10.02.2023, 16:11
Hallo liebe Kollegen,
Eine Frage, die mir ein Strafverteidiger gestellt hat - und ich konnte mit Recherche bisher wenig erreichen...:
Ein Polizist ist als Zeuge geladen.
Um dem Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen, wird ja von Polizisten meist erwartet, dass sie sich vorbereiten und den Bericht zur Sache auf der Dienststelle vorab nochmal ansehen. Darf der Polizist den Bericht/Vermerk zu der Sache aber auch nochmal bei der Dienststelle ausdrucken und mit nach Hause nehmen? Manche Polizisten sitzen ja mit dem extra dafür nochmals ausgedrucktem Polizeibericht vorm Gerichtssaal und lesen nochmal drüber, bevor sie als Zeuge reingerufen werden. Dürfen sie das oder muss das in der Dienststelle bleiben?
Gibt es hier datenschutzrechtlich etwas zu beachten?
Bin dankbar für jeden Austausch
Eine Frage, die mir ein Strafverteidiger gestellt hat - und ich konnte mit Recherche bisher wenig erreichen...:
Ein Polizist ist als Zeuge geladen.
Um dem Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen, wird ja von Polizisten meist erwartet, dass sie sich vorbereiten und den Bericht zur Sache auf der Dienststelle vorab nochmal ansehen. Darf der Polizist den Bericht/Vermerk zu der Sache aber auch nochmal bei der Dienststelle ausdrucken und mit nach Hause nehmen? Manche Polizisten sitzen ja mit dem extra dafür nochmals ausgedrucktem Polizeibericht vorm Gerichtssaal und lesen nochmal drüber, bevor sie als Zeuge reingerufen werden. Dürfen sie das oder muss das in der Dienststelle bleiben?
Gibt es hier datenschutzrechtlich etwas zu beachten?
Bin dankbar für jeden Austausch
10.02.2023, 16:55
Ich sehe keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Ist im Prinzip nichts anderes, als wenn ein anderer Staatsbediensteter (z.B. Richter, StA, Referendar oder anderer Beamter) die Akte mit nach Hause nimmt und von dort aus bearbeitet.
Der Datenschutz muss natürlich gewahrt bleiben. Der Bericht darf also nicht in die Hände von Familienangehörigen gelangen oder denen gezeigt werden.
Der Datenschutz muss natürlich gewahrt bleiben. Der Bericht darf also nicht in die Hände von Familienangehörigen gelangen oder denen gezeigt werden.
10.02.2023, 19:40
(10.02.2023, 16:55)Egal schrieb: Ich sehe keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Ist im Prinzip nichts anderes, als wenn ein anderer Staatsbediensteter (z.B. Richter, StA, Referendar oder anderer Beamter) die Akte mit nach Hause nimmt und von dort aus bearbeitet.
Der Datenschutz muss natürlich gewahrt bleiben. Der Bericht darf also nicht in die Hände von Familienangehörigen gelangen oder denen gezeigt werden.
Danke für deine Antwort, das bestätigt mich. Zu der Einsicht bin ich sich am ehesten gelangt.
Der Verteidiger wollte gerne darauf hinaus, dass die Ermittlungen aus Sicht des Polizisten ja im Stadium der Hauptverhandlung schon vorbei sind, also er die Akte quasi abgegeben hat und jetzt ja eigentlich nur noch ein "normaler Zeuge" ist, also keine Akte mehr kopieren und mitnehmen sollte..
10.02.2023, 20:19
(10.02.2023, 19:40)rubinya3 schrieb:(10.02.2023, 16:55)Egal schrieb: Ich sehe keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Ist im Prinzip nichts anderes, als wenn ein anderer Staatsbediensteter (z.B. Richter, StA, Referendar oder anderer Beamter) die Akte mit nach Hause nimmt und von dort aus bearbeitet.
Der Datenschutz muss natürlich gewahrt bleiben. Der Bericht darf also nicht in die Hände von Familienangehörigen gelangen oder denen gezeigt werden.
Danke für deine Antwort, das bestätigt mich. Zu der Einsicht bin ich sich am ehesten gelangt.
Der Verteidiger wollte gerne darauf hinaus, dass die Ermittlungen aus Sicht des Polizisten ja im Stadium der Hauptverhandlung schon vorbei sind, also er die Akte quasi abgegeben hat und jetzt ja eigentlich nur noch ein "normaler Zeuge" ist, also keine Akte mehr kopieren und mitnehmen sollte..
Also natürlich kann der Polizeibeamte in die Akte gucken und ggf ne Kopie für sich machen.
Angenommen er dürfte das nicht, was würde in der HV passieren. Würde der Polizist sich nicht mehr erinnern würde der Richter ihm die Sache aus der Akte vorhalten und es würde im Ergebis aufs gleiche hinauslaufen.
Zudem heißt Ermittlungsverfshren abgeschlossen ja nicht, dass die Polizei keine Akte mehr hat, je nach Fall existiert noch ne Zweit oder Drittakte, zudem speichert die Polizei ihren Kram digital.
11.02.2023, 00:31