13.04.2023, 09:23
(13.04.2023, 00:00)Max Sauer schrieb:(11.04.2023, 17:33)Patenter Gast schrieb:(11.04.2023, 16:47)Gast2580 schrieb:(11.04.2023, 13:52)Egal schrieb:(10.04.2023, 20:21)Gast2580 schrieb: Also ich hatte allein in meiner Anwaltsstation eindeutige Haftungsfälle. ZB hat einer mal unsere Mandantin, nämlich die falsche, aber ähnlich klingende GmbH verklagt, die aber gar nicht Vertragspartnerin war. Als das in der mdl. Vhdl. rauskam, in der ich als Sitzungsvertreter war, hat er "für erledigt erklärt". Es gab noch ein paar andere Fälle.
Dass das kaum vorkommt, wie Dein Beitrag suggeriert, halte ich für unrealistisch. Der dann regelmäßig greifende Versicherungsschutz wurde aber ja schon angesprochen.
Ich bin jetzt 9 Jahre im Beruf und habe nur sehr wenig Haftungsfälle mitbekommen. Nicht mal eine handvoll.
Bei dem von dir geschilderten Fall frage ich mich, warum das erst in der mündlichen Verhandlung herauskam. Als Richter wäre ich echt angepisst über die verschwendete Zeit.
Dahabe ich aus dieser Station eine völlig andere Wahrnehmung. Deckt sich aber auch mit meinen Erfahrungen in der 1. Station am AG. Da gehts aber natürlich auch um sehr wenig muss man fairerweise sagen.
Der gegnerische Bevollmächtigte konnte sich damit rausreden, dass der Kollege wohl alt und krank war, er selbst war nur als Unterbevollmächtigter da, sodass man relativ "frei" reden konnte, ohne, dass sich jmd. auf den Schlips getreten gefühlt hat.
Es ist zu unterscheiden zwischen fehlerhafter Beratung/Handlung, die einen Haftungsfall begründen kann, und einem tatsächlich vom Mandanten behaupteten und durch die Versicherung geregelten Haftungsfall.
Das ist so ähnlich wie bei Arzthaftung. Auf gefühlt 1.000 Behandlungsfehler kommt ein offizieller Haftungsfall. So ähnlich würde ich es bei Anwälten einschätzen.
Nicht ganz klar, ob du nun auf die Beweisfrage hinaus willst oder auch auf eine etwaige Dunkelziffer, also Beratungsfehler/Behandlungsfehler, die u. U. auch erkannt werden, aber nicht weiterverfolgt werden.
In der Praxis läuft es so, dass du z.B. Kosten nicht berechnest oder den Schaden durch zusätzliche Arbeit wieder gut machst. Nicht jeder Schaden wird der Versicherung angezeigt oder muss von ihr beglichen werden, so lange es sich um keine riesen Summen handelt.
Ein früherer Kollege hat z.B. in AGB mal einen Satz verwendet, der nach der Rechtsprechung nicht mehr hätte verwendet werden dürfen. Mandant bekam eine Abmahnung. Wir haben uns dann in vielen Stunden um die "Erledigung" und Abwehr der Abmahnung gekümmert. Sache erledigt, Schaden auf Seiten der Mandanten abgewendet. Nur die Personalkosten auf unserer Seite blieben.
15.04.2023, 09:13
Ich verstehe vor allem nicht, wie das mit der Haftpflichtversicherung funktioniert.
Wenn man in der Haftpflichtversicherung der Kanzlei mitversichert ist, sollt ein Rückgriff der Versicherung gegen den Mitarbeiter wohl (außer bei Vorsatz) ausscheiden, weil er dann ja wahrscheinlich nicht als Dritter im Sinne von 86 VVG anzusehen ist.
Was wäre denn aber wenn der Mitarbeiter aus der Kanzlei ausscheidet?
Wäre dann ein späterer Rückgriff wieder möglich?
Auf welchen Zeitpunkt kommt es für das Vorliegen eines Anstellungsverhältnisses an (Pflichtverletzung oder später eintretender Schaden???)
Wenn man in der Haftpflichtversicherung der Kanzlei mitversichert ist, sollt ein Rückgriff der Versicherung gegen den Mitarbeiter wohl (außer bei Vorsatz) ausscheiden, weil er dann ja wahrscheinlich nicht als Dritter im Sinne von 86 VVG anzusehen ist.
Was wäre denn aber wenn der Mitarbeiter aus der Kanzlei ausscheidet?
Wäre dann ein späterer Rückgriff wieder möglich?
Auf welchen Zeitpunkt kommt es für das Vorliegen eines Anstellungsverhältnisses an (Pflichtverletzung oder später eintretender Schaden???)