31.03.2023, 11:59
es gibt Mandate, die man einfach ablehnen sollte
31.03.2023, 13:00
31.03.2023, 13:20
(31.03.2023, 10:39)Praktiker schrieb: Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt = sehr wahrscheinlich ja.
Zur Notwehr: nach dem Festkleben ziemlich sicher nicht mehr geeignet. Vorher schon.
Ist das Festkleben aber ein rechtswidriger Angriff? Kommt drauf an.
Und die Vorfahrt im Straßenverkehr usw. soll ja wegen 1 StVO nicht notwehrfähig sein...
Rechtspolitische Überlegung am Rande: einerseits habe ich persönlich sehr viel dafür übrig, die Festgeklebten weitgehend zu ignorieren, um ihnen nicht auf den Leim zu gehen (Haha). Andererseits zeigt nicht nur dieser "Fall", dass damit Betroffene zu Aktionen am Rande der Notwehr verleitet werden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht effektiv ausübt. Blöde Zwickmühle...
Denke Festkleben ist nach der 2. Reihe Rspr eine Nötigung für die Fahrer in 2. Reihe.
Also die Fahrer der ersten Reihe dürften sich nicht wehren, mangels Gewalt. Die könnten theoretisch über die Klimakleber drüber fahren, sodass nur psychisch wirkender Zwang besteht (wobei ich diese Rspr für unsinnig halte, immerhin würden sich diese Fahrer dann mangels Notwehr strafbar machen und dann droht sogar Freiheitsstrafe und nicht nur psychischer Zwang/ aber mM hat da nichts zu melden xD)
Aber die Fahrer der Zweiten Reihe werden gehindert durch die Autos, die vor ihnen halten, sodass sie kausal genötigt werden.
31.03.2023, 13:29
Mal ganz davon abgesehen, dass der Mandant wohl eher ein Fall für einen Psychotherapeuten wäre, sollte über die positiv festzustellende Verwerflichkeit und damit Rechtswidrigkeit der vermeintlichen Nötigung aufgeklärt werden. Dadurch dass es sich dabei letztlich um eine komplizierte Grundrechtsabwägung handelt, sollte man vielleicht nicht Mitbürger mit Urin bespritzen. Unfassbar..
31.03.2023, 14:02
(31.03.2023, 10:39)Praktiker schrieb: Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt = sehr wahrscheinlich ja.
Zur Notwehr: nach dem Festkleben ziemlich sicher nicht mehr geeignet. Vorher schon.
Ist das Festkleben aber ein rechtswidriger Angriff? Kommt drauf an.
Und die Vorfahrt im Straßenverkehr usw. soll ja wegen 1 StVO nicht notwehrfähig sein...
Rechtspolitische Überlegung am Rande: einerseits habe ich persönlich sehr viel dafür übrig, die Festgeklebten weitgehend zu ignorieren, um ihnen nicht auf den Leim zu gehen (Haha). Andererseits zeigt nicht nur dieser "Fall", dass damit Betroffene zu Aktionen am Rande der Notwehr verleitet werden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht effektiv ausübt. Blöde Zwickmühle...
Also eine Körperverletzung ist das definitiv nicht. Wie du schon schreibst, das KÖPERLICHE Wohlbefinden muss beeinträchtigt werden. Dafür ist schon irgendeine Einwirkung auf den Körper notwendig, bloßer Ekel reicht da nicht.
Wir hatten mal einen Fall bei der StA, da hat jmd in der Bahn eine schlafende Person anuriniert. Einfach nur maximal eine Beleidung...
Da würde bestimmt.mehr rauskommen, wenn er im Nachhinein zivilrechtlich verklagt werden würde (sofern nicht Notwehr)...
31.03.2023, 14:24
(31.03.2023, 13:20)Lost_inPages schrieb:(31.03.2023, 10:39)Praktiker schrieb: Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt = sehr wahrscheinlich ja.
Zur Notwehr: nach dem Festkleben ziemlich sicher nicht mehr geeignet. Vorher schon.
Ist das Festkleben aber ein rechtswidriger Angriff? Kommt drauf an.
Und die Vorfahrt im Straßenverkehr usw. soll ja wegen 1 StVO nicht notwehrfähig sein...
Rechtspolitische Überlegung am Rande: einerseits habe ich persönlich sehr viel dafür übrig, die Festgeklebten weitgehend zu ignorieren, um ihnen nicht auf den Leim zu gehen (Haha). Andererseits zeigt nicht nur dieser "Fall", dass damit Betroffene zu Aktionen am Rande der Notwehr verleitet werden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht effektiv ausübt. Blöde Zwickmühle...
Denke Festkleben ist nach der 2. Reihe Rspr eine Nötigung für die Fahrer in 2. Reihe.
Also die Fahrer der ersten Reihe dürften sich nicht wehren, mangels Gewalt. Die könnten theoretisch über die Klimakleber drüber fahren, sodass nur psychisch wirkender Zwang besteht (wobei ich diese Rspr für unsinnig halte, immerhin würden sich diese Fahrer dann mangels Notwehr strafbar machen und dann droht sogar Freiheitsstrafe und nicht nur psychischer Zwang/ aber mM hat da nichts zu melden xD)
Aber die Fahrer der Zweiten Reihe werden gehindert durch die Autos, die vor ihnen halten, sodass sie kausal genötigt werden.
doch, auch die erste reihe kann "gewalt" ausgesetzt sein und zwar dann, wenn sich die Kleber auf dem Boden festkleben und dadurch faktisch ein physisches Hindernis schaffen, das nur unter bla bla bla überwunden werden kann. die zweite reihe rspr handelte von reinen sitzblockaden, bei denen gerade keine feste verbindung mit dem boden aufgebaut wird
31.03.2023, 14:38
(31.03.2023, 13:29)Sandsack schrieb: Mal ganz davon abgesehen, dass der Mandant wohl eher ein Fall für einen Psychotherapeuten wäre, sollte über die positiv festzustellende Verwerflichkeit und damit Rechtswidrigkeit der vermeintlichen Nötigung aufgeklärt werden. Dadurch dass es sich dabei letztlich um eine komplizierte Grundrechtsabwägung handelt, sollte man vielleicht nicht Mitbürger mit Urin bespritzen. Unfassbar..
Danke. Ich bin wohl zu weit von der brodelnden Volksseele entfernt, um derartiges mitzubekommen. Fassungslosigkeit.
31.03.2023, 14:41
(31.03.2023, 14:24)paracetamol schrieb:(31.03.2023, 13:20)Lost_inPages schrieb:(31.03.2023, 10:39)Praktiker schrieb: Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt = sehr wahrscheinlich ja.
Zur Notwehr: nach dem Festkleben ziemlich sicher nicht mehr geeignet. Vorher schon.
Ist das Festkleben aber ein rechtswidriger Angriff? Kommt drauf an.
Und die Vorfahrt im Straßenverkehr usw. soll ja wegen 1 StVO nicht notwehrfähig sein...
Rechtspolitische Überlegung am Rande: einerseits habe ich persönlich sehr viel dafür übrig, die Festgeklebten weitgehend zu ignorieren, um ihnen nicht auf den Leim zu gehen (Haha). Andererseits zeigt nicht nur dieser "Fall", dass damit Betroffene zu Aktionen am Rande der Notwehr verleitet werden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht effektiv ausübt. Blöde Zwickmühle...
Denke Festkleben ist nach der 2. Reihe Rspr eine Nötigung für die Fahrer in 2. Reihe.
Also die Fahrer der ersten Reihe dürften sich nicht wehren, mangels Gewalt. Die könnten theoretisch über die Klimakleber drüber fahren, sodass nur psychisch wirkender Zwang besteht (wobei ich diese Rspr für unsinnig halte, immerhin würden sich diese Fahrer dann mangels Notwehr strafbar machen und dann droht sogar Freiheitsstrafe und nicht nur psychischer Zwang/ aber mM hat da nichts zu melden xD)
Aber die Fahrer der Zweiten Reihe werden gehindert durch die Autos, die vor ihnen halten, sodass sie kausal genötigt werden.
doch, auch die erste reihe kann "gewalt" ausgesetzt sein und zwar dann, wenn sich die Kleber auf dem Boden festkleben und dadurch faktisch ein physisches Hindernis schaffen, das nur unter bla bla bla überwunden werden kann. die zweite reihe rspr handelte von reinen sitzblockaden, bei denen gerade keine feste verbindung mit dem boden aufgebaut wird
Gilt das schon für Ankleben? Ich kenne das nur mit Anketten und dadurch physisches Hindernis bilden
Man baut ja keine feste Verbindung zum Boden auf, sondern es schmerzt einfach nur gewaltig, wenn die Hand da abgerissen wird
31.03.2023, 14:55
(31.03.2023, 14:41)Lost_inPages schrieb:(31.03.2023, 14:24)paracetamol schrieb:(31.03.2023, 13:20)Lost_inPages schrieb:(31.03.2023, 10:39)Praktiker schrieb: Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt = sehr wahrscheinlich ja.
Zur Notwehr: nach dem Festkleben ziemlich sicher nicht mehr geeignet. Vorher schon.
Ist das Festkleben aber ein rechtswidriger Angriff? Kommt drauf an.
Und die Vorfahrt im Straßenverkehr usw. soll ja wegen 1 StVO nicht notwehrfähig sein...
Rechtspolitische Überlegung am Rande: einerseits habe ich persönlich sehr viel dafür übrig, die Festgeklebten weitgehend zu ignorieren, um ihnen nicht auf den Leim zu gehen (Haha). Andererseits zeigt nicht nur dieser "Fall", dass damit Betroffene zu Aktionen am Rande der Notwehr verleitet werden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht effektiv ausübt. Blöde Zwickmühle...
Denke Festkleben ist nach der 2. Reihe Rspr eine Nötigung für die Fahrer in 2. Reihe.
Also die Fahrer der ersten Reihe dürften sich nicht wehren, mangels Gewalt. Die könnten theoretisch über die Klimakleber drüber fahren, sodass nur psychisch wirkender Zwang besteht (wobei ich diese Rspr für unsinnig halte, immerhin würden sich diese Fahrer dann mangels Notwehr strafbar machen und dann droht sogar Freiheitsstrafe und nicht nur psychischer Zwang/ aber mM hat da nichts zu melden xD)
Aber die Fahrer der Zweiten Reihe werden gehindert durch die Autos, die vor ihnen halten, sodass sie kausal genötigt werden.
doch, auch die erste reihe kann "gewalt" ausgesetzt sein und zwar dann, wenn sich die Kleber auf dem Boden festkleben und dadurch faktisch ein physisches Hindernis schaffen, das nur unter bla bla bla überwunden werden kann. die zweite reihe rspr handelte von reinen sitzblockaden, bei denen gerade keine feste verbindung mit dem boden aufgebaut wird
Gilt das schon für Ankleben? Ich kenne das nur mit Anketten und dadurch physisches Hindernis bilden
Man baut ja keine feste Verbindung zum Boden auf, sondern es schmerzt einfach nur gewaltig, wenn die Hand da abgerissen wird
also ich habe es mir damals so gemerkt, dass sich die personen derart verhalten müssen, dass sie faktisch ein physisches Hindernis darstellen, dessen Zwang man nicht ohne Weiteres entkommen kann. das kann festkleben, anketten (zB durch mechanische Ketten), usw usw sein.
ich würde schon sagen, dass durch das festkleben mit Sekundenkleber ein solches physisches hindernis aufgebaut wird ... (aber das kann man sicherlich auch anders sehen, vllt äußert sich mal ein strafrechtler dazu.. :D)
31.03.2023, 17:22
(31.03.2023, 07:41)RefGießen schrieb:(30.03.2023, 22:44)DrängelerKnüller schrieb: Könnte durchaus geeignet sein, den Klimakleber vor Ekel (manche stehen ja auch drauf) in die Flucht zu schlagen. Damit Notwehr. Allemal ein milderes Mittel als körperliche Gewalt
Ich dachte sobald die sich festgeklebt haben, können die sich ohne fremde Hilfe nicht mehr vom Boden lösen?
Ich bezweifle, dass handelsüblicher Sekundenkleber auf dreckigem und sehr rauem, unebenen Straßengrund besonders gut haftet. Ein mittelstarker Ruck sollte eigentlich ausreichen, um die Hand wieder zu lösen.
Und wo wir gerade beim Thema sind: Kann einer der Strafrechtler mal noch ein Statement dazu abgeben wie es sich verhält, wenn der genervte Autofahrer A eine Dose Surströmming öffnet und neben die Klimakleber auf die Straße stellt? Ganz ohne anspritzen o.ä.?