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  5. Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug
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Antworten

 
Versorgungswerk und Krankenkassenbeiträge bei Rentenbezug
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.030
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#11
03.02.2023, 17:20
(03.02.2023, 12:44)Patenter Gast schrieb:  
(03.02.2023, 11:25)Patros schrieb:  
(02.02.2023, 21:45)Egal schrieb:  
(02.02.2023, 21:35)Patros schrieb:  Danke für die Antworten und für die Klarstellung. Dann habe ich es richtig verstanden (allerdings immer noch nicht den Sinn dahinter für Angestellte RA), kann es aber auch nicht ändern.

Wenn ich später den gesamten Betrag selbst zahlen muss, also inklusive eigentlichem AG-Anteil (quasi das Doppelte, was man als Angestellter RA zahlt), dann hoffe ich, dass die Rente vom Versorgungswerk sehr üppig ausfallen wird.

Der Unterschied ist definitiv größer, als die 7,3% die du bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zahlen müsstest :-)

Gibt es da irgendwo mal eine Statistik, Tabelle o.ä., die die Renten von Versorgungswerk und gesetzlicher Rentenversicherung gegenüberstellt?

Da verlangst du zu viel. Aber du kannst die zu erwartende Rente von deinem VW bekommen, das VW NRW veröffentlicht jedes Jahr etwa Beispielrechnungen im Mitgliederrundschreiben. Die gesetzliche Rente kannst du dir im Internet auch einfach ausrechnen.

Bei der GRV würde ein Berufseinsteiger, der immer voll einzahlt so 2.800 Euro an Rente bekommen. Beim VW sind es eher so 4.200 Euro. So, die 1.400 Euro Differenz sind mehr, als die anteilige Krankenkasse.  Wink

In meinem VW kann man zusätzlich selbst Beispielrechnungen vornehmen.
Ansonsten kann ich dir, TE, empfehlen, dich mal bei Freunden umzuhören, was auf deren Rentenberechnung steht. Mein Mann hat bis vor einiger Zeit mehr verdient als ich. Trotzdem ist mein Rentenanspruch genauso hoch oder sogar etwas höher als seiner.
Aber selbst wenn du diesen direkten Vergleich nicht hast - wenn du dich über die allgemeine Höhe der Rente eines Otto-Normalbürgers informierst, wirst du sofort sehen, dass du mit dem VW besser dastehst.
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