14.03.2023, 00:07
Hallo zusammen, ich muss demnächst als Zeugin vor Gericht. Darf ich hierbei Hilfsmittel zur Gedächtnisstütze mitbringen, Akte auf Laptop bsp.?
14.03.2023, 09:12
378 ZPO, im Strafverfahren aber schwieriger:
Vgl. auch hier Abs.-Nr. 15:
https://openjur.de/u/851761.html
Vgl. auch hier Abs.-Nr. 15:
https://openjur.de/u/851761.html
14.03.2023, 21:42
Du wirst aufgefordert werden, deine Aussage aus der Erinnerung zu machen. Das Gericht wird dir bei Gedächtnislücken Vorhalte aus der Akte machen.
Laptop definitiv nicht, da Aufzeichnungsmöglichkeit.
Laptop definitiv nicht, da Aufzeichnungsmöglichkeit.
15.03.2023, 08:28
(14.03.2023, 21:42)Drin schrieb: Du wirst aufgefordert werden, deine Aussage aus der Erinnerung zu machen. Das Gericht wird dir bei Gedächtnislücken Vorhalte aus der Akte machen.
Laptop definitiv nicht, da Aufzeichnungsmöglichkeit.
Danke erstmal. Die Akte, die mir als Gedächtnisstütze dient, befindet sich gar nicht bei Gericht. Es geht hier hauptsächlich um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten
16.03.2023, 14:17
Zunächst musst du aus deiner Erinnerung berichten. Gedächtnisstützen sind danach erlaubt, wenn der Richter es zulässt.