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  5. Bayern Examen Novembertermin
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Bayern Examen Novembertermin
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Registriert seit: Dec 2022
#111
01.12.2022, 16:26
(01.12.2022, 15:54)Benutzername schrieb:  
(01.12.2022, 15:43)Examen in Bayern schrieb:  
(01.12.2022, 15:05)Benutzername schrieb:  Also wer heute sagt es lief gut der lügt   Happywide 

Ich hab Antrag nach 123 I VwGO, weil zwar grds. AK mit Folgenbeseitigungsantrag 42 I, 113 I 2 VwGO in der Hauptsache aber der VA wegen Zeitablauf erledigt ist und deswegen in der Hauptsache FFK analog 113 I 4 VwGO analog statthaft ist. Aber damit war ich schon sehr überfordert, zum Schluss wurd es dann zeitlich sehr knapp.

Ich hab auf gesagt dass der Bescheid schon formell rw war, weil die Anhörung hätte durchgeführt werden müssen...

Das mit der Erledigung habe ich mir auch überlegt. Bin dann aber zu dem Schluss gekommen dass doch ne Aklage statthaft wäre mit FB 113 I 1,2 VwGO. 

Habe mir überlegt dass der 80 V 3 ja sonst sinnlos wäre wenn wegen Vollzug der ja rückgängig gemacht werden kann gleich Erledigung und damit FFK vorliegt. Kann aber auch vollkommener Quatsch sein.

Deswegen habe ich auch Erledigung wegen Zeitablauf, aber ehrlich gesagt keine Ahnung was zu machen war. 

Wo stand das mit der Anhörung im KS?
Kopp/Ramsauer 28 Rn. 7 meine ich.
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Examen in Bayern
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#112
01.12.2022, 16:55
(01.12.2022, 16:16)RefBayern22 schrieb:  
(01.12.2022, 16:02)Examen in Bayern schrieb:  Ich habe den Antrag abgelehnt mit ganz viel Argumentation aber trotzdem blöd  Wütend

Dito! Ich denke, mit der entsprechenden Argumentation kann man es schon so machen, wobei ich glaube, dass die meisten stattgegeben* haben.

Ich hab anhand der beiden Argumente 111 StGB und LKW-Betrieb= Wichtigstes Wirtschaftsgut der Stadt (und viele belastete Bürger durch die LKWs, daher realistische Gefahr der Sachbeschädigung) argumentiert, sodass bei mir Art. 7 II Nr. 1 und 3 LStVG erfüllt war und so wollte ich auch dann weiter im Ermessen und in der Interessenabwägung Meinungsfreiheit argumentieren, dass sie ja nicht gänzlich an ihrer Meinungsfreiheit diesbezüglich gehindert ist, sondern nur andere Plakate zum gleichen Inhalt - nur mit anderen Worten anbringen könnte. Dazu bin ich aber zeitlich nicht mehr gekommen…..

Ja genau so habe ich es auch gemacht. Leider hatte ich auch nicht viel Zeit fürs Ende aber naja hab versucht so gut es geht zu begründen.
War zeitlich echt heftig. Einfach weil ich auch lange gebraucht habe um mich zu entscheiden was ich mache und wie ich es mache.

Dabei war das Sicherheitsrecht angenehm, war ja kein großes Problem dabei aber gerade bei solchen Klausuren kommt es eben auf die Verhältnismäßigkeit, Ermessen etc. An 

Prozessual haben die heute aber echt einen rausgehauen. War anfangs komplett überfordert. Den FBA habe ich ewig nicht mehr gemacht und dann noch in Kombi mit einstweiligem Rechtsschutz wow
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Examen in Bayern
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#113
01.12.2022, 17:07
Die fehlende Bennung vom AG habe ich über die Auslegung der Klageschrift und Anlage gemacht obwohl im 82 ja eigentlich muss drin stand.

Vorherige Klage in der Hauptsache dann eben nicht zwingend nur um Bestandskraft abzuwenden (eben durch klage). Klage hier zu Protokoll der Geschäftstelle kein problem.

Und beim 40 I 1 vwgo bin ich noch für den FBA auf den Sachzusammenhang eingegangen weil die Stadt ja meinte von wegen kein VG. Keine Ahnung ob das passt aber naja. 

Die Ersatzvornahme habe ich in einem Satz und ja das wars.

Bei der Klausur denke ich mir einfach mit 4 punkten wäre ich gut bedient
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#114
01.12.2022, 18:35
Mit 4 Punkten wäre ich auch sehr zufrieden, habe gerade gesehen, dass von Entfernung der Plakate auf Kosten der Antragstellerin die Rede war, also ist die Erledigung auf jedenfall falsch...

Bzgl der Anhörung steht bei 28 Rn. 7 nur, dass für die VzA selbst keine Anhörung notwendig ist; betrifft das aber nicht nur Fälle, in denen quasi eine isolierte Anordnung ergeht und nicht gleichzeitig im VA enthalten ist? Sonst könnte man doch immer eine VzA erlassen und nie eine Anhörung durchführen müssen
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RefBayern22
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Registriert seit: Nov 2022
#115
01.12.2022, 18:47
(01.12.2022, 18:35)Benutzername schrieb:  Mit 4 Punkten wäre ich auch sehr zufrieden, habe gerade gesehen, dass von Entfernung der Plakate auf Kosten der Antragstellerin die Rede war, also ist die Erledigung auf jedenfall falsch...

Bzgl der Anhörung steht bei 28 Rn. 7 nur, dass für die VzA selbst keine Anhörung notwendig ist; betrifft das aber nicht nur Fälle, in denen quasi eine isolierte Anordnung ergeht und nicht gleichzeitig im VA enthalten ist? Sonst könnte man doch immer eine VzA erlassen und nie eine Anhörung durchführen müssen


Genau also beim VzA (bei der ja die RMK gesondert geprüft wird) hab ich gesagt keine Anhörung erforderlich nach h.M.

Und bei der Interessenabwägung, bei den Erfolgsaussichten der Hauptklage dann dort auf den „ganzen VA“ abgestellt und gesagt entbehrlich wegen Gefahr im Verzug

Ob’s stimmt - keine Ahnung….
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Hermine
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Registriert seit: Dec 2022
#116
01.12.2022, 21:26
So wie du habe ich es auch
80 v 1 und 3 (im Zweifel die Kombi steht im Kommentar)
-dabei dann 82 problematisiert aber geSagr es ist zweifellos wegen der Anlage etc. die Stadt gemeint und die klageerhebung iÜ hat gepasst.

Passivleg unproblematisch weil nur Stadt gehandelt hat (sowohl die Arbeit der Straßenkehrer wird ihr als eigene Aufgabe 57go zugerechnet, sie war handelnde Behörde und ist ihr eigener RTräger)

Formelle RM der SvAO 
- Anhörung nicht erforderlich weil kein eigener VA sondern Annex
- Begründung war iO, bei SicherheitsR reicht auch Begründungsidentität.

Interessenabw der Hauptsache
-formelle RM passt, Anhörung entbehrlich wegen Gefahr iVerz

- materielle RM, 7 II nr.3 weil konkrete Gefahr für den Straßenverkehr wegen des bremsvorfalls bereits. I.ü. Gesundheit Leben etc als betroffene schutzgüter Blabla. Im Verkehr ist gerade der Fokus auf die Straße wichtig und ihr Plakat ist deshalb kritisch…insbesondere kein Verstoß 5gg weil keine Meinung verboten, sondern nur die Art der Darstellung an der Straße entlang (im Stadtzentrum wo Passanten stehen bleiben können kann sie es ja aufhängen oder eben anders gestalten). Im SV sind die waren an der Straße aufgestellt)
7 II Nr. 1 (-), weil 111stgb eine bestimmte Tat voraussetzt (hier ergibt sich aus dem Kontext nicht man soll die Reifen aufschlitzen oder so)


Erledigung des VA hab ich überlegt aber die 24h waren auf die Vollziehungsfrist bezogen. Der Zeitablauf kommt mE eher in Betracht wenn man sagt sie dürfen Ort C für 4 Tage nicht betreten.

Aber die war hart. Hab 3h zum gliedern gebraucht, weil ich nicht wusste was sie wollen und der SV ja unfassbar dünn war.

Hab iE den Antrag abgelehnt. War auch mein Bauchgefühl, weil es zur schwer wäre den selbst zu tenorieren…
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.12.2022, 21:29 von Hermine.)
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Hermine
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Registriert seit: Dec 2022
#117
01.12.2022, 22:50
Ich hätte noch eine Frage zum ArbeitsR:
Was sollte der Zusatz im Bearbeitervermerk zur Rente in Westdeutschland?
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IpsoJure
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Registriert seit: Nov 2022
#118
02.12.2022, 17:18
(01.12.2022, 22:50)Hermine schrieb:  Ich hätte noch eine Frage zum ArbeitsR:
Was sollte der Zusatz im Bearbeitervermerk zur Rente in Westdeutschland?

Meiner Meinung nach gab es den Hinweis für die Frage der Vergütungsplicht von Überstunden nach §611a II, 612 BGB.
Die sind  grundsätzlich zu vergüten, außer wenn es sich um Dienste höherer Art oder schon um eine deutlich herausgehobene Vergütung (über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) handelt.
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Berliner2022
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Registriert seit: Dec 2022
#119
02.12.2022, 18:16
(01.12.2022, 21:26)Hermine schrieb:  So wie du habe ich es auch
80 v 1 und 3 (im Zweifel die Kombi steht im Kommentar)
-dabei dann 82 problematisiert aber geSagr es ist zweifellos wegen der Anlage etc. die Stadt gemeint und die klageerhebung iÜ hat gepasst.

Passivleg unproblematisch weil nur Stadt gehandelt hat (sowohl die Arbeit der Straßenkehrer wird ihr als eigene Aufgabe 57go zugerechnet, sie war handelnde Behörde und ist ihr eigener RTräger)

Formelle RM der SvAO 
- Anhörung nicht erforderlich weil kein eigener VA sondern Annex
- Begründung war iO, bei SicherheitsR reicht auch Begründungsidentität.

Interessenabw der Hauptsache
-formelle RM passt, Anhörung entbehrlich wegen Gefahr iVerz

- materielle RM, 7 II nr.3 weil konkrete Gefahr für den Straßenverkehr wegen des bremsvorfalls bereits. I.ü. Gesundheit Leben etc als betroffene schutzgüter Blabla. Im Verkehr ist gerade der Fokus auf die Straße wichtig und ihr Plakat ist deshalb kritisch…insbesondere kein Verstoß 5gg weil keine Meinung verboten, sondern nur die Art der Darstellung an der Straße entlang (im Stadtzentrum wo Passanten stehen bleiben können kann sie es ja aufhängen oder eben anders gestalten). Im SV sind die waren an der Straße aufgestellt)
7 II Nr. 1 (-), weil 111stgb eine bestimmte Tat voraussetzt (hier ergibt sich aus dem Kontext nicht man soll die Reifen aufschlitzen oder so)


Erledigung des VA hab ich überlegt aber die 24h waren auf die Vollziehungsfrist bezogen. Der Zeitablauf kommt mE eher in Betracht wenn man sagt sie dürfen Ort C für 4 Tage nicht betreten.

Aber die war hart. Hab 3h zum gliedern gebraucht, weil ich nicht wusste was sie wollen und der SV ja unfassbar dünn war.

Hab iE den Antrag abgelehnt. War auch mein Bauchgefühl, weil es zur schwer wäre den selbst zu tenorieren…

Wollt ihr kurz schildern, wovon der Sachverhalt handelte?
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BayernBoi
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Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#120
02.12.2022, 21:26
(02.12.2022, 18:16)Berliner2022 schrieb:  
(01.12.2022, 21:26)Hermine schrieb:  So wie du habe ich es auch
80 v 1 und 3 (im Zweifel die Kombi steht im Kommentar)
-dabei dann 82 problematisiert aber geSagr es ist zweifellos wegen der Anlage etc. die Stadt gemeint und die klageerhebung iÜ hat gepasst.

Passivleg unproblematisch weil nur Stadt gehandelt hat (sowohl die Arbeit der Straßenkehrer wird ihr als eigene Aufgabe 57go zugerechnet, sie war handelnde Behörde und ist ihr eigener RTräger)

Formelle RM der SvAO 
- Anhörung nicht erforderlich weil kein eigener VA sondern Annex
- Begründung war iO, bei SicherheitsR reicht auch Begründungsidentität.

Interessenabw der Hauptsache
-formelle RM passt, Anhörung entbehrlich wegen Gefahr iVerz

- materielle RM, 7 II nr.3 weil konkrete Gefahr für den Straßenverkehr wegen des bremsvorfalls bereits. I.ü. Gesundheit Leben etc als betroffene schutzgüter Blabla. Im Verkehr ist gerade der Fokus auf die Straße wichtig und ihr Plakat ist deshalb kritisch…insbesondere kein Verstoß 5gg weil keine Meinung verboten, sondern nur die Art der Darstellung an der Straße entlang (im Stadtzentrum wo Passanten stehen bleiben können kann sie es ja aufhängen oder eben anders gestalten). Im SV sind die waren an der Straße aufgestellt)
7 II Nr. 1 (-), weil 111stgb eine bestimmte Tat voraussetzt (hier ergibt sich aus dem Kontext nicht man soll die Reifen aufschlitzen oder so)


Erledigung des VA hab ich überlegt aber die 24h waren auf die Vollziehungsfrist bezogen. Der Zeitablauf kommt mE eher in Betracht wenn man sagt sie dürfen Ort C für 4 Tage nicht betreten.

Aber die war hart. Hab 3h zum gliedern gebraucht, weil ich nicht wusste was sie wollen und der SV ja unfassbar dünn war.

Hab iE den Antrag abgelehnt. War auch mein Bauchgefühl, weil es zur schwer wäre den selbst zu tenorieren…

Wollt ihr kurz schildern, wovon der Sachverhalt handelte?

Und wie war Steuerrecht Genossen?

GZ an alle die durchgehalten haben ?
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