31.03.2023, 17:33
(31.03.2023, 14:02)Chill3r schrieb:(31.03.2023, 10:39)Praktiker schrieb: Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt = sehr wahrscheinlich ja.
Zur Notwehr: nach dem Festkleben ziemlich sicher nicht mehr geeignet. Vorher schon.
Ist das Festkleben aber ein rechtswidriger Angriff? Kommt drauf an.
Und die Vorfahrt im Straßenverkehr usw. soll ja wegen 1 StVO nicht notwehrfähig sein...
Rechtspolitische Überlegung am Rande: einerseits habe ich persönlich sehr viel dafür übrig, die Festgeklebten weitgehend zu ignorieren, um ihnen nicht auf den Leim zu gehen (Haha). Andererseits zeigt nicht nur dieser "Fall", dass damit Betroffene zu Aktionen am Rande der Notwehr verleitet werden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht effektiv ausübt. Blöde Zwickmühle...
Also eine Körperverletzung ist das definitiv nicht. Wie du schon schreibst, das KÖPERLICHE Wohlbefinden muss beeinträchtigt werden. Dafür ist schon irgendeine Einwirkung auf den Körper notwendig, bloßer Ekel reicht da nicht.
Wir hatten mal einen Fall bei der StA, da hat jmd in der Bahn eine schlafende Person anuriniert. Einfach nur maximal eine Beleidung...
Da würde bestimmt.mehr rauskommen, wenn er im Nachhinein zivilrechtlich verklagt werden würde (sofern nicht Notwehr)...
... aber wenn Brechreiz ausgelöst wird oder Bauchschmerzen oder Brennen, genügt es. Ist halt Tatfrage. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...ame=4&.pdf
31.03.2023, 17:46
(31.03.2023, 17:33)Praktiker schrieb:(31.03.2023, 14:02)Chill3r schrieb:(31.03.2023, 10:39)Praktiker schrieb: Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt = sehr wahrscheinlich ja.
Zur Notwehr: nach dem Festkleben ziemlich sicher nicht mehr geeignet. Vorher schon.
Ist das Festkleben aber ein rechtswidriger Angriff? Kommt drauf an.
Und die Vorfahrt im Straßenverkehr usw. soll ja wegen 1 StVO nicht notwehrfähig sein...
Rechtspolitische Überlegung am Rande: einerseits habe ich persönlich sehr viel dafür übrig, die Festgeklebten weitgehend zu ignorieren, um ihnen nicht auf den Leim zu gehen (Haha). Andererseits zeigt nicht nur dieser "Fall", dass damit Betroffene zu Aktionen am Rande der Notwehr verleitet werden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht effektiv ausübt. Blöde Zwickmühle...
Also eine Körperverletzung ist das definitiv nicht. Wie du schon schreibst, das KÖPERLICHE Wohlbefinden muss beeinträchtigt werden. Dafür ist schon irgendeine Einwirkung auf den Körper notwendig, bloßer Ekel reicht da nicht.
Wir hatten mal einen Fall bei der StA, da hat jmd in der Bahn eine schlafende Person anuriniert. Einfach nur maximal eine Beleidung...
Da würde bestimmt.mehr rauskommen, wenn er im Nachhinein zivilrechtlich verklagt werden würde (sofern nicht Notwehr)...
... aber wenn Brechreiz ausgelöst wird oder Bauchschmerzen oder Brennen, genügt es. Ist halt Tatfrage. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...ame=4&.pdf
Interessantes Urteil
31.03.2023, 22:10
Das nächste Frage-Thema wird sein:
"M möchte sich gegen seinen ehemaligen Anwalt wehren.
Er hat vor,...".
"M möchte sich gegen seinen ehemaligen Anwalt wehren.
Er hat vor,...".
11.04.2023, 14:01
(31.03.2023, 14:55)paracetamol schrieb: ich würde schon sagen, dass durch das festkleben mit Sekundenkleber ein solches physisches hindernis aufgebaut wird ... (aber das kann man sicherlich auch anders sehen, vllt äußert sich mal ein strafrechtler dazu.. :D)
Sehr gute Zusammenfassung mit vielen Argumenten für und gegen die Klimachaoten: Klick
11.04.2023, 14:54
(31.03.2023, 17:22)Anon schrieb: Ich bezweifle, dass handelsüblicher Sekundenkleber auf dreckigem und sehr rauem, unebenen Straßengrund besonders gut haftet. Ein mittelstarker Ruck sollte eigentlich ausreichen, um die Hand wieder zu lösen.
Was zum brüllen...
darüber lacht auch noch die nächste Generation...
Das erzähl mal diesem Burschen! Klick
13.04.2023, 14:31
(11.04.2023, 14:01)Ref.HH schrieb:(31.03.2023, 14:55)paracetamol schrieb: ich würde schon sagen, dass durch das festkleben mit Sekundenkleber ein solches physisches hindernis aufgebaut wird ... (aber das kann man sicherlich auch anders sehen, vllt äußert sich mal ein strafrechtler dazu.. :D)
Sehr gute Zusammenfassung mit vielen Argumenten für und gegen die Klimachaoten: Klick
ein sehr informatives Video, danke.
13.04.2023, 20:36
(11.04.2023, 14:54)Ref.HH schrieb:(31.03.2023, 17:22)Anon schrieb: Ich bezweifle, dass handelsüblicher Sekundenkleber auf dreckigem und sehr rauem, unebenen Straßengrund besonders gut haftet. Ein mittelstarker Ruck sollte eigentlich ausreichen, um die Hand wieder zu lösen.
Was zum brüllen...
darüber lacht auch noch die nächste Generation...
Das erzähl mal diesem Burschen! Klick
xDD so war ich auch, mit ca. 15...
14.04.2023, 11:35
Ihr wohnt scheinbar einfach alle am falschen Ende Deutschlands. Hier bei uns in München habe ich noch nicht ein mal - auch nicht aus dem Umfeld - eine echte Störaktion mitbekommen. ;)