30.03.2023, 22:15
Ich habe heute eine fragwürdige Anfrage reingekommen.
M möchte sich gegen die Klimakleber wehren.
Er hat vor, in eine Wasserpistole zu urinieren (sorry!!! für den komischen Sachverhalt, aber genau das wurde ich heute gefragt) und mögliche Klimakleber damit bespritzen, damit sie den Weg frei machen. Er will wissen, ob dies strafbar ist.
Zunächst habe ich ihm dringend abgeraten, so etwas zu machen. Aber war dann selbst interessiert an der strafrechtlichen Rechtslage.
Für mich kam in Betracht:
1. Sofern damit gedroht mit, eine Nötigung.
Aber falls es vollzogen wird, scheidet die Drohung aus, und Gewalt dürfte es auch nicht sein.
2. Eine Beleidigung mittels Tätigkeit würde ich als gegeben ansehen. In einem derartigen Verhalten würde ich die Kundgabe der eigenen Missachtung sehen (ähnlich wie beim Anspucken)
3. Sofern dadurch pathologische Zustände hervorgerufen werden, eine Körperverletzung. Aber halte ich für eher fernliegend.
Notwehr durch M lasse ich mal außen vor. Es dürfte aber auch da an der Geeignetheit fehlen.
Wie seht ihr das Ganze?
Sorry für den merkwürdigen Sachverhalt. Aber Jura ist nunmal alles
M möchte sich gegen die Klimakleber wehren.
Er hat vor, in eine Wasserpistole zu urinieren (sorry!!! für den komischen Sachverhalt, aber genau das wurde ich heute gefragt) und mögliche Klimakleber damit bespritzen, damit sie den Weg frei machen. Er will wissen, ob dies strafbar ist.
Zunächst habe ich ihm dringend abgeraten, so etwas zu machen. Aber war dann selbst interessiert an der strafrechtlichen Rechtslage.
Für mich kam in Betracht:
1. Sofern damit gedroht mit, eine Nötigung.
Aber falls es vollzogen wird, scheidet die Drohung aus, und Gewalt dürfte es auch nicht sein.
2. Eine Beleidigung mittels Tätigkeit würde ich als gegeben ansehen. In einem derartigen Verhalten würde ich die Kundgabe der eigenen Missachtung sehen (ähnlich wie beim Anspucken)
3. Sofern dadurch pathologische Zustände hervorgerufen werden, eine Körperverletzung. Aber halte ich für eher fernliegend.
Notwehr durch M lasse ich mal außen vor. Es dürfte aber auch da an der Geeignetheit fehlen.
Wie seht ihr das Ganze?
Sorry für den merkwürdigen Sachverhalt. Aber Jura ist nunmal alles
30.03.2023, 22:22
Haha, Leute gibt's
Sorry, zur Sache kann ich wenig beitragen auch wenn ich meine Vermutungen habe. Ist schon zu lange her bei mir.
Sorry, zur Sache kann ich wenig beitragen auch wenn ich meine Vermutungen habe. Ist schon zu lange her bei mir.
30.03.2023, 22:42
(30.03.2023, 22:15)Lost_inPages schrieb: Ich habe heute eine fragwürdige Anfrage reingekommen.
M möchte sich gegen die Klimakleber wehren.
Er hat vor, in eine Wasserpistole zu urinieren (sorry!!! für den komischen Sachverhalt, aber genau das wurde ich heute gefragt) und mögliche Klimakleber damit bespritzen, damit sie den Weg frei machen. Er will wissen, ob dies strafbar ist.
Zunächst habe ich ihm dringend abgeraten, so etwas zu machen. Aber war dann selbst interessiert an der strafrechtlichen Rechtslage.
Für mich kam in Betracht:
1. Sofern damit gedroht mit, eine Nötigung.
Aber falls es vollzogen wird, scheidet die Drohung aus, und Gewalt dürfte es auch nicht sein.
2. Eine Beleidigung mittels Tätigkeit würde ich als gegeben ansehen. In einem derartigen Verhalten würde ich die Kundgabe der eigenen Missachtung sehen (ähnlich wie beim Anspucken)
3. Sofern dadurch pathologische Zustände hervorgerufen werden, eine Körperverletzung. Aber halte ich für eher fernliegend.
Notwehr durch M lasse ich mal außen vor. Es dürfte aber auch da an der Geeignetheit fehlen.
Wie seht ihr das Ganze?
Sorry für den merkwürdigen Sachverhalt. Aber Jura ist nunmal alles
Körperliche Misshandlung wäre es auf jeden Fall.
Musste grade instinktiv ans gefährliche Werkzeug denken xD
30.03.2023, 22:44
Könnte durchaus geeignet sein, den Klimakleber vor Ekel (manche stehen ja auch drauf) in die Flucht zu schlagen. Damit Notwehr. Allemal ein milderes Mittel als körperliche Gewalt
30.03.2023, 23:02
(30.03.2023, 22:42)Joko schrieb:(30.03.2023, 22:15)Lost_inPages schrieb: Ich habe heute eine fragwürdige Anfrage reingekommen.
M möchte sich gegen die Klimakleber wehren.
Er hat vor, in eine Wasserpistole zu urinieren (sorry!!! für den komischen Sachverhalt, aber genau das wurde ich heute gefragt) und mögliche Klimakleber damit bespritzen, damit sie den Weg frei machen. Er will wissen, ob dies strafbar ist.
Zunächst habe ich ihm dringend abgeraten, so etwas zu machen. Aber war dann selbst interessiert an der strafrechtlichen Rechtslage.
Für mich kam in Betracht:
1. Sofern damit gedroht mit, eine Nötigung.
Aber falls es vollzogen wird, scheidet die Drohung aus, und Gewalt dürfte es auch nicht sein.
2. Eine Beleidigung mittels Tätigkeit würde ich als gegeben ansehen. In einem derartigen Verhalten würde ich die Kundgabe der eigenen Missachtung sehen (ähnlich wie beim Anspucken)
3. Sofern dadurch pathologische Zustände hervorgerufen werden, eine Körperverletzung. Aber halte ich für eher fernliegend.
Notwehr durch M lasse ich mal außen vor. Es dürfte aber auch da an der Geeignetheit fehlen.
Wie seht ihr das Ganze?
Sorry für den merkwürdigen Sachverhalt. Aber Jura ist nunmal alles
Körperliche Misshandlung wäre es auf jeden Fall.
Musste grade instinktiv ans gefährliche Werkzeug denken xD
Wie würdest du die körperliche Misshandlung begründen? Im Kommentar stand nur Ekel genügt erstmal nicht xD
31.03.2023, 00:28
Bin über die Idiotenwiese Google gerade beim Anspucken gelandet und denke, der Fall dürfte, bis auf die eventuelle Notigungshandlung, ähnlich zu bewerten sein. KV nach Google (-), es sei denn der Spuckende/Urinierende hat Hepatitis o.ä. Dafür soll es aber eine Ehrverletzung, also Beleidigung sein..
31.03.2023, 03:18
Je nachdem was der werte Herr zu trinken pflegt würde mir gefährliche Körperverletzung Mittels beibringen von Gift einfallen. Die Information gerne nachreichen.
31.03.2023, 07:41
(30.03.2023, 22:44)DrängelerKnüller schrieb: Könnte durchaus geeignet sein, den Klimakleber vor Ekel (manche stehen ja auch drauf) in die Flucht zu schlagen. Damit Notwehr. Allemal ein milderes Mittel als körperliche Gewalt
Ich dachte sobald die sich festgeklebt haben, können die sich ohne fremde Hilfe nicht mehr vom Boden lösen?
31.03.2023, 10:39
Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt = sehr wahrscheinlich ja.
Zur Notwehr: nach dem Festkleben ziemlich sicher nicht mehr geeignet. Vorher schon.
Ist das Festkleben aber ein rechtswidriger Angriff? Kommt drauf an.
Und die Vorfahrt im Straßenverkehr usw. soll ja wegen 1 StVO nicht notwehrfähig sein...
Rechtspolitische Überlegung am Rande: einerseits habe ich persönlich sehr viel dafür übrig, die Festgeklebten weitgehend zu ignorieren, um ihnen nicht auf den Leim zu gehen (Haha). Andererseits zeigt nicht nur dieser "Fall", dass damit Betroffene zu Aktionen am Rande der Notwehr verleitet werden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht effektiv ausübt. Blöde Zwickmühle...
Zur Notwehr: nach dem Festkleben ziemlich sicher nicht mehr geeignet. Vorher schon.
Ist das Festkleben aber ein rechtswidriger Angriff? Kommt drauf an.
Und die Vorfahrt im Straßenverkehr usw. soll ja wegen 1 StVO nicht notwehrfähig sein...
Rechtspolitische Überlegung am Rande: einerseits habe ich persönlich sehr viel dafür übrig, die Festgeklebten weitgehend zu ignorieren, um ihnen nicht auf den Leim zu gehen (Haha). Andererseits zeigt nicht nur dieser "Fall", dass damit Betroffene zu Aktionen am Rande der Notwehr verleitet werden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht effektiv ausübt. Blöde Zwickmühle...
31.03.2023, 10:40
(31.03.2023, 07:41)RefGießen schrieb:(30.03.2023, 22:44)DrängelerKnüller schrieb: Könnte durchaus geeignet sein, den Klimakleber vor Ekel (manche stehen ja auch drauf) in die Flucht zu schlagen. Damit Notwehr. Allemal ein milderes Mittel als körperliche Gewalt
Ich dachte sobald die sich festgeklebt haben, können die sich ohne fremde Hilfe nicht mehr vom Boden lösen?
Soweit ich weiß, kleben die sich erst fest, sobald die Polizei kommt.