29.01.2023, 14:43
Servus zusammen!
Für die berücksichtigungsfähigen Dienstjahre der Pension kann man ja auch in gewissem Umfang z.B. Studium und Referendariat anerkennen lassen. Jetzt bin ich ja noch einige Jahrzehnte von der Pension entfernt, frage mich aber, ob man sich schon am Anfang darum kümmern muss, dass das richtige (fiktive) Startdatum eingestellt wird? Also tatsächlicher Dienstantritt minus entsprechende anrechnungsfähige Zeiten, damit dann dieses Datum für die nächsten Jahrzehnte hinterlegt ist. Oder kann man das alles ignorieren und das wird erst zum Pensionsantritt ausgerechnet und man kann zu dieser Zeit dann noch schauen, dass das alles richtig berücksichtigt wird?
Am Anfang bekommt man ja so einen Dienstantritt mitgeteilt, ich glaube für Jubiläen. Das war jedenfalls der Beginn des Referendariats (erstmaliger Eintritt in den öffentlichen Dienst). Ich habe auch schon gelernt, dass es verschiedene Dienstalter gibt (für Dienstjubiläen, Erfahrungsstufen, Ruhegehalt und noch irgendwas...). Also irgendwie etwas unübersichtlich. Aber seitdem frage ich mich, ob man gleich am Anfang schauen muss, dass da nichts übersehen wurde, damit man nicht irgendwann damit präkludiert ist.
Für die berücksichtigungsfähigen Dienstjahre der Pension kann man ja auch in gewissem Umfang z.B. Studium und Referendariat anerkennen lassen. Jetzt bin ich ja noch einige Jahrzehnte von der Pension entfernt, frage mich aber, ob man sich schon am Anfang darum kümmern muss, dass das richtige (fiktive) Startdatum eingestellt wird? Also tatsächlicher Dienstantritt minus entsprechende anrechnungsfähige Zeiten, damit dann dieses Datum für die nächsten Jahrzehnte hinterlegt ist. Oder kann man das alles ignorieren und das wird erst zum Pensionsantritt ausgerechnet und man kann zu dieser Zeit dann noch schauen, dass das alles richtig berücksichtigt wird?
Am Anfang bekommt man ja so einen Dienstantritt mitgeteilt, ich glaube für Jubiläen. Das war jedenfalls der Beginn des Referendariats (erstmaliger Eintritt in den öffentlichen Dienst). Ich habe auch schon gelernt, dass es verschiedene Dienstalter gibt (für Dienstjubiläen, Erfahrungsstufen, Ruhegehalt und noch irgendwas...). Also irgendwie etwas unübersichtlich. Aber seitdem frage ich mich, ob man gleich am Anfang schauen muss, dass da nichts übersehen wurde, damit man nicht irgendwann damit präkludiert ist.
29.01.2023, 22:11
Schau einmal in das für Dich anwendbare Versorgungsgesetz. Gibt es da überhaupt ein Ermessen? In BW ist das z.B. zwingend geregelt, da kann es also keine Präklusion geben. Allenfalls ein Nachweisproblem, weil Du in 40 Jahren irgendetwas nicht mehr bescheinigen kannst - aber wahrscheinlich hast Du das schon alles eingereicht.
U.U. gibt es auch die Möglichkeit einer Versorgungsauskunft - dann siehst Du ja, womit sie rechnen.
U.U. gibt es auch die Möglichkeit einer Versorgungsauskunft - dann siehst Du ja, womit sie rechnen.
30.01.2023, 08:53
Moin,
ich kenne das so, dass man irgendwann nach Dienstantritt einen Brief bekommt, mit dem man aufgefordert wird, den Beginn des Studiums nachzuweisen, also durch Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbuch. Sofern man es jedenfalls noch nicht vorher vorlegen musste.
Also ich gehe davon aus, dass Du Dich um gar nichts kümmern musst sondern man sich bei Dir meldet, falls etwas fehlen sollte.
ich kenne das so, dass man irgendwann nach Dienstantritt einen Brief bekommt, mit dem man aufgefordert wird, den Beginn des Studiums nachzuweisen, also durch Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbuch. Sofern man es jedenfalls noch nicht vorher vorlegen musste.
Also ich gehe davon aus, dass Du Dich um gar nichts kümmern musst sondern man sich bei Dir meldet, falls etwas fehlen sollte.
30.01.2023, 10:24
Ich würde auch dazu raten, das rechtzeitig zu klären, damit von Anfang an alles stimmt. Später "nachbessern" ist zwar im Zweifel möglich, aber deutlich aufwändiger.
Bei uns (BW) musste man dem LBV bei Dienstantritt auf einem Formular die lückenlose Aufstellung der Tätigkeiten nach dem Abitur mit entsprechenden Nachweisen zusenden. Außerdem gibt es alle 5 Jahre automatisch eine Versorgungsauskunft und Du kannst eine solche auch individuell erstellen lassen. In jedem Fall ist da eine Übersicht der gespeicherten Zeiten dabei, ähnlich dem Versicherungsverlauf in der DRV.
Bei uns (BW) musste man dem LBV bei Dienstantritt auf einem Formular die lückenlose Aufstellung der Tätigkeiten nach dem Abitur mit entsprechenden Nachweisen zusenden. Außerdem gibt es alle 5 Jahre automatisch eine Versorgungsauskunft und Du kannst eine solche auch individuell erstellen lassen. In jedem Fall ist da eine Übersicht der gespeicherten Zeiten dabei, ähnlich dem Versicherungsverlauf in der DRV.
30.01.2023, 13:59
(30.01.2023, 08:53)Verwalter schrieb: Moin,
ich kenne das so, dass man irgendwann nach Dienstantritt einen Brief bekommt, mit dem man aufgefordert wird, den Beginn des Studiums nachzuweisen, also durch Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbuch. Sofern man es jedenfalls noch nicht vorher vorlegen musste.
Also ich gehe davon aus, dass Du Dich um gar nichts kümmern musst sondern man sich bei Dir meldet, falls etwas fehlen sollte.
Interessant, sowas habe ich tatsächlich nie bekommen
30.01.2023, 14:50
(30.01.2023, 13:59)ProbeRi schrieb:(30.01.2023, 08:53)Verwalter schrieb: Moin,
ich kenne das so, dass man irgendwann nach Dienstantritt einen Brief bekommt, mit dem man aufgefordert wird, den Beginn des Studiums nachzuweisen, also durch Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbuch. Sofern man es jedenfalls noch nicht vorher vorlegen musste.
Also ich gehe davon aus, dass Du Dich um gar nichts kümmern musst sondern man sich bei Dir meldet, falls etwas fehlen sollte.
Interessant, sowas habe ich tatsächlich nie bekommen
Ist wohl auch unterschiedlich, zu welchem Zeitpunkt das kommt bzw. kommen kann. Vielleicht wissen sie es ja auch in manchen Fällen einfach schon und melden sich deshalb nicht.
31.01.2023, 20:06
Danke für eure Antworten!