09.02.2023, 14:50
(08.02.2023, 23:55)Praktiker schrieb: Erstens: Es gibt im Examen keine Musterlösung, nur einen Vorschlag des Prüfungsamtes. Der Prüfer muss für sich entscheiden, welche Punkte in welcher Tiefe zu bearbeiten sind. Solange der Aufbau und das Ergebnis vertretbar sind, spielen sie dagegen keine Rolle.
Zweitens: trotz dieser hohen Subjektivität zeigt meine Korrekturerfahrung immer wieder, wie nahe ich (blind korrigiert) an der Note des Erstkorrektors liege. Offensichtlich ist es also doch nicht so subjektiv.
Wenn die Blindkorrektur tatsächlich Deine Handhabe ist, dann will ich Dir dafür danken.
Zu der Ausgangsfrage: Ich habe etliche Klausuren (auch Probeexamen und Klausurenkurs) korrigiert. Gerade bei diesen Klausuren kommt es weniger darauf an, in einem differenzierten Wertesystem auf einen Punktewert zu kommen sondern mehr zu sagen, was man besser machen kann. Das ist sowieso m.E. ein methodischer Fehlgriff, den auch etliche kommerzielle Klausurenkurse haben. Zu sagen "Verf. erkennt Problem, die Darstellung ist aber nicht zufriedenstellend" entspricht zwar der üblichen Praxis, hilft allerdings nur begrenzt. Demgegenüber wäre "Verf. erkennt das Problem, die Darstellung ist aber nicht zufriedenstellen. Hierzu hätte Verf. zunächst (...), dann (...)" usw. Wenn man geübt ist und schnell tippt, ist der Mehraufwand extrem begrenzt. Für dieses Vorgehen habe ich extrem viele positive Rückmeldungen bekommen.
09.02.2023, 16:21
Auch von mir danke für die Blindkorrektur, ist mMn auch das fairste. Ich bin eh mal auf die Entwicklung gespannt, ich denke mit der Einführung der E-Examina gibt es nahezu keinen Grund mehr, die Korrekturen nicht unabhängig voneinander durchzuführen. Aber ich will jetzt hier auch keine Grundsatzdiskussion anstossen, bei mir gibt es eh nur eine Korrektur.
Also natürlich bewahre ich mir eine gewisse Flexibilität, das ist klar. Es gibt auch in der Klausur die ich korrigieren werde mehrere Stellen, wo man die angelegten Probleme vertretbar thematisieren kann. Dann gibt es natürlich für die Problembearbeitung auch die volle Punktzahl, wenn sie an anderer Stelle erfolgt. Gleichzeitig ist es aber auch so, wenn der Klausurersteller eine Lösung anfertigt, die völlig an den angelegten Problemen vorbeigeht kann man da auch keine Punkte vergeben. In der Regel fällt die Lösung dann eben zu kurz aus oder quetscht den Sachverhalt. Das sind alles Punkte, die ich in meinem Schema abbilden kann. Wenn der Bearbeiter dann Probleme gar nicht bearbeitet die im SV angelegt sind, weil sie nach seiner Lösung nicht mehr relevant sind (Streit zB nicht klausurtaktisch entschieden) dann muss er das halt in einem Hilfsgutachten darstellen, wofür ich dann aber auch keine Punkte abziehen würde, wenn die Argumentation nicht darunter leidet.
Auch innerhalb der Punkte selbst habe ich ja eine gewisse Flexibilität, es ist ja nicht umsetzbar, alles in 1 Punkte-Schritte zu unterteilen.
Probleme stellen sich mir wie gesagt eher dann, wenn Punkte angesprochen werden, die von dem Klausurersteller nicht angelegt waren oder halt bei sonstigen schwer einzupreisenden Punkten (Gesamteindruck, Frage gar nicht bearbeitet, ...). Da habe ich halt auf eine Best Practice gehofft.
Und nur um das nochmal klarzustellen, selbstverständlich fülle ich nicht einfach nur die Liste aus sonder fertige ein Bewertungsgutachten an (Die Liste schicke ich vss gar nicht mit). Es geht mir schliesslich auch darum, den Studis mit der Korrektur den grösstmöglichen Mehrwert zu bieten, sonst würde ich mir den Aufwand nicht machen.
Also natürlich bewahre ich mir eine gewisse Flexibilität, das ist klar. Es gibt auch in der Klausur die ich korrigieren werde mehrere Stellen, wo man die angelegten Probleme vertretbar thematisieren kann. Dann gibt es natürlich für die Problembearbeitung auch die volle Punktzahl, wenn sie an anderer Stelle erfolgt. Gleichzeitig ist es aber auch so, wenn der Klausurersteller eine Lösung anfertigt, die völlig an den angelegten Problemen vorbeigeht kann man da auch keine Punkte vergeben. In der Regel fällt die Lösung dann eben zu kurz aus oder quetscht den Sachverhalt. Das sind alles Punkte, die ich in meinem Schema abbilden kann. Wenn der Bearbeiter dann Probleme gar nicht bearbeitet die im SV angelegt sind, weil sie nach seiner Lösung nicht mehr relevant sind (Streit zB nicht klausurtaktisch entschieden) dann muss er das halt in einem Hilfsgutachten darstellen, wofür ich dann aber auch keine Punkte abziehen würde, wenn die Argumentation nicht darunter leidet.
Auch innerhalb der Punkte selbst habe ich ja eine gewisse Flexibilität, es ist ja nicht umsetzbar, alles in 1 Punkte-Schritte zu unterteilen.
Probleme stellen sich mir wie gesagt eher dann, wenn Punkte angesprochen werden, die von dem Klausurersteller nicht angelegt waren oder halt bei sonstigen schwer einzupreisenden Punkten (Gesamteindruck, Frage gar nicht bearbeitet, ...). Da habe ich halt auf eine Best Practice gehofft.
Und nur um das nochmal klarzustellen, selbstverständlich fülle ich nicht einfach nur die Liste aus sonder fertige ein Bewertungsgutachten an (Die Liste schicke ich vss gar nicht mit). Es geht mir schliesslich auch darum, den Studis mit der Korrektur den grösstmöglichen Mehrwert zu bieten, sonst würde ich mir den Aufwand nicht machen.
09.02.2023, 17:49
(09.02.2023, 14:50)truefaith_bln schrieb:(08.02.2023, 23:55)Praktiker schrieb: Erstens: Es gibt im Examen keine Musterlösung, nur einen Vorschlag des Prüfungsamtes. Der Prüfer muss für sich entscheiden, welche Punkte in welcher Tiefe zu bearbeiten sind. Solange der Aufbau und das Ergebnis vertretbar sind, spielen sie dagegen keine Rolle.
Zweitens: trotz dieser hohen Subjektivität zeigt meine Korrekturerfahrung immer wieder, wie nahe ich (blind korrigiert) an der Note des Erstkorrektors liege. Offensichtlich ist es also doch nicht so subjektiv.
Wenn die Blindkorrektur tatsächlich Deine Handhabe ist, dann will ich Dir dafür danken.
Zu der Ausgangsfrage: Ich habe etliche Klausuren (auch Probeexamen und Klausurenkurs) korrigiert. Gerade bei diesen Klausuren kommt es weniger darauf an, in einem differenzierten Wertesystem auf einen Punktewert zu kommen sondern mehr zu sagen, was man besser machen kann. Das ist sowieso m.E. ein methodischer Fehlgriff, den auch etliche kommerzielle Klausurenkurse haben. Zu sagen "Verf. erkennt Problem, die Darstellung ist aber nicht zufriedenstellend" entspricht zwar der üblichen Praxis, hilft allerdings nur begrenzt. Demgegenüber wäre "Verf. erkennt das Problem, die Darstellung ist aber nicht zufriedenstellen. Hierzu hätte Verf. zunächst (...), dann (...)" usw. Wenn man geübt ist und schnell tippt, ist der Mehraufwand extrem begrenzt. Für dieses Vorgehen habe ich extrem viele positive Rückmeldungen bekommen.
Das ist genau der Grund, warum ich irgendwann kein Probeexamen mehr korrigieren wollte und stattdessen das richtige: es ist viel, viel mehr Aufwand, wenn man individuell mitgeben will, was man verbessern kann, als wenn man nur gerichtsfest bewertet, was unzureichend ist. Wobei man auch im Ernstfall einen Erwartungshorizont nennen muss, damit Art und Schwere des Defizits deutlich wird. Aber im Probeexamen musste ich bei manchen Klausuren die Gliederung reinschreiben und Sätze umformulieren, damit es einen Lerneffekt gibt - das war mir dann irgendwann zu aufwändig.
09.02.2023, 18:14
(09.02.2023, 16:21)Gast1904 schrieb: Probleme stellen sich mir wie gesagt eher dann, wenn Punkte angesprochen werden, die von dem Klausurersteller nicht angelegt waren oder halt bei sonstigen schwer einzupreisenden Punkten (Gesamteindruck, Frage gar nicht bearbeitet, ...). Da habe ich halt auf eine Best Practice gehofft.
Wie gesagt: Maßstab ist nicht, was der Klausursteller angelegt hat, sondern was richtigerweise im Gutachten anzusprechen war. Wenn allerdings der Aufgabensteller selbst einen naheliegenden (!) Gesichtspunkt übersieht, neige ich dazu, das als anspruchsvolle Frage einzuordnen, die entsprechend honoriert wird. Fernliegendes, was zutreffend behandelt wird, bleibt dagegen mindestens außer Betracht (wenn nicht sogar negativ wegen verfehlten Schwerpunkts), denn niemand hat das Recht, sich eine eigene Prüfungsfrage zu basteln.
Gesamteindruck und nicht bearbeitet ist das, was ich wie gesagt für geboten halte: eine wertende Gesamtbetrachtung der Leistung fordert die Rechtsprechung, und das heißt, dass die Summe mehr als ihre Teile ist. Wenn beispielsweise im Urteil der Tenor fehlt, muss man sich mit der Frage befassen, ob das gleichwohl noch eine (am Eingangsamt R1 gemessen) brauchbare Leistung ist. Anderes Beispiel: in der ersten Hälfte der Klausur wird eine Frage mit genialer Begründung im Sinne der Rechtsprechung entschieden, in der zweiten Hälfte mit überzeugender Begründung im Sinne der Literatur genau umgekehrt. Dann ist das in der Summe eben keine 18 Punkte, sondern eine an schwerwiegenden Widersprüchen leidende Arbeit. Es braucht also m.E. zwingend eine Bonus-Malus- Möglichkeit vor der abschließenden Notengebung. Wie die aber vorzunehmen ist, ist Deine ureigenste Leistung als Prüfer. Abstrakt ist das schwer zu bestimmen. Ich halte es so, dass ich die Zeiteinteilung als wichtige prüfungsrelevante Kompetenz ansehe und die praktische Brauchbarkeit einer unvollständigen Bearbeitung sehr in Zweifel ziehe. Dass eine gute Klausur dagegen gegen Ende etwas stichwortartiger wird, die relevanten Punkte aber noch knapp nennt, finde ich dagegen nicht schlimm.
11.02.2023, 09:23
(07.02.2023, 19:13)Gast1904 schrieb: Hallo Liebes Forum,
ich korrigiere demnächst übungsklausuren von einem Probeexamen und bin gerade bei der Erstellung eines 100-Punkte Schemas zur möglichst objektiven Bewertung. Unsicher bin ich mir nun, was eine faire Umrechnung in die Notenstufen angeht. Ein gutes zweistelliges Ergebnis soll möglich sein, gleichzeitig will ich auch keine guten Noten "verschenken", damit tue ich den Studierenden ja auch keinen Gefallen. Ich habe aktuell folgende Skala im Blick:
18
99-100
17
97-98
16
95-96
15
92-94
14
89-91
13
86-88
12
83-85
11
80-82
10
77-79
9
73-76
8
69-72
7
65-68
6
61-64
5
56-60
4
50-55
3
43-49
2
36-42
1
29-35
0
0-28
Demnach benötigt man 50/100 Punkten zum Bestehen und 73/100 Punkten für ein Vollbefriedigend. Die Schritte werden immer kleiner, je weiter man sich nach oben bewegt.
Wie handhaben das andere mit Korrekturerfahrung hier? Ist die Skala so einigermassen fair oder zu schwer / zu leicht? Wärt ihr bereit euer Schema zu teilen? Im Internet findet man leider nur sehr wenig zu dem Thema.
Danke schonmal!
Nachtrag: Wie handhabt ihr das mit Punkten, die nicht dieser Skala zugänglich sind (zB Grundlagenfehler, schlechte Struktur, ...) Preist ihr das irgendwie in die Skala mit ein oder ändert ihr am Ende manuell die Note?
Ich habe eine Zeit lang mit so einer Skala korrigiert und bin damit nie so richtig warm geworden. Der Ansatz, die Korrektur objektiv nachvollziehbarer zu machen, ist sicher sinnvoll, aber aus meiner Erfahrung eher schwierig umzusetzen. Mit diesen Punkteskalen bin ich häufig auf das Problem gestoßen, dass ich bei der Note am Ende ein Störgefühl hatte, weil ich es bei freier Korrektur anders bewertet hätte. Das betrifft gerade so Dinge wie dass Probleme gesehen werden, aber systemwidrig an der falschen Stelle thematisiert werden oder auch den Gesamteindruck insgesamt, wenn Widersprüche in der Klausur auftauchen oder der Aufbau einfach schlampig ist. Bei so einer Skala hast du dann immer das Problem, dass die Note am Ende „zu gut“ ist und du wegen eben solcher Dinge dann trotzdem manuell nochmal was abziehen musst. In die Skala einpreisen ist mMn eher schwierig, weil die ja an sich eigentlich vom Prinzip her nur rein das inhaltliche bewertet. Wenn das Problem gesehen wurde, gibt es den Punkt dafür ja unabhängig davon, wie die Darstellung war. Alternativ kannst du bei deiner Aufteilung auch einen Teil der Punkte für den Gesamteindruck vorhalten. Ob man mit einem solchen System klar kommt, hängt aber sicher auch von einem selbst ab.
Mir persönlich wäre das für Probeklausuren ein zu großer Aufwand. Wie hier schon geschrieben wurde sind das wirklich relevante die Schwerpunkte. An diesen habe ich mich immer orientiert. Wenn jemand etwas sieht, was sonst fast keiner gesehen hat, bringt das natürlich irgendwo mehr wie wenn das x te Standardproblem erkannt und solide gelöst wird. Sowas hebt die Arbeit dann von anderen Arbeiten ab.
Wenn du Zeit investieren willst, dann lass die Skala Skala sein und schreibe vernünftige Voten und/oder Randbemerkungen. Das bringt den Verfassern an dieser Stelle mehr als eine objektiv nachvollziehbarere Note.
11.02.2023, 12:57
Also aus Korrekturerfahrung auf Seiten der Korrektors und auf Seiten des Erstellers der Klausur kann ich dir sagen, dass das Schema vermutlich nicht klappen wird. Der Ansatz ist nachvollziehbar, aber hat die Gefahr, dass du dich sehr festlegst und es sehr starr wird.
Ich habe mit einer Excel-Tabelle korrigiert, wo ich den Delikten/AGL etc. Prozente zugesprochen habe und den jeweiligen Problemen. Dann habe ich den jeweiligen Aspekten die Note von 0-18 Punkten gegeben und am Ende wurde mir dann die Gesamtnote ausgerechnet. Das macht es nachvollziehbar. Zudem zu deinem Problem, dass Aspekte angesprochen werden, die im Lösungsvorschlag nicht drin stehen, was einer juristischen Ausarbeitung immanent ist, gibt es dann den Gesamteindruck. Dem wurde bei mir meist 20 % zugesprochen, wo man dann mit den Noten variieren konnte (Gutachtenstil, Problembewusstsein, Schwerpunktsetzung, Konsistenz der Bearbeitung etc.).
Du musst aber berücksichtigen, dass eine juristische Note niemals ein rein rechnerisches Ergebnis sein kann. Die Ausarbeitungen werden ja nicht nur anhand der objektiven Aspekte bewertet, was wurde alles angesprochen. Es wird ja immer auch der Einzelfall und der Eindruck gewertet, Arbeitstechnik, Ausdrucksweise etc. Das kannst du kaum bis gar nicht rechnerisch darstellen. Ich finde es sinnvoll, sich die gesetzliche Definition der Notenstufe anzuschauen, den Erwartungshorizont des Klausurstellers und die Korrekturvorgaben durchzulesen und daran dann die Note zu bestimmen.
Ansonsten kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen. Schreib lieber nachvollziehbare, inhaltlich ausführliche Voten mit ggf. Tipps, wie die Bearbeitung verbessert werden kann. Liegt es ggf. an Wissen, oder ist Wissen abstrkat erkennbar, aber der Bearbeiter schafft die konkrete Darstellung nicht. Was kann er denn für seine individuellen Defizite machen im Selbststudium, um eine bessere Klausur hinzulegen. Das ist wesentlich wertvoller als eine solche Skala. Zumal die Skala keine wirkliche Hilfestellung für die Bearbeiter darstellt. Ja schön, sie sehen, wo sie vielleicht weniger Punkte bekommen haben, aber viel viel wichtiger als das Notenpunkte verschenkt wurden, ist die Angabe WARUM die Notenpunkte verschenkt wurden.
Zumal auch noch der Aspekt besteht, dass ein Klausursteller einem einzelnen Korrektor nicht erlauben wird, eine solche Skala raus zu geben, da sie nicht allgemein gültig vom Klausursteller ist. Somit benachteiligst du die anderen Bearbeiter, die bei anderen Korrektoren sind. Somit wäre die Arbeit nur für deine interne Korrektur und würde nicht rausgehen.
Ich habe mit einer Excel-Tabelle korrigiert, wo ich den Delikten/AGL etc. Prozente zugesprochen habe und den jeweiligen Problemen. Dann habe ich den jeweiligen Aspekten die Note von 0-18 Punkten gegeben und am Ende wurde mir dann die Gesamtnote ausgerechnet. Das macht es nachvollziehbar. Zudem zu deinem Problem, dass Aspekte angesprochen werden, die im Lösungsvorschlag nicht drin stehen, was einer juristischen Ausarbeitung immanent ist, gibt es dann den Gesamteindruck. Dem wurde bei mir meist 20 % zugesprochen, wo man dann mit den Noten variieren konnte (Gutachtenstil, Problembewusstsein, Schwerpunktsetzung, Konsistenz der Bearbeitung etc.).
Du musst aber berücksichtigen, dass eine juristische Note niemals ein rein rechnerisches Ergebnis sein kann. Die Ausarbeitungen werden ja nicht nur anhand der objektiven Aspekte bewertet, was wurde alles angesprochen. Es wird ja immer auch der Einzelfall und der Eindruck gewertet, Arbeitstechnik, Ausdrucksweise etc. Das kannst du kaum bis gar nicht rechnerisch darstellen. Ich finde es sinnvoll, sich die gesetzliche Definition der Notenstufe anzuschauen, den Erwartungshorizont des Klausurstellers und die Korrekturvorgaben durchzulesen und daran dann die Note zu bestimmen.
Ansonsten kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen. Schreib lieber nachvollziehbare, inhaltlich ausführliche Voten mit ggf. Tipps, wie die Bearbeitung verbessert werden kann. Liegt es ggf. an Wissen, oder ist Wissen abstrkat erkennbar, aber der Bearbeiter schafft die konkrete Darstellung nicht. Was kann er denn für seine individuellen Defizite machen im Selbststudium, um eine bessere Klausur hinzulegen. Das ist wesentlich wertvoller als eine solche Skala. Zumal die Skala keine wirkliche Hilfestellung für die Bearbeiter darstellt. Ja schön, sie sehen, wo sie vielleicht weniger Punkte bekommen haben, aber viel viel wichtiger als das Notenpunkte verschenkt wurden, ist die Angabe WARUM die Notenpunkte verschenkt wurden.
Zumal auch noch der Aspekt besteht, dass ein Klausursteller einem einzelnen Korrektor nicht erlauben wird, eine solche Skala raus zu geben, da sie nicht allgemein gültig vom Klausursteller ist. Somit benachteiligst du die anderen Bearbeiter, die bei anderen Korrektoren sind. Somit wäre die Arbeit nur für deine interne Korrektur und würde nicht rausgehen.
13.02.2023, 20:39
Ich verwende auch ein solches Schema für die von mir gestellten Klausuren als Anleitung für die Korrektoren. Allerdings liegt die Bestehensgrenze idR bei 45/100 Punkten. Sonst steigt die Nichtbestehensquote exorbitant.