06.03.2023, 09:07
Die juristischen Verlage Wolters Kluwer und Juris haben auf LinkedIn bekanntgegeben, an einem öffentlich zugänglichen KI-Chatbot mit zusätzlichem Zugang zu den entsprechenden juristischen Datenbanken zu arbeiten.
Wenn Beck auch aufspringt, sehe ich in 5-10 Jahren keinen Nutzen mehr für den juristischen Beruf (insb Anwalt und Unternehmensjurist). Der Zugriff und das Verstehen der Datenbankinhalte ist schließlich ein Alleinstellungsmerkmal für Juristen.
Was denkt Ihr?
Wenn Beck auch aufspringt, sehe ich in 5-10 Jahren keinen Nutzen mehr für den juristischen Beruf (insb Anwalt und Unternehmensjurist). Der Zugriff und das Verstehen der Datenbankinhalte ist schließlich ein Alleinstellungsmerkmal für Juristen.
Was denkt Ihr?
06.03.2023, 09:21
Ja, erste Mandanten haben sich schon bei mir gemeldet und das Mandatsverhältnis gekündigt.
Sie meinen, ChatGPT können sie mindestens genauso gut wie ich in der U-Haft besuchen und in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht verteidigen. Und das wesentlich günstiger!
Sie meinen, ChatGPT können sie mindestens genauso gut wie ich in der U-Haft besuchen und in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht verteidigen. Und das wesentlich günstiger!
06.03.2023, 09:43
(06.03.2023, 09:07)iusNRW schrieb: Die juristischen Verlage Wolters Kluwer und Juris haben auf LinkedIn bekanntgegeben, an einem öffentlich zugänglichen KI-Chatbot mit zusätzlichem Zugang zu den entsprechenden juristischen Datenbanken zu arbeiten.[quote pid='207645' dateline='1678086451']
Wenn Beck auch aufspringt, sehe ich in 5-10 Jahren keinen Nutzen mehr für den juristischen Beruf (insb Anwalt und Unternehmensjurist). Der Zugriff und das Verstehen der Datenbankinhalte ist schließlich ein Alleinstellungsmerkmal für Juristen.
Was denkt Ihr?
[/quote]
Man musste soweit ich weiß noch nie die Urkunden der beiden Staatsprüfungen vorlegen, um sich bei Beck online anzumelden, Formularbücher zu kaufen oder googeln zu können. Das Verstehen der Datenbank-Inhalte werden Bots für den Anwender wohl nicht übernehmen können.
06.03.2023, 14:20
Ich denke, im Wesentlichen gilt das, was für alle anderen Bereiche gilt, in denen diese "Überflüssigkeit" diskutiert wird. Immer dort, wo es um Dinge, Verfahren und Vorgänge geht, die nur einen Teil der anwaltlichen Arbeit ausmachen, kann die Technik die anwaltliche Tätigkeit erleichtern. Möglicherweise kann ChatGPT auch bei kleineren Dingen abhelfen.
Dennoch gibt es imA mehrere Dinge zu berücksichtigen:
1. Den Preis. Aktuell ist das Angebot kostenlos. Dadurch nutzt man das Angebot niedrigschwellig und das System lernt und wird optimiert. Der Preis sind dann freilich die Daten, wie im normalen Social Media Bereich. Allerdings halte ich es angesichts der ohnehin bestehenden Datenschutzproblematik - insbesondere in D. - für fraglich, ob Personen oder gar Unternehmen sensible Daten, Rechtsfragen oder Angaben einem Chatbot mitteilen, der keinerlei Verschwiegenheit garantiert, sondern stattdessen ein detailliertes Profil für den Nutzer anlegt, das in der Hand eines Konzerns liegt.
2. Den menschlichen Faktor. Rechtsanwender, ob mandatiert oder als Richter, sind Menschen. Dadurch entstehen in Verhandlungssituationen individuelle Situationen, die für eine KI vorerst sehr schwer zu erlernen oder zu erkennen sind. Also alles, was über eine bloße juristische Bewertung hinaus geht und menschlichen Umgang, soziale Intelligenz und Taktik erfordert, kann derzeit und vielleicht nie ganz ersetzt werden.
3. Die Rechtslage. Sicher werden wir erleben, dass man gewisse Prozesse auf KI auslagern kann. Aber wie hier bereits erwähnt, gibt es bestimmte Geschäfte, Besorgungen und Termine, die aus guten Gründen von Menschen vorgenommen werden. Das beginnt beim Mandantengespräch und endet bei der Strafentscheidung eines Richters. Aus rein grundrechtlicher Position müssen die Entscheidungen am Ende vom Menschen getroffen werden, der in der Lage sein muss, die fachliche Analyse, etwa einer KI, zu verstehen und zu überwachen.
Es wäre doch wünschenswert, wenn die nervigen, zeitraubenden Arbeiten abgenommen würden und man sich dann am Ende auf die entscheidenden Sachen konzentrieren könnte.
Dennoch gibt es imA mehrere Dinge zu berücksichtigen:
1. Den Preis. Aktuell ist das Angebot kostenlos. Dadurch nutzt man das Angebot niedrigschwellig und das System lernt und wird optimiert. Der Preis sind dann freilich die Daten, wie im normalen Social Media Bereich. Allerdings halte ich es angesichts der ohnehin bestehenden Datenschutzproblematik - insbesondere in D. - für fraglich, ob Personen oder gar Unternehmen sensible Daten, Rechtsfragen oder Angaben einem Chatbot mitteilen, der keinerlei Verschwiegenheit garantiert, sondern stattdessen ein detailliertes Profil für den Nutzer anlegt, das in der Hand eines Konzerns liegt.
2. Den menschlichen Faktor. Rechtsanwender, ob mandatiert oder als Richter, sind Menschen. Dadurch entstehen in Verhandlungssituationen individuelle Situationen, die für eine KI vorerst sehr schwer zu erlernen oder zu erkennen sind. Also alles, was über eine bloße juristische Bewertung hinaus geht und menschlichen Umgang, soziale Intelligenz und Taktik erfordert, kann derzeit und vielleicht nie ganz ersetzt werden.
3. Die Rechtslage. Sicher werden wir erleben, dass man gewisse Prozesse auf KI auslagern kann. Aber wie hier bereits erwähnt, gibt es bestimmte Geschäfte, Besorgungen und Termine, die aus guten Gründen von Menschen vorgenommen werden. Das beginnt beim Mandantengespräch und endet bei der Strafentscheidung eines Richters. Aus rein grundrechtlicher Position müssen die Entscheidungen am Ende vom Menschen getroffen werden, der in der Lage sein muss, die fachliche Analyse, etwa einer KI, zu verstehen und zu überwachen.
Es wäre doch wünschenswert, wenn die nervigen, zeitraubenden Arbeiten abgenommen würden und man sich dann am Ende auf die entscheidenden Sachen konzentrieren könnte.
07.03.2023, 18:15
(06.03.2023, 09:21)DonJuansohn schrieb: Ja, erste Mandanten haben sich schon bei mir gemeldet und das Mandatsverhältnis gekündigt.
Sie meinen, ChatGPT können sie mindestens genauso gut wie ich in der U-Haft besuchen und in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht verteidigen. Und das wesentlich günstiger!
Und empathischer ist ChatGPT auch auch.
07.03.2023, 19:08
(07.03.2023, 18:15)ZW333 schrieb:(06.03.2023, 09:21)DonJuansohn schrieb: Ja, erste Mandanten haben sich schon bei mir gemeldet und das Mandatsverhältnis gekündigt.
Sie meinen, ChatGPT können sie mindestens genauso gut wie ich in der U-Haft besuchen und in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht verteidigen. Und das wesentlich günstiger!
Und empathischer ist ChatGPT auch auch.
Ist aber auch nicht schwer empathischer als ein Strafverteidiger zu sein.
13.03.2023, 17:56
(06.03.2023, 09:07)iusNRW schrieb: Die juristischen Verlage Wolters Kluwer und Juris haben auf LinkedIn bekanntgegeben, an einem öffentlich zugänglichen KI-Chatbot mit zusätzlichem Zugang zu den entsprechenden juristischen Datenbanken zu arbeiten.
Wenn Beck auch aufspringt, sehe ich in 5-10 Jahren keinen Nutzen mehr für den juristischen Beruf (insb Anwalt und Unternehmensjurist). Der Zugriff und das Verstehen der Datenbankinhalte ist schließlich ein Alleinstellungsmerkmal für Juristen.
Was denkt Ihr?
Das ist schon gut möglich. Aber glücklicherweise sind die Jura-Lobbyisten schon da und wollen KI-Chatbots etc. regulieren.
13.03.2023, 19:26
So wie man die juristischen Verlage kennt, wird da nichts kostenlos sein. Der Chatbot wird pro Frage 5€ nehmen und wenn man mehr als einen Rechtsbereich will, darf man 500€ im Monat Abo machen.
14.03.2023, 11:18
(13.03.2023, 17:56)Max Sauer schrieb:(06.03.2023, 09:07)iusNRW schrieb: Die juristischen Verlage Wolters Kluwer und Juris haben auf LinkedIn bekanntgegeben, an einem öffentlich zugänglichen KI-Chatbot mit zusätzlichem Zugang zu den entsprechenden juristischen Datenbanken zu arbeiten.
Wenn Beck auch aufspringt, sehe ich in 5-10 Jahren keinen Nutzen mehr für den juristischen Beruf (insb Anwalt und Unternehmensjurist). Der Zugriff und das Verstehen der Datenbankinhalte ist schließlich ein Alleinstellungsmerkmal für Juristen.
Was denkt Ihr?
Das ist schon gut möglich. Aber glücklicherweise sind die Jura-Lobbyisten schon da und wollen KI-Chatbots etc. regulieren.
Auch dieser Widerstand wird langfristig brechen. Dazu sind die wirtschaftlichen Interessen der potentiellen User zu groß.
Es stellt sich insbesondere für jüngere Juristen und Studienanfänger die Frage, wie der Markt in 20, 30 Jahren aussehen wird. Mein Tipp: 70% von dem was heute durch Juristen gemacht wird, ist bis dahin automatisiert. Es wird vielleicht ein bisschen neue Arbeit hinzukommen, aber unterm Strich wird man deutlich weniger Juristen brauchen, die sich dann vorrangig um hochkomplexe und kreative Aufgaben und zwischenmenschlich anspruchsvolle Tätigkeiten kümmern. Insbesondere Absolventen mit schwachen Qualifikationen werden es schwer haben.
14.03.2023, 15:14
Wenn ich es richtig sehe, versteht die KI nicht, was sie tut, sondern reiht nur passend klingende Wörter und Sätze aneinander.
Daraus würde ich den Schluss ziehen, dass diejenigen Juristen überflüssig werden, die ohne zu wissen was sie tun Textbausteine aneinanderfügen. Das wäre dann kein großes Unglück.
Daraus würde ich den Schluss ziehen, dass diejenigen Juristen überflüssig werden, die ohne zu wissen was sie tun Textbausteine aneinanderfügen. Das wäre dann kein großes Unglück.