunde sogar nur per Post (Corona). Vereidigung war irgendwann Wochen danach. Ein praktisches Problem sehe ich hier ehrlich gesagt nicht. Erst recht nicht durch die Krankscheibung. Wer weiß wo der Unwillen der Verwaltung herkommt? Ist da noch irgendwas vorgefallen? Bieten lassen solltest du dir das Vorgehen in keinem Fall. Man stelle sich vor es wird zum Refbeginn extra umgezogen, der Job gekündigt etc. und dann sowas. Was jetzt am besten zu tun ist weiß ich aber auch nicht
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.05.2023, 13:52 von Frieda.)
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Gast040523
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#6
04.05.2023, 14:03
Nein, es ist noch nie etwas vorgefallen. Ich hatte nur einige Male mit dem OLG telefoniert gehabt, weil etwas mit meiner Geburtsurkunde nicht in Ordnung war. Bereits zu diesem Zeitpunkt hieß es, dass ich mit dieser "Art von Geburtsurkunde" nicht in den juristischen Vorbereitubgsdienst darf. Letztlich wurde meine Geburtsurkunde doch akzeptiert. 

Ich war aber immer stets freundlich und sehr höflich bei jedem Telefonat, daher verstehe ich den Groll des OLG nicht.
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#7
04.05.2023, 14:45
Mit wem hast du gesprochen? Ich würde eine Stufe höher gehen und die Sachlage noch einmal darstellen. Wenn man sich weiter uneinsichtig zeigt, würde ich mitteilen, rechtliche Schritte zu prüfen und dann zum Anwalt gehen.

Gehört habe ich so etwas noch nie und kann mir auch nicht so richtig vorstellen, dass das rechtmäßig ist, solange man einen guten Grund hatte, die Ernennung zu verpassen. In den Vorschriften zum Beamtenrecht dürfte sich vielleicht etwas finden.
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#8
04.05.2023, 15:16
Ich habe eben die Idiotenwiese Google angeworfen. Ohne Gewähr, aber das Beamtenstatusgesetz plus Kommentar dazu beinhalten ein paar allgemeine Floskeln.
Auf deiner Seite: Mitwirkungspflichten, auf Seiten des Dienstherrn die Pflichtverletzung, wenn er nicht bereit ist, dir den Diensteid abzunehmen.
Ich würde an deiner Stelle noch mal tiefer graben und denke, dass du bestimmt etwas finden wirst, was dir weiterhilft.
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#9
04.05.2023, 15:31
Wenn das wirklich so stimmt: einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid verlangen und Widerspruch einlegen.
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Gast040523
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Registriert seit: May 2023
#10
04.05.2023, 20:37
Es wird weiter Uneinsichtigkeit gezeigt. In dem nächsten Tagen wird mir bestimmt noch ein Schreiben zugehen. Ich habe bereits angekündigt rechtlich dagegen vorzugehen. Es hieß, dass ich das ruhig tun solle. Das ist aber alles so sinnlos verlorene Zeit. Ich verpasse den ganzen Einführungslehrgang. 

Ich habe bereits im Beamtengesetz nachgesehen. Es gibt keine Vorschrift die regelt ,dass der Eid am ersten Tag des Dienstantritts geleistet werden muss oder ähnliches.

Am 03.05.23 war ich morgens um 8:00 Uhr  sogar beim LG und wurde weggeschickt. Es ist unfassbar, was hier gerade geschieht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2023, 00:33 von Gast040523.)
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