17.03.2023, 18:02
Glückwünsche an alle und ein erholsames Wochenende.
In Hessen heute
1. Teile
https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0
2. Teil
https://www.bverwg.de/150421U2C13.20.0
In Hessen heute
1. Teile
https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0
2. Teil
https://www.bverwg.de/150421U2C13.20.0
17.03.2023, 18:40
Zu Teil 1 ist das Urteil vom BVerwG von 2019 nicht mehr ganz aktuell; da gibt es ein aktuelleres vom BVerfG 2022 (nvwz 2022, 401), welches anders als das BVerfG für eine isolierte Angreifbarkeit der Untersuchungsanordnung entschieden hat (stand auch so im Kopp/Schenke)
17.03.2023, 19:36
Ich depp hab natürlich 44a nicht geprüft, den wink mit dem Rechtsschutz dann als vorbeugende Unterlassungsklage verstanden, dann nicht im Eilrechtsschutz gepürft und zusätzlich noch Widerspruch und Klage gleichzeitig erhoben. Das war wohl nix :D
Gestern auch schon verhauen, da hat es sich richtig gelohnt für der VV zu lernen...
Gestern auch schon verhauen, da hat es sich richtig gelohnt für der VV zu lernen...
17.03.2023, 19:50
(17.03.2023, 18:40)Gast123321 schrieb: Zu Teil 1 ist das Urteil vom BVerwG von 2019 nicht mehr ganz aktuell; da gibt es ein aktuelleres vom BVerfG 2022 (nvwz 2022, 401), welches anders als das BVerfG für eine isolierte Angreifbarkeit der Untersuchungsanordnung entschieden hat (stand auch so im Kopp/Schenke)
Moin Moin,
Hab Aktuell nur die 28. Auflage (2022) vom Kopp/Schenke da. Wo genau stand das so drin?
Hätte jetzt auf 44a Rn. 8 getippt. Aber schon gut versteckt.
17.03.2023, 19:53
(17.03.2023, 19:36)Zu Gast5698 schrieb: Ich depp hab natürlich 44a nicht geprüft, den wink mit dem Rechtsschutz dann als vorbeugende Unterlassungsklage verstanden, dann nicht im Eilrechtsschutz gepürft und zusätzlich noch Widerspruch und Klage gleichzeitig erhoben. Das war wohl nix :D
Gestern auch schon verhauen, da hat es sich richtig gelohnt für der VV zu lernen...
§44a ?
Würde ich nicht so pauschal sagen, dass du deswegen die Klausur verhauen hast. Laut BVerfG ist AK und laut Kopp auch VK. Denke hier kam es auf eine saubere Prüfung an.
17.03.2023, 19:57
(17.03.2023, 19:53)MrKutty schrieb:(17.03.2023, 19:36)Zu Gast5698 schrieb: Ich depp hab natürlich 44a nicht geprüft, den wink mit dem Rechtsschutz dann als vorbeugende Unterlassungsklage verstanden, dann nicht im Eilrechtsschutz gepürft und zusätzlich noch Widerspruch und Klage gleichzeitig erhoben. Das war wohl nix :D
Gestern auch schon verhauen, da hat es sich richtig gelohnt für der VV zu lernen...
§44a ?
Würde ich nicht so pauschal sagen. Laut BVerfG ist AK und laut Kopp auch VK. Denke hier kam es auf eine saubere Prüfung an.
44a VwGO war hier das Stichwort mit "effektiven Rechtsschutz", ich dachte das ist der Wink auf das besondere Rechtsschutzbedürfnis, hatte die Norm mir sogar von paar Wochen mal angeschaut aber im Stress verhauen.
Hab halt auch eine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage genommen.
Wie kommst du auf AK und VK ? Hier fehlt doch die Außenwirkung und Regelung.
17.03.2023, 20:38
(17.03.2023, 18:40)Gast123321 schrieb: Zu Teil 1 ist das Urteil vom BVerwG von 2019 nicht mehr ganz aktuell; da gibt es ein aktuelleres vom BVerfG 2022 (nvwz 2022, 401), welches anders als das BVerfG für eine isolierte Angreifbarkeit der Untersuchungsanordnung entschieden hat (stand auch so im Kopp/Schenke)
Ich habe entsprechend der BVerfG Ansicht den § 44a S. 2 VwGO wegen des Gebots des effektiven Rechtsschutzes weit ausgelegt und eine isolierte Anfechtbarkeit angenommen. Im Kopp/Schenke habe ich die Passage leider nicht gesehen, sondern hatte die Rspr ganz dunkel im Gedächtnis (dazu BVerwG und BVerfG verwechselt ). Naja, irgendwann (nach dem §123-Antrag ans Gericht) ist mir zu spät aufgefallen, dass ich ja wegen des zwingenden Vorverfahrens ein Fristenproblem habe (Untersuchungsanordnung war ja vom 01.02.23 und Bearbeitungszeitpunk 17.03.23). Da war es zeitlich aber schon zu spät und ich habe mich entschieden die Aufgabe zur Dienstreise zu machen.
Insgesamt eine recht umfangreiche Klausur mMn.
17.03.2023, 21:00
(17.03.2023, 19:57)Gast5698 schrieb:(17.03.2023, 19:53)MrKutty schrieb:(17.03.2023, 19:36)Zu Gast5698 schrieb: Ich depp hab natürlich 44a nicht geprüft, den wink mit dem Rechtsschutz dann als vorbeugende Unterlassungsklage verstanden, dann nicht im Eilrechtsschutz gepürft und zusätzlich noch Widerspruch und Klage gleichzeitig erhoben. Das war wohl nix :D
Gestern auch schon verhauen, da hat es sich richtig gelohnt für der VV zu lernen...
§44a ?
Würde ich nicht so pauschal sagen. Laut BVerfG ist AK und laut Kopp auch VK. Denke hier kam es auf eine saubere Prüfung an.
44a VwGO war hier das Stichwort mit "effektiven Rechtsschutz", ich dachte das ist der Wink auf das besondere Rechtsschutzbedürfnis, hatte die Norm mir sogar von paar Wochen mal angeschaut aber im Stress verhauen.
Hab halt auch eine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage genommen.
Wie kommst du auf AK und VK ? Hier fehlt doch die Außenwirkung und Regelung.
Ich meine im Kopp gelesen zu haben.
17.03.2023, 21:28
Hab zuerst 80 V angeprüft und gesagt, dass ein VA vorliegt, weil persönliche Rechtsstellung betroffen (APR) (steht auch so bei Kopp/Ramsauer, 35 vwvfg; hab dann nicht mehr in den Kopp schenke geschaut, wieso auch).
Habe aber dann gesagt dass kein fall von 80 II vorliegt und 54 iv beamtstg nicht greift, weil hier keine versetzung/Abordnung.
Hab dann den widerspruch geprüft, weil dieser aufschiebende wirkung hat und den fall mit der isolierten anfechtbarkeit beim Rechtsschutzbedürfnis geprüft (den 44a gar nicht gesehen). Weil in dem schreiben keine Belehrung war, ging bei mir die frist auch durch. Kp ob da so durchgeht, mal gucken.
Praktischer teil dann widerspruch an die behörde.
Habe aber dann gesagt dass kein fall von 80 II vorliegt und 54 iv beamtstg nicht greift, weil hier keine versetzung/Abordnung.
Hab dann den widerspruch geprüft, weil dieser aufschiebende wirkung hat und den fall mit der isolierten anfechtbarkeit beim Rechtsschutzbedürfnis geprüft (den 44a gar nicht gesehen). Weil in dem schreiben keine Belehrung war, ging bei mir die frist auch durch. Kp ob da so durchgeht, mal gucken.
Praktischer teil dann widerspruch an die behörde.
17.03.2023, 21:48
Was habt ihr bei den Kosten raus?