04.12.2022, 15:15
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung damit als Rechtsanwalt einen Minijob nebenbei auszuführen?
Also mal abgesehen vom Thema Auslastung und zeitlicher Möglichkeit und Erlaubnis des Hauptarbeitgebers.
Mir ist das Thema gekommen, da ja in vielen Branchen es nicht unüblich ist, dass Angestellte noch einem 520€ Job nachgehen.
Aber ist das mit dem Berufsstand als RA, der Kammer und dem Versorgungswerk bei uns RA überhaupt möglich?
hat jemand Erfahrung damit als Rechtsanwalt einen Minijob nebenbei auszuführen?
Also mal abgesehen vom Thema Auslastung und zeitlicher Möglichkeit und Erlaubnis des Hauptarbeitgebers.
Mir ist das Thema gekommen, da ja in vielen Branchen es nicht unüblich ist, dass Angestellte noch einem 520€ Job nachgehen.
Aber ist das mit dem Berufsstand als RA, der Kammer und dem Versorgungswerk bei uns RA überhaupt möglich?
04.12.2022, 15:16
also ich meine als Nebentätigkeit was vollkommen anderes als die RA Tätigkeit.
Z.B. Supermarkt einräumen
Z.B. Supermarkt einräumen
04.12.2022, 15:48
Das ist möglich. Ich hatte als Dozent neben der RA Tätigkeit einen Minijob an einer Uni. Du musst allerdings eine Freistellungsbescheinigung des Arbeitgebers des Nebenjobs bei der Kammer einreichen, damit Du bei eventuellen kurzfristigen Amtsgeschäften als Anwalt von der Arbeit des Nebenjobs freigestellt wirst. Anderenfalls wird die Kammer die Nebentätigkeit nicht genehmigen, was dann ein Berufsrechtsverstoß wäre, wenn du der Tätigkeit trotzdem nachgehst.
04.12.2022, 18:47
(04.12.2022, 15:48)ArbRi schrieb: Das ist möglich. Ich hatte als Dozent neben der RA Tätigkeit einen Minijob an einer Uni. Du musst allerdings eine Freistellungsbescheinigung des Arbeitgebers des Nebenjobs bei der Kammer einreichen, damit Du bei eventuellen kurzfristigen Amtsgeschäften als Anwalt von der Arbeit des Nebenjobs freigestellt wirst. Anderenfalls wird die Kammer die Nebentätigkeit nicht genehmigen, was dann ein Berufsrechtsverstoß wäre, wenn du der Tätigkeit trotzdem nachgehst.
Danke dir
05.12.2022, 01:18
(04.12.2022, 15:16)Anna1202 schrieb: also ich meine als Nebentätigkeit was vollkommen anderes als die RA Tätigkeit.
Z.B. Supermarkt einräumen
Soweit ich weiß, muss berufsrechtlich die Tätigkeit mit dem Anwaltsberuf vereinbar sein. Das dürfte wohl auf viele Tätigkeiten zutreffen. Als Makler darf ein RA nicht tätig werden und noch ein paar andere Sachen. Welche, kannst du nachlesen, wenn du googlest oder bei deiner Anwaltskammer nachfragst.
Ich denke aber eher, dass es ein praktisches Problem ist. Normale Angestellte mit einem Minijob zusätzlich zum Hauptjob verdienen in der Regel zu wenig, um alleine vom Hauptjob leben zu können. Bei Selbständigen kenne ich es auch nur von denen, bei denen die Selbständigkeit nicht genug abwirft. Und genau da beginnt das praktische Problem: ist derjenige bereit, seinen Stolz über Bord zu werfen und bereit, im Zweifel vom Mandanten beim Regaleeinräumen gesehen zu werden? Denn die Botschaft, die man damit sendet ist klar, s.o.
Es gibt Anwälte, die von der Hand in den Mund leben. Ich glaube aber nicht, dass du einen finden wirst, der freiwillig darüber redet und der dir erzählt, wie er das Problem löst. Bevor man Regale einräumt, gibt es ja noch ein paar andere Sachen wie die schon erwähnte Dozententätigkeit (die nicht unbedingt wegen Geldmangels ausgeübt wird). Und wenn man ganz ehrlich zu sich ist, sollte man sich in so einer Lage vielleicht auch fragen, ob man die Selbständigkeit nicht lieber an den Nagel hängen will.
05.12.2022, 10:54
Also bevor man Regale einräumt gibt es ja noch vielleicht paar andere Dinge, die man machen kann...Dann doch eher Sachbearbeiterjobs oder so.
Aber dem Vorredner ist zuzustimmen: wenn sich dazu tatsächlich die wirtschaftliche Notwendigkeit ergibt sollte man den Lebensentwurf nochmal überdenken. Es gibt ja sehr viel mehr RAe die einen normalen Job haben und die Selbständigkeit nebenbei betreiben.
Die Frage ist also was soll hier was ergänzen.
Aber dem Vorredner ist zuzustimmen: wenn sich dazu tatsächlich die wirtschaftliche Notwendigkeit ergibt sollte man den Lebensentwurf nochmal überdenken. Es gibt ja sehr viel mehr RAe die einen normalen Job haben und die Selbständigkeit nebenbei betreiben.
Die Frage ist also was soll hier was ergänzen.
05.12.2022, 13:19
Mein Gott, das mit den Regalen war ein Beispiel und nicht an der Realität gemessen.
Kann doch sein, dass ich einen Freund habe, für dessen Unternehmen ich botendienste als Freundschaftdienst mache, aber eben nicht umsonst.
oder als Lektor arbeiten oder irgendwas aus Spaß an der Freude, aber nicht umsonst
Kann doch sein, dass ich einen Freund habe, für dessen Unternehmen ich botendienste als Freundschaftdienst mache, aber eben nicht umsonst.
oder als Lektor arbeiten oder irgendwas aus Spaß an der Freude, aber nicht umsonst
06.12.2022, 09:14
(05.12.2022, 13:19)Anna1202 schrieb: Mein Gott, das mit den Regalen war ein Beispiel und nicht an der Realität gemessen.
Kann doch sein, dass ich einen Freund habe, für dessen Unternehmen ich botendienste als Freundschaftdienst mache, aber eben nicht umsonst.
oder als Lektor arbeiten oder irgendwas aus Spaß an der Freude, aber nicht umsonst
Wie gesagt, die Frage kann dir Google oder deine örtliche Anwaltskammer sehr schnell beantworten. Dort musst du sowieso die Zustimmung beantragen. Aber warum sollte es nicht möglich sein. Wir hatten an der Uni mehrere Privatdozenten, die Vorlesungen gehalten haben, aber nicht Prof, sondern RA waren. War wohl kein Minijob nehme ich an, aber wenn das zulässig ist, ist ein Minijob zeitlich erst recht möglich.