27.04.2023, 15:35
(27.04.2023, 15:20)guga schrieb: True, wir brauchen aber auch nicht so tun, als wäre Jura die einfachste Ausbildung aller Zeiten. Die objektiven Faktoren sind eindeutig: Ausbildungsdauer (Regelstudienzeit und tatsächliche Studienzeit), Abbruchquoten, Zeitaufwand und Durchschnittsnoten.
Ich persönlich fand Jura auch nicht leicht und klar hat es ewig gedauert, aber ich kenne andere, die waren echt schnell fertig und ihnen fiel es auch leicht - die haben Top Noten in beiden Examen, aber aufgrund ihrer Berufswahl verdienen sie halt nicht alle Spitzengehälter. Wenn man nach "Schwere des Studiums" Gehälter zahlen würde, stellt sich mir halt schon die Frage, was soll "schwer" für ein Kriterium sein und wo werden da Grenzen gezogen? Deswegen bin ich auf den Zug "andere Studiengänge" aufgesprungen. Ich habe sogar was anderes studiert und fand das hundert Mal schwerer als Jura, weil mir das einfach nicht lag. Dieser Studiengang wird aber hier oft als "läppisch" dargestellt.
Nochmal sorry, ich hätte wohl vor meiner Antwort was Essen sollen ;)
27.04.2023, 15:39
Am Ende ist es jedenfalls so, dass Gehälter in Kanzleien auch verdient werden müssen. Selbst ein 2 x sehr gut Kandidat kann in einer Kanzlei die pro Berufsträger nur 100k Umsatz p.a. macht halt keine 150k Gehalt bekommen

27.04.2023, 18:35
(27.04.2023, 15:39)ALTER MANN schrieb: Am Ende ist es jedenfalls so, dass Gehälter in Kanzleien auch verdient werden müssen. Selbst ein 2 x sehr gut Kandidat kann in einer Kanzlei die pro Berufsträger nur 100k Umsatz p.a. macht halt keine 150k Gehalt bekommen
Exakt, das verstehen manche nicht. Ein Kanzleiinhaber einer kleinen Kanzlei hat sich mir darüber einmal beklagt, weil die Berufsanfänger mit völlig überzogenen Gehaltsforderungen bei ihm ankamen. Egal ob Einzelanwalt oder Kanzlei mit 5 Anwälten, wenn der Umsatz es nicht hergibt, wird man euch kein riesen Gehalt zahlen können. Allgemeines Zivilrecht ist kein Rechtsgebiet, mit dem man im einzelnen Fall viel Kohle macht. Ich habe an anderer Stelle schon einmal etwas zu den Streitwerten geschrieben, mit denen Otto-Normal-Verbraucher in der Kanzlei ankommt.
Ich weiß ja, dass RVG im Ref eher nachlässig behandelt wird und auch in der GK nicht nach RVG abgerechnet wird, ich kann aber jedem nur nahelegen, sich damit zu beschäftigen. In kleinen Kanzleien wird nämlich großteils nach RVG abgerechnet.
Das sind keine riesen Summen, die das RVG vorsieht und dann dauert so ein Vefahren außgerichtlich plus Gerichtlich vielleicht 1 - 1 1/2 Jahre. Rechnet ein paar Streitwerte mit dem RVG-Rechner durch und ihr werdet merken, wie viel Umsatz man machen muss, um ein anständiges Gehalt davon bezahlen zu können.
Nehmen wir als Beispiel den für allgemeines Zivilrecht schon sehr hohen Streitwert von 15.000 Euro. Damit kommt ihr nach RVG auf rund. 3.300 Euro Gebühren netto außergerichtlich und gerichtlich ohne Vergleich. Wenn das Verfahren 1 1/2 Jahre dauert, habt ihr über den gesamten Zeitraum trotzdem für diesen Fall nicht mehr als 3.300 Euro an Gebühren eingenommen. 3.300 Euro geteilt durch 18 Monate ergibt monatliche Gebühren von ca. 183 Euro. Und das ist ja noch lange nicht euer Gewinn, sondern da gehen noch sämtliche Kosten von ab.
Und nun rechnet mal grob aus, was ihr an Umsatz machen müsst, um euch und eurem angestellten Anwalt ein Gehalt von 55.000 Euro (plus Arbeitgeberanteil) zu zahlen.
Klar geht das, aber nicht mal eben so und vermutlich auch nicht in Erfurt locker, flockig.
@guga: du fällst wiederholt mit unqualifizierten Aussagen auf. Kann man mit dir auch normal diskutieren?
Ich habe nicht gesagt leicht, sondern nicht schwerer als andere Studiengänge. Warum sollten wir Juristen mehr bekommen?
PS: Ich bin übrigens weiblich :-)
27.04.2023, 22:18
(27.04.2023, 18:35)Egal schrieb: Exakt, das verstehen manche nicht. Ein Kanzleiinhaber einer kleinen Kanzlei hat sich mir darüber einmal beklagt, weil die Berufsanfänger mit völlig überzogenen Gehaltsforderungen bei ihm ankamen. Egal ob Einzelanwalt oder Kanzlei mit 5 Anwälten, wenn der Umsatz es nicht hergibt, wird man euch kein riesen Gehalt zahlen können.
Falsche Gehaltsvorstellungen können auf beiden Seiten bestehen. Wenn alle Berufsanfänger wesentlich mehr fordern, als er zahlen kann, dann ist sein Geschäftsmodell mit der Anstellung eines Anwalts nicht tragfähig und er sollte davon Abstand nehmen.
27.04.2023, 22:55
(27.04.2023, 22:18)sl4442 schrieb:(27.04.2023, 18:35)Egal schrieb: Exakt, das verstehen manche nicht. Ein Kanzleiinhaber einer kleinen Kanzlei hat sich mir darüber einmal beklagt, weil die Berufsanfänger mit völlig überzogenen Gehaltsforderungen bei ihm ankamen. Egal ob Einzelanwalt oder Kanzlei mit 5 Anwälten, wenn der Umsatz es nicht hergibt, wird man euch kein riesen Gehalt zahlen können.
Falsche Gehaltsvorstellungen können auf beiden Seiten bestehen. Wenn alle Berufsanfänger wesentlich mehr fordern, als er zahlen kann, dann ist sein Geschäftsmodell mit der Anstellung eines Anwalts nicht tragfähig und er sollte davon Abstand nehmen.
Grundsätzlich hast du Recht. Wenn die Leute aber zu viel im Forum hier gelesen haben, denken sie 70k in einer Ein-Mann-Kanzlei sei realistisch zum Einstieg. Zumindest war das noch vor einiger Zeit hier so krass. Mittlerweile ist das Bild durch die Erfahrungsberichte vieler Mitschreiber realistischer.
28.04.2023, 12:13
(27.04.2023, 18:35)Egal schrieb:(27.04.2023, 15:39)ALTER MANN schrieb: Am Ende ist es jedenfalls so, dass Gehälter in Kanzleien auch verdient werden müssen. Selbst ein 2 x sehr gut Kandidat kann in einer Kanzlei die pro Berufsträger nur 100k Umsatz p.a. macht halt keine 150k Gehalt bekommen
Exakt, das verstehen manche nicht. Ein Kanzleiinhaber einer kleinen Kanzlei hat sich mir darüber einmal beklagt, weil die Berufsanfänger mit völlig überzogenen Gehaltsforderungen bei ihm ankamen. Egal ob Einzelanwalt oder Kanzlei mit 5 Anwälten, wenn der Umsatz es nicht hergibt, wird man euch kein riesen Gehalt zahlen können. Allgemeines Zivilrecht ist kein Rechtsgebiet, mit dem man im einzelnen Fall viel Kohle macht. Ich habe an anderer Stelle schon einmal etwas zu den Streitwerten geschrieben, mit denen Otto-Normal-Verbraucher in der Kanzlei ankommt.
Ich weiß ja, dass RVG im Ref eher nachlässig behandelt wird und auch in der GK nicht nach RVG abgerechnet wird, ich kann aber jedem nur nahelegen, sich damit zu beschäftigen. In kleinen Kanzleien wird nämlich großteils nach RVG abgerechnet.
Das sind keine riesen Summen, die das RVG vorsieht und dann dauert so ein Vefahren außgerichtlich plus Gerichtlich vielleicht 1 - 1 1/2 Jahre. Rechnet ein paar Streitwerte mit dem RVG-Rechner durch und ihr werdet merken, wie viel Umsatz man machen muss, um ein anständiges Gehalt davon bezahlen zu können.
Nehmen wir als Beispiel den für allgemeines Zivilrecht schon sehr hohen Streitwert von 15.000 Euro. Damit kommt ihr nach RVG auf rund. 3.300 Euro Gebühren netto außergerichtlich und gerichtlich ohne Vergleich. Wenn das Verfahren 1 1/2 Jahre dauert, habt ihr über den gesamten Zeitraum trotzdem für diesen Fall nicht mehr als 3.300 Euro an Gebühren eingenommen. 3.300 Euro geteilt durch 18 Monate ergibt monatliche Gebühren von ca. 183 Euro. Und das ist ja noch lange nicht euer Gewinn, sondern da gehen noch sämtliche Kosten von ab.
Und nun rechnet mal grob aus, was ihr an Umsatz machen müsst, um euch und eurem angestellten Anwalt ein Gehalt von 55.000 Euro (plus Arbeitgeberanteil) zu zahlen.
Klar geht das, aber nicht mal eben so und vermutlich auch nicht in Erfurt locker, flockig.
@guga: du fällst wiederholt mit unqualifizierten Aussagen auf. Kann man mit dir auch normal diskutieren?
Ich habe nicht gesagt leicht, sondern nicht schwerer als andere Studiengänge. Warum sollten wir Juristen mehr bekommen?
PS: Ich bin übrigens weiblich :-)
+1 bzgl. guga, sehr unangenehmer, missgünstiger, vieles falsch verstehender Ton
28.04.2023, 21:12
-1 bzgl. guga. Ja, manchmal sind die Aussagen vielleicht etwas drastisch, aber ich fand auch schon viele Beiträge relevant/hilfreich.
Um nicht gänzlich am Ursprungsthema vorbeizudriften:
Notarassessor (+ Kinder), ca. 80k.
Um nicht gänzlich am Ursprungsthema vorbeizudriften:
Notarassessor (+ Kinder), ca. 80k.
30.04.2023, 13:27
Ich bin direkt nach dem Ref in ein mittelständisches Unternehmen eingestiegen. Gehalt 60 Fix +5,5 Bonus, davon aber 80% Unternehmenserfolg und es ist damit zu rechnen, dass davon nur ein Bruchteil ausgezahlt wird.
Überlege jetzt nach 1,5J Erfahrung zu wechseln. Wieder mittelständisches Unternehmen, Rechtsgebiete und sonstige Anforderungen passen. Was würdet ihr für eine Gehaltsvorstellung aufrufen? Ist 72k schon zu viel? Habe in Summe knapp 14 Punkte und keinen LLM oder so.. aber einen roten Faden und namenhafte Ref Stationen ?
Überlege jetzt nach 1,5J Erfahrung zu wechseln. Wieder mittelständisches Unternehmen, Rechtsgebiete und sonstige Anforderungen passen. Was würdet ihr für eine Gehaltsvorstellung aufrufen? Ist 72k schon zu viel? Habe in Summe knapp 14 Punkte und keinen LLM oder so.. aber einen roten Faden und namenhafte Ref Stationen ?
01.05.2023, 17:38
Nein, das ist nicht zu viel. Ich würde eher mit 80k einsteigen, je nach Branche und Ort (Köln?) mehr oder weniger. Die Frage ist doch, warum Du nach 1,5 Jahren schon wechseln willst.
01.05.2023, 19:42
Hätte ne Frage,
was würdet ihr machen
Kanzlei A Boutique 30 Berufsträger Steuerrecht/ Gesellschaftsrecht
Kanzlei B örtliche 40 Berufsträger MK in der Nähe von Großstadt M&A
Hab keine vertieften Steuerrechterfahrungen, jedoch am Rande mal damit zu tun gehabt.
Gehalt beides um die 65k
Zu mir, Erfahrung eher im Wirtschaftsrecht, Noten 7,9/6,8.
Bin ziemlich unentschlossen, da mir beides bei den Gesprächen zugesagt hat.
was würdet ihr machen
Kanzlei A Boutique 30 Berufsträger Steuerrecht/ Gesellschaftsrecht
Kanzlei B örtliche 40 Berufsträger MK in der Nähe von Großstadt M&A
Hab keine vertieften Steuerrechterfahrungen, jedoch am Rande mal damit zu tun gehabt.
Gehalt beides um die 65k
Zu mir, Erfahrung eher im Wirtschaftsrecht, Noten 7,9/6,8.
Bin ziemlich unentschlossen, da mir beides bei den Gesprächen zugesagt hat.