19.01.2023, 09:33
(19.01.2023, 09:27)LCL schrieb: Danke für die hilfreichen Informationen. In Sachen Vorsorge wirds echt undurchsichtig. Bin letztens auf die Basis Rente/ rürup Rente Gestoßen, die sich als private Vorsorge für uns Freiberufler ganz gut anbieten würde. Jemand hierzu bereits Erfahrungen gemacht?
Und an diejenigen, die eine PKV haben oder beabsichtigen, wie macht ihr das dann mit dem Rest der Familie? Soweit ich weiß müssen ja alles einzeln Privatversichert werden. „Lohnt“ sich das dann bzw ist der Vorteil der PKV dann wirklich so groß angesichts der Beiträge?
Zur Rente: lass den Unsinn mit Rürup und Co, außer du bist Geringverdiener. Dann lohnt sich der Zuschuss. Ansonsten lieber private Vorsorge, damit bist du auch flexibler.
Zur Krankenversicherung: Das kommt auf deinen Partner an. Meine Frau ist auch privatversichert. Dann zahlt man so oder so auch für die Kinder, hat aber eine sehr gute Leistung. Wenn es darum geht, ob man jetzt 100-200€ Euro sparen könnte, gibt’s mit Kindern und Frau sicher die Möglichkeit, das in der GKV günstiger zu bekommen. Dafür gibt’s auch wieder Rückerstattungen von der PKV und dann ist es gleich teuer. Aber mit besserer Leistung.
19.01.2023, 09:36
(19.01.2023, 08:34)DonJuansohn schrieb: So ist es. Der Bezug einer Rente von der DRV hat primär den Vorteil, dass Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen nicht in die Bemessungsgrundlage für den GKV-Beitrag fallen.
Habe das gefunden:
- Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist grundsätzlich in einer eigenen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Doch nicht jeder Rentner wird dort automatisch Pflichtmitglied.
- Für die Pflichtmitgliedschaft sind bestimmte Voraussetzungen wie Vorversicherungszeiten zu erfüllen. Hierbei ist ausschließlich die spätere Hälfte des Erwerbslebens maßgeblich.
- Gesetzlich krankenversicherte Rentner, welche diese Zeiten nicht erfüllen, können sich in der Regel freiwillig gesetzlich versichern. Dann werden jedoch auch Beiträge auf private Einnahmen (z.B. Einnahmen aus privater Altersversorge, Kapitalerträge, etc.) verlangt.
- Privat krankenversicherte Rentner zahlen den Beitrag zur Krankenversicherung, unabhängig von ihren Einkünften. Bei stark steigenden Beiträgen kann ein Tarifwechsel Entlastung bringen.
- Sowohl gesetzlich als auch privat krankenversicherte Rentner erhalten von ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der sich prozentual aus der gesetzlichen Rente berechnet.
19.01.2023, 10:22
(19.01.2023, 09:36)Einzelkämpfer schrieb:(19.01.2023, 08:34)DonJuansohn schrieb: So ist es. Der Bezug einer Rente von der DRV hat primär den Vorteil, dass Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen nicht in die Bemessungsgrundlage für den GKV-Beitrag fallen.
Habe das gefunden:
- Für die Pflichtmitgliedschaft sind bestimmte Voraussetzungen wie Vorversicherungszeiten zu erfüllen. Hierbei ist ausschließlich die spätere Hälfte des Erwerbslebens maßgeblich.
- Gesetzlich krankenversicherte Rentner, welche diese Zeiten nicht erfüllen, können sich in der Regel freiwillig gesetzlich versichern. Dann werden jedoch auch Beiträge auf private Einnahmen (z.B. Einnahmen aus privater Altersversorge, Kapitalerträge, etc.) verlangt.
D.h., man muss in der zweiten Hälfte des Berufslebens lang genug in der GKV gewesen sein, um in die Krankenversicherung der Rentner reinzukommen und dann von der Nichtberücksichtigung von Einkünftne aus Vermietung und Kapitalerträgen zu profitieren.
Deswegen ist es für Leute, die mindestens 60 Monate auf der Uhr haben etwas weniger attraktiv, (dauerhaft) in die PKV zu wechseln. Ist aber natürlich eine inidividuelle Entscheidung.
19.01.2023, 10:56
(19.01.2023, 10:22)DonJuansohn schrieb: D.h., man muss in der zweiten Hälfte des Berufslebens lang genug in der GKV gewesen sein, um in die Krankenversicherung der Rentner reinzukommen und dann von der Nichtberücksichtigung von Einkünftne aus Vermietung und Kapitalerträgen zu profitieren.
Naja... wer substanzielle Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträgen hat, will als Rentner wahrscheinlich auch von den guten Leistungen der PKV profitieren. Ich finde, das darf man nicht vergessen. Das Ziel für mich ist, im Alter nicht darauf schauen zu müssen, ob die Krankenkasse jetzt 200 Euro mehr oder weniger im Monat kostet, sondern dass ich eine gute Versorgung habe und nicht zwei Monate auf einen Termin warten zu müssen oder Stunden lang im Wartezimmer.
19.01.2023, 11:09
(19.01.2023, 10:22)DonJuansohn schrieb:(19.01.2023, 09:36)Einzelkämpfer schrieb:(19.01.2023, 08:34)DonJuansohn schrieb: So ist es. Der Bezug einer Rente von der DRV hat primär den Vorteil, dass Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen nicht in die Bemessungsgrundlage für den GKV-Beitrag fallen.
Habe das gefunden:
- Für die Pflichtmitgliedschaft sind bestimmte Voraussetzungen wie Vorversicherungszeiten zu erfüllen. Hierbei ist ausschließlich die spätere Hälfte des Erwerbslebens maßgeblich.
- Gesetzlich krankenversicherte Rentner, welche diese Zeiten nicht erfüllen, können sich in der Regel freiwillig gesetzlich versichern. Dann werden jedoch auch Beiträge auf private Einnahmen (z.B. Einnahmen aus privater Altersversorge, Kapitalerträge, etc.) verlangt.
D.h., man muss in der zweiten Hälfte des Berufslebens lang genug in der GKV gewesen sein, um in die Krankenversicherung der Rentner reinzukommen und dann von der Nichtberücksichtigung von Einkünftne aus Vermietung und Kapitalerträgen zu profitieren.
Deswegen ist es für Leute, die mindestens 60 Monate auf der Uhr haben etwas weniger attraktiv, (dauerhaft) in die PKV zu wechseln. Ist aber natürlich eine inidividuelle Entscheidung.
Ja, pflichtversichert als Rentner bedeutet etwas anderes als pflichtversichert während des Berufslebens. Wir hatten in einem anderen Thread dazu schon mal geschrieben. Ich weiß aber nicht mehr wann. Fazit daraus war aber, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur von der Rente aus der gesetzlichen RV die Krankenversicherung anteilig übernimmt. Wer außerdem eine Rente aus dem Versorgungswerk bekommt, muss für diesen Teil die KV-Beiträge selbst stemmen.
Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentner ist, wer die letzen Jahre und den Großteil des Berufslebens gesetzlich krankenversichert war, egal ob freiwillig oder Pflicht. Die Details stehen irgendwo im Gesetz, habe ich gerade aber nicht parat.
Rürup oder Basisrente lohnt sich, wenn man auf Sicherheit setzt. Es gibt durchaus Verträge mit geringen Kosten. Finanztipp hat einige aufgelistet. Mein Mann und ich haben unsere privaten Rentenversicherungen nicht stillgelegt, weil ich beruflich bedingt zu oft erlebt habe, wie das Leben schief gehen kann. Auch im privaten Umfeld habe ich das erlebt.
Wer nur mit ETFs vorsorgt, muss sich sicher sein, dass er die nächsten 35-45 nicht schwer krank wird, nicht in Hartz4/Bürgergeld fällt oder Erwerbsminderungsrente beantragen muss. Das sind in Deutschland nämlich die Fälle, die durchs Raster fallen und wo die Menschen dahinter fast immer in die Armut abrutschen.
Wer im Alter arbeitslos wird und keinen neuen Job findet oder wem aufgrund schwerer Krankheit das Erwerbseinkommen wegbricht, landet in der Erwerbsminderungsrente, die häufig nicht ausreicht um alle Kosten zu decken oder direkt in Hartz 4.
Der neuen Freibetrag nach der Karenzzeit liegt beim Bürgergeld bei 15.000 Euro. Die dürft ihr behalten. Alles darüber müsst ihr aufbrauchen. Somit auch das Geld für eure Altersversorge aus dem ETF, in den ihr angelegt habt. Rürup und Basisrente sind dagegen sog. "Hartz-4-sicher" und müssen nicht verkauft, belastet werden. Ich würde am mich daher unabhängig beraten lassen und auf einen Mix aus beidem setzen; meine persönliche Meinung dazu, die keiner teilen muss.
19.01.2023, 11:34
(19.01.2023, 11:09)Egal schrieb: Der neuen Freibetrag nach der Karenzzeit liegt beim Bürgergeld bei 15.000 Euro. Die dürft ihr behalten. Alles darüber müsst ihr aufbrauchen. Somit auch das Geld für eure Altersversorge aus dem ETF, in den ihr angelegt habt. Rürup und Basisrente sind dagegen sog. "Hartz-4-sicher" und müssen nicht verkauft, belastet werden. Ich würde am mich daher unabhängig beraten lassen und auf einen Mix aus beidem setzen; meine persönliche Meinung dazu, die keiner teilen muss.
Ich glaube, dass diese Entscheidung sehr individuell ist. Abhängig vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis und der eigenen Situation. Ich kann es für mich praktisch ausschließen, jemals arbeitslos zu werden, weswegen eine "Hartz4-sichere" Absicherung für mich etwa keine Relevanz hat.
19.01.2023, 14:14
Danke für die Antworten.
Dann lohnt es sich das Versorgungswerk wohl doch eigentlich nur, wenn man dann auch tatsächlich in die PKV wechselt.
Die Hälfte der Krankenversicherung können im Alter ja je nach Bezug 400€ sein. Ich weiß nicht, wie hoch die Bezüge aus dem Versorgungswerk im Gegensatz zur Rentenversicherung sind, aber ob die wirklich so einen erheblichen Unterschied ausmachen wage ich mal zu bezweifeln.
Dann lohnt es sich das Versorgungswerk wohl doch eigentlich nur, wenn man dann auch tatsächlich in die PKV wechselt.
Die Hälfte der Krankenversicherung können im Alter ja je nach Bezug 400€ sein. Ich weiß nicht, wie hoch die Bezüge aus dem Versorgungswerk im Gegensatz zur Rentenversicherung sind, aber ob die wirklich so einen erheblichen Unterschied ausmachen wage ich mal zu bezweifeln.
19.01.2023, 14:20
(19.01.2023, 14:14)Privog schrieb: Danke für die Antworten.
Dann lohnt es sich das Versorgungswerk wohl doch eigentlich nur, wenn man dann auch tatsächlich in die PKV wechselt.
Die Hälfte der Krankenversicherung können im Alter ja je nach Bezug 400€ sein. Ich weiß nicht, wie hoch die Bezüge aus dem Versorgungswerk im Gegensatz zur Rentenversicherung sind, aber ob die wirklich so einen erheblichen Unterschied ausmachen wage ich mal zu bezweifeln.
Bei mir ist die VW-Rente doppelt so hoch wie eine entsprechende gesetzliche Rente. Also 4.000 Euro statt 2.000 Euro. Da zahle ich gerne dann auch etwas selbst für die PKV dazu. Vor allem, da man durch Ansparbausteine in der PKV deren Beträge im Alter auch reduzieren kann.
Dazu kommt, dass meine PKV jetzt ca. 2.000 Euro günstiger ist als die GKV. Die 2.000 Euro lege ich an und habe damit nach 30 Jahren nochmal 150.000 Euro auf der hohen Kante für die Finanzierung der PKV im Alter.
19.01.2023, 14:36
(19.01.2023, 14:14)Privog schrieb: Danke für die Antworten.
Dann lohnt es sich das Versorgungswerk wohl doch eigentlich nur, wenn man dann auch tatsächlich in die PKV wechselt.
Die Hälfte der Krankenversicherung können im Alter ja je nach Bezug 400€ sein. Ich weiß nicht, wie hoch die Bezüge aus dem Versorgungswerk im Gegensatz zur Rentenversicherung sind, aber ob die wirklich so einen erheblichen Unterschied ausmachen wage ich mal zu bezweifeln.
Ist keine Frage des Lohnens. Als Rechtsanwalt wird man automatisch Mitglied im Versorgungswerk. Dann kann jeder für sich ausrechnen, ob es sich dann noch lohnt, bei der DRV nachzuzahlen, um die 60 Monate vollzumachen.
Eine Wahl zwischen DRV und VW hat man eigentlich nur als Unternehmensjurist.
19.01.2023, 15:13
(19.01.2023, 14:36)DonJuansohn schrieb:(19.01.2023, 14:14)Privog schrieb: Danke für die Antworten.
Dann lohnt es sich das Versorgungswerk wohl doch eigentlich nur, wenn man dann auch tatsächlich in die PKV wechselt.
Die Hälfte der Krankenversicherung können im Alter ja je nach Bezug 400€ sein. Ich weiß nicht, wie hoch die Bezüge aus dem Versorgungswerk im Gegensatz zur Rentenversicherung sind, aber ob die wirklich so einen erheblichen Unterschied ausmachen wage ich mal zu bezweifeln.
Ist keine Frage des Lohnens. Als Rechtsanwalt wird man automatisch Mitglied im Versorgungswerk. Dann kann jeder für sich ausrechnen, ob es sich dann noch lohnt, bei der DRV nachzuzahlen, um die 60 Monate vollzumachen.
Eine Wahl zwischen DRV und VW hat man eigentlich nur als Unternehmensjurist.
Das stimmt. Ich gehe jetzt ins Unternehmen und stehe vor der Wahl, daher meine Überlegung.