10.01.2023, 17:15
NRW erster Teil war LG Bonn, Urteil vom 25.08.2016 - 13 O 91/16 [url=https://openjur.de/u/2141124.html][/url]
10.01.2023, 17:16
(10.01.2023, 17:08)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 17:06)DerHesseausHessen schrieb:(10.01.2023, 17:04)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 17:01)DerHesseausHessen schrieb:(10.01.2023, 16:58)LeoHessen schrieb: Ja, so sehe ich das auch. Hast du den Kalender sonst für etwas anderes benutzt? Wie fandst du die Klausur ansonsten? Ich habe schon gemerkt, dass ich hinsichtlich der Herausgabe der Fahrzeuge Zug-um-Zug einen dummen Fehler gemacht habe. Hatte kaum noch Zeit wegen dem nicht vorhandenen Fridtenproblem :D habe da ewig gesucht. Was habt ihr in der Zwmk.?
Es gab doch nur einen Zahlungsantrag oder nicht? Also der Kläger wollte 164.000 Euro und mehr nicht.
Und nein, habe den Kalender nicht genutzt.
Ja, ich dachte nur weil wir Anwalt des Beklagten waren. Glaube man hätte da aus schadensrechtlichem Bereicherungsverbot die Fahrzeuge verlangen können...als Gegenanspruch. Hab da selbst aber etwas Komisches gemacht glaub ich
Achso, an eine Herausgabe der Fahrzeuge habe ich nicht gedacht. Im Übrigen fand ich die Klausur anspruchsvoll.
Ich auch..! Bin froh nicht der einzige zu sein.
Hey,
ich fand die Klausur auch daneben. Hab die 50k abgelehnt und bei den letzten beiden Anträgen saudumme Fehler gemacht und gesagt, dass sie Klage insgesamt unbegründet ist. Hatte mir vorher noch notiert, dass die GmbH keine Kenntnis von dem geänderten Anstellungsvertrag hatte bei der Entlastung im Juni, weshalb Schadensersatz auch in Betracht kommt. Und dann hab ich das in der Eile natürlich übersehen bzw. nicht mehr dran gedacht, sondern hab gesagt, dass die Ansprüche durch die Entlastung erloschen wären. So hab ich mir leider die Zug um Zug - Herausgabe abgeschnitten, die ich eig kurz auf dem Schirm hatte, aber dann auch vergessen hab.
Hab nur noch 1h Zeit gehabt für die beiden letzten Ansprüche und die praktischen Entwürfe standen auch noch an.
Mit den Kalendern hab ich nix gemacht, außer mir einzutragen, wann was passiert ist. Hatte auch nach einem Fristproblem geschaut, aber nichts gefunden.
Welche Anspruchsgrundlagen habt ihr geprüft?
Hoffe da kann man noch bestehen, auch wenn man die beiden anderen Anträge vergeigt hat.
10.01.2023, 17:19
Alle Ansprüche unter § 280 I BGB geprüft.
Der Anspruch wegen Umschuldung habe ich abgelehnt, der Anspruch wg. 10.000 und der vier Pkws habe ich bejaht.
Fands wegen den Pkw echt kacke, da daraus ja ggf. viel folgen kann. Die Klägerin hat durch die Pkws eigentlich einen Gewinn in der Bilanz von 26.000 €, will die aber nicht behalten. Habe dann gesagt Zug-um-Zug Herausgabe oder Weiterverkauf im Namen des Beklagten und damit einen eigenen Anspruch gegen die Klägerin, um damit die Aufrechnung zu erklären.
Fand es wieder zeitmäßig sehr knapp. Fürs Mandantenschreiben hats bei mir nicht gereicht.
Der Anspruch wegen Umschuldung habe ich abgelehnt, der Anspruch wg. 10.000 und der vier Pkws habe ich bejaht.
Fands wegen den Pkw echt kacke, da daraus ja ggf. viel folgen kann. Die Klägerin hat durch die Pkws eigentlich einen Gewinn in der Bilanz von 26.000 €, will die aber nicht behalten. Habe dann gesagt Zug-um-Zug Herausgabe oder Weiterverkauf im Namen des Beklagten und damit einen eigenen Anspruch gegen die Klägerin, um damit die Aufrechnung zu erklären.
Fand es wieder zeitmäßig sehr knapp. Fürs Mandantenschreiben hats bei mir nicht gereicht.
10.01.2023, 18:31
(10.01.2023, 17:16)regresskreisel schrieb:(10.01.2023, 17:08)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 17:06)DerHesseausHessen schrieb:(10.01.2023, 17:04)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 17:01)DerHesseausHessen schrieb: Es gab doch nur einen Zahlungsantrag oder nicht? Also der Kläger wollte 164.000 Euro und mehr nicht.
Und nein, habe den Kalender nicht genutzt.
Ja, ich dachte nur weil wir Anwalt des Beklagten waren. Glaube man hätte da aus schadensrechtlichem Bereicherungsverbot die Fahrzeuge verlangen können...als Gegenanspruch. Hab da selbst aber etwas Komisches gemacht glaub ich
Achso, an eine Herausgabe der Fahrzeuge habe ich nicht gedacht. Im Übrigen fand ich die Klausur anspruchsvoll.
Ich auch..! Bin froh nicht der einzige zu sein.
Hey,
ich fand die Klausur auch daneben. Hab die 50k abgelehnt und bei den letzten beiden Anträgen saudumme Fehler gemacht und gesagt, dass sie Klage insgesamt unbegründet ist. Hatte mir vorher noch notiert, dass die GmbH keine Kenntnis von dem geänderten Anstellungsvertrag hatte bei der Entlastung im Juni, weshalb Schadensersatz auch in Betracht kommt. Und dann hab ich das in der Eile natürlich übersehen bzw. nicht mehr dran gedacht, sondern hab gesagt, dass die Ansprüche durch die Entlastung erloschen wären. So hab ich mir leider die Zug um Zug - Herausgabe abgeschnitten, die ich eig kurz auf dem Schirm hatte, aber dann auch vergessen hab.
Hab nur noch 1h Zeit gehabt für die beiden letzten Ansprüche und die praktischen Entwürfe standen auch noch an.
Mit den Kalendern hab ich nix gemacht, außer mir einzutragen, wann was passiert ist. Hatte auch nach einem Fristproblem geschaut, aber nichts gefunden.
Welche Anspruchsgrundlagen habt ihr geprüft?
Hoffe da kann man noch bestehen, auch wenn man die beiden anderen Anträge vergeigt hat.
Sorry dass ich nochmal nachfrage, aber da von mehreren Anträgen sprichst - Es gab doch nur einen einzigen, Zahlung von 164.000? Bin grad verwirrt, ob ich nicht einen übersehen habe.
Ich wäre ich an deiner Stelle noch nicht zu pessimistisch, solche Fehler passieren und bist bestimmt nicht alleine mit sowas.
10.01.2023, 18:31
Wie habt ihr das verstanden in unseren Klausuren mit: zur Begründung im Schriftsatz ist auf das Gutachten zu verweisen? Schreibt ihr dann trotzdem noch eine Begründung und verweist auf einzelne Passagen des Gutachtens? Ich hab das heute gar nicht geschafft...habe dann pauschal verwiesen, oder ist das falsch?
10.01.2023, 18:33
(10.01.2023, 18:31)DerHesseausHessen schrieb:(10.01.2023, 17:16)regresskreisel schrieb:(10.01.2023, 17:08)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 17:06)DerHesseausHessen schrieb:(10.01.2023, 17:04)LeoHessen schrieb: Ja, ich dachte nur weil wir Anwalt des Beklagten waren. Glaube man hätte da aus schadensrechtlichem Bereicherungsverbot die Fahrzeuge verlangen können...als Gegenanspruch. Hab da selbst aber etwas Komisches gemacht glaub ich
Achso, an eine Herausgabe der Fahrzeuge habe ich nicht gedacht. Im Übrigen fand ich die Klausur anspruchsvoll.
Ich auch..! Bin froh nicht der einzige zu sein.
Hey,
ich fand die Klausur auch daneben. Hab die 50k abgelehnt und bei den letzten beiden Anträgen saudumme Fehler gemacht und gesagt, dass sie Klage insgesamt unbegründet ist. Hatte mir vorher noch notiert, dass die GmbH keine Kenntnis von dem geänderten Anstellungsvertrag hatte bei der Entlastung im Juni, weshalb Schadensersatz auch in Betracht kommt. Und dann hab ich das in der Eile natürlich übersehen bzw. nicht mehr dran gedacht, sondern hab gesagt, dass die Ansprüche durch die Entlastung erloschen wären. So hab ich mir leider die Zug um Zug - Herausgabe abgeschnitten, die ich eig kurz auf dem Schirm hatte, aber dann auch vergessen hab.
Hab nur noch 1h Zeit gehabt für die beiden letzten Ansprüche und die praktischen Entwürfe standen auch noch an.
Mit den Kalendern hab ich nix gemacht, außer mir einzutragen, wann was passiert ist. Hatte auch nach einem Fristproblem geschaut, aber nichts gefunden.
Welche Anspruchsgrundlagen habt ihr geprüft?
Hoffe da kann man noch bestehen, auch wenn man die beiden anderen Anträge vergeigt hat.
Sorry dass ich nochmal nachfrage, aber da von mehreren Anträgen sprichst - Es gab doch nur einen einzigen, Zahlung von 164.000? Bin grad verwirrt, ob ich nicht einen übersehen habe.
Ich wäre ich an deiner Stelle noch nicht zu pessimistisch, solche Fehler passieren und bist bestimmt nicht alleine mit
Ich denke auch, dass es nur einer war. Aber gestützt auf 3 unterschiedliche Ansprüche materiell..
10.01.2023, 18:33
(10.01.2023, 18:33)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 18:31)DerHesseausHessen schrieb:(10.01.2023, 17:16)regresskreisel schrieb:(10.01.2023, 17:08)LeoHessen schrieb:(10.01.2023, 17:06)DerHesseausHessen schrieb: Achso, an eine Herausgabe der Fahrzeuge habe ich nicht gedacht. Im Übrigen fand ich die Klausur anspruchsvoll.
Ich auch..! Bin froh nicht der einzige zu sein.
Hey,
ich fand die Klausur auch daneben. Hab die 50k abgelehnt und bei den letzten beiden Anträgen saudumme Fehler gemacht und gesagt, dass sie Klage insgesamt unbegründet ist. Hatte mir vorher noch notiert, dass die GmbH keine Kenntnis von dem geänderten Anstellungsvertrag hatte bei der Entlastung im Juni, weshalb Schadensersatz auch in Betracht kommt. Und dann hab ich das in der Eile natürlich übersehen bzw. nicht mehr dran gedacht, sondern hab gesagt, dass die Ansprüche durch die Entlastung erloschen wären. So hab ich mir leider die Zug um Zug - Herausgabe abgeschnitten, die ich eig kurz auf dem Schirm hatte, aber dann auch vergessen hab.
Hab nur noch 1h Zeit gehabt für die beiden letzten Ansprüche und die praktischen Entwürfe standen auch noch an.
Mit den Kalendern hab ich nix gemacht, außer mir einzutragen, wann was passiert ist. Hatte auch nach einem Fristproblem geschaut, aber nichts gefunden.
Welche Anspruchsgrundlagen habt ihr geprüft?
Hoffe da kann man noch bestehen, auch wenn man die beiden anderen Anträge vergeigt hat.
Sorry dass ich nochmal nachfrage, aber da von mehreren Anträgen sprichst - Es gab doch nur einen einzigen, Zahlung von 164.000? Bin grad verwirrt, ob ich nicht einen übersehen habe.
Ich wäre ich an deiner Stelle noch nicht zu pessimistisch, solche Fehler passieren und bist bestimmt nicht alleine mit
Ich denke auch, dass es nur einer war. Aber gestützt auf 3 unterschiedliche Ansprüche materiell..
Ok gut, so habe ich das nämlich auch in Erinnerung.
10.01.2023, 18:35
(10.01.2023, 18:31)LeoHessen schrieb: Wie habt ihr das verstanden in unseren Klausuren mit: zur Begründung im Schriftsatz ist auf das Gutachten zu verweisen? Schreibt ihr dann trotzdem noch eine Begründung und verweist auf einzelne Passagen des Gutachtens? Ich hab das heute gar nicht geschafft...habe dann pauschal verwiesen, oder ist das falsch?
Das habe ich mich schon in der Z III Klausur gefragt, wo das auch stand. Ich habe es als Umschreibung der Spitzklammertechnik aufgefasst und nur teilweise verwiesen. Im ungünstigsten Falle habe ich dann zu viel geschrieben, andersherum wäre es allerdings eher schlecht.
10.01.2023, 19:29
Ja sorry, es war natürlich nur ein Antrag, aber gedanklich und auch im Gutachten habe ich die als drei einzelne Ansprüche geprüft?
10.01.2023, 19:38