12.01.2023, 16:47
Habt ihr das alle noch geschafft, mit der Dauergefahr richtig zu prüfen?
12.01.2023, 16:49
(12.01.2023, 16:38)JanNie schrieb:(12.01.2023, 16:30)NDS2023 schrieb: Meint ihr den Rücktritt abzulehnen mangels freiwilligkeit war sehr abwägig??
Ich habs auch so gemacht, Herzinfakt der Ehefrau war mich eher eine Art "seelischer Druck" als ein autonomes Motiv. Denke, man kann das vertreten, aber wer weiß das schon außer den Korrektoren
So habe ich es auch gemacht… finde ich macht auch Sinn. Es gab im Sachverhalt keine Angaben, dass er aus anderen Gründen aufgehört hat.
12.01.2023, 16:53
(12.01.2023, 16:49)Uwe_NRW schrieb:(12.01.2023, 16:38)JanNie schrieb:(12.01.2023, 16:30)NDS2023 schrieb: Meint ihr den Rücktritt abzulehnen mangels freiwilligkeit war sehr abwägig??
Ich habs auch so gemacht, Herzinfakt der Ehefrau war mich eher eine Art "seelischer Druck" als ein autonomes Motiv. Denke, man kann das vertreten, aber wer weiß das schon außer den Korrektoren
So habe ich es auch gemacht… finde ich macht auch Sinn. Es gab im Sachverhalt keine Angaben, dass er aus anderen Gründen aufgehört hat.
Was habt ihr mit dem Autoschlüssel veranstaltet? Wusste nicht richtig, was das soll und mir ist da nur Nötigung eingefallen.
12.01.2023, 16:53
(12.01.2023, 16:49)Uwe_NRW schrieb:(12.01.2023, 16:38)JanNie schrieb:(12.01.2023, 16:30)NDS2023 schrieb: Meint ihr den Rücktritt abzulehnen mangels freiwilligkeit war sehr abwägig??
Ich habs auch so gemacht, Herzinfakt der Ehefrau war mich eher eine Art "seelischer Druck" als ein autonomes Motiv. Denke, man kann das vertreten, aber wer weiß das schon außer den Korrektoren
So habe ich es auch gemacht… finde ich macht auch Sinn. Es gab im Sachverhalt keine Angaben, dass er aus anderen Gründen aufgehört hat.
Wie seid ihr denn drauf gekommen bei 226 noch einen Rücktritt zu prüfen wenn der Eintritt der schweren Folge schon nicht nachweisbar war?
12.01.2023, 16:56
(12.01.2023, 16:53)Refnds10 schrieb:(12.01.2023, 16:49)Uwe_NRW schrieb:(12.01.2023, 16:38)JanNie schrieb:(12.01.2023, 16:30)NDS2023 schrieb: Meint ihr den Rücktritt abzulehnen mangels freiwilligkeit war sehr abwägig??
Ich habs auch so gemacht, Herzinfakt der Ehefrau war mich eher eine Art "seelischer Druck" als ein autonomes Motiv. Denke, man kann das vertreten, aber wer weiß das schon außer den Korrektoren
So habe ich es auch gemacht… finde ich macht auch Sinn. Es gab im Sachverhalt keine Angaben, dass er aus anderen Gründen aufgehört hat.
Wie seid ihr denn drauf gekommen bei 226 noch einen Rücktritt zu prüfen wenn der Eintritt der schweren Folge schon nicht nachweisbar war?
Der untaugliche Versuch ist auch strafbar
12.01.2023, 16:56
(12.01.2023, 16:53)Refnds10 schrieb:(12.01.2023, 16:49)Uwe_NRW schrieb:(12.01.2023, 16:38)JanNie schrieb:(12.01.2023, 16:30)NDS2023 schrieb: Meint ihr den Rücktritt abzulehnen mangels freiwilligkeit war sehr abwägig??
Ich habs auch so gemacht, Herzinfakt der Ehefrau war mich eher eine Art "seelischer Druck" als ein autonomes Motiv. Denke, man kann das vertreten, aber wer weiß das schon außer den Korrektoren
So habe ich es auch gemacht… finde ich macht auch Sinn. Es gab im Sachverhalt keine Angaben, dass er aus anderen Gründen aufgehört hat.
Wie seid ihr denn drauf gekommen bei 226 noch einen Rücktritt zu prüfen wenn der Eintritt der schweren Folge schon nicht nachweisbar war?
Versuch hinsichtlich schwerer Folge - dann Rücktritt vom Versuch der erfolgsquali
12.01.2023, 17:00
Habt ihr auch oft das Gefühl so blöde Fehler zu machen die euch dann hinterher auffallen? Ich musste mich heute so beeilen, damit ich überhaupt die Anklage schaffe...
12.01.2023, 17:02
(12.01.2023, 17:00)LeoHessen schrieb: Habt ihr auch oft das Gefühl so blöde Fehler zu machen die euch dann hinterher auffallen? Ich musste mich heute so beeilen, damit ich überhaupt die Anklage schaffe...
Ja hab zum Beispiel die Unterschriften vergessen
Bei dem Stress vergisst man die einfachsten Sachen, richtig ärgerlich
12.01.2023, 17:10
(12.01.2023, 16:56)LeoHessen schrieb:War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation.(12.01.2023, 16:53)Refnds10 schrieb:(12.01.2023, 16:49)Uwe_NRW schrieb:(12.01.2023, 16:38)JanNie schrieb:(12.01.2023, 16:30)NDS2023 schrieb: Meint ihr den Rücktritt abzulehnen mangels freiwilligkeit war sehr abwägig??
Ich habs auch so gemacht, Herzinfakt der Ehefrau war mich eher eine Art "seelischer Druck" als ein autonomes Motiv. Denke, man kann das vertreten, aber wer weiß das schon außer den Korrektoren
So habe ich es auch gemacht… finde ich macht auch Sinn. Es gab im Sachverhalt keine Angaben, dass er aus anderen Gründen aufgehört hat.
Wie seid ihr denn drauf gekommen bei 226 noch einen Rücktritt zu prüfen wenn der Eintritt der schweren Folge schon nicht nachweisbar war?
Versuch hinsichtlich schwerer Folge - dann Rücktritt vom Versuch der erfolgsquali
Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(
12.01.2023, 17:17
(12.01.2023, 17:10)LeoLex schrieb:(12.01.2023, 16:56)LeoHessen schrieb:War’s denn noch eine Erfolgsqualifikation? Ich habe das so verstanden, dass er ihr gezielt das Auge zerstören wollte, also 226 II StGB als normale Qualfikation.(12.01.2023, 16:53)Refnds10 schrieb:(12.01.2023, 16:49)Uwe_NRW schrieb:(12.01.2023, 16:38)JanNie schrieb: Ich habs auch so gemacht, Herzinfakt der Ehefrau war mich eher eine Art "seelischer Druck" als ein autonomes Motiv. Denke, man kann das vertreten, aber wer weiß das schon außer den Korrektoren
So habe ich es auch gemacht… finde ich macht auch Sinn. Es gab im Sachverhalt keine Angaben, dass er aus anderen Gründen aufgehört hat.
Wie seid ihr denn drauf gekommen bei 226 noch einen Rücktritt zu prüfen wenn der Eintritt der schweren Folge schon nicht nachweisbar war?
Versuch hinsichtlich schwerer Folge - dann Rücktritt vom Versuch der erfolgsquali
Wie habt ihr das mit ihrem Einverständnis zur Verlesung gemacht? 252 StPO war ja wegen Einverständnis und kein BVV aus Beeinträchtigung des Rechts auf konfrontative Befragung raus, aber bei 251 StPO hat für das Verlesen bei mir irgendwie nichts gepasst?!. :(
I h habe gesagt dass kein BVV vorliegt trotz dieser Konfrontationen Befragung