01.12.2022, 15:37
Bloßer Vollzug führt nicht zur Erledigung. Eine Erledigung ist daher im Falle des Vollzugs erst gegeben, wenn die Vollzugsfolgen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Dh erst nach der Wahl. So meine Überlegung. Daher habe ich zumindest 80 V.
Wie habt ihr den 80 V 3 tenoriert? Als Verpflichtung oder "Vollzug ist rückgängig zu machen, indem ..."?
Eine Anhörung nach 28 VwVfG ist bei VzA nach hM wohl nicht erforderlich, stand so im KR.
Wie habt ihr den 80 V 3 tenoriert? Als Verpflichtung oder "Vollzug ist rückgängig zu machen, indem ..."?
Eine Anhörung nach 28 VwVfG ist bei VzA nach hM wohl nicht erforderlich, stand so im KR.
01.12.2022, 15:41
Ich hab Erledigung wegen Zeitablauf, da sie innerhalb von 24 h die Plakate entfernen sollte. Dachte mir dass es irgendwie relevant werden muss, dass die von der stundengenauen Zustellung gesprochen haben etc.
Aber die Behörde muss doch trotzdem eine Gefahrenprgnose durchführen bei 28 VwVfG?
Aber die Behörde muss doch trotzdem eine Gefahrenprgnose durchführen bei 28 VwVfG?
01.12.2022, 15:43
(01.12.2022, 15:05)Benutzername schrieb: Also wer heute sagt es lief gut der lügt![]()
Ich hab Antrag nach 123 I VwGO, weil zwar grds. AK mit Folgenbeseitigungsantrag 42 I, 113 I 2 VwGO in der Hauptsache aber der VA wegen Zeitablauf erledigt ist und deswegen in der Hauptsache FFK analog 113 I 4 VwGO analog statthaft ist. Aber damit war ich schon sehr überfordert, zum Schluss wurd es dann zeitlich sehr knapp.
Ich hab auf gesagt dass der Bescheid schon formell rw war, weil die Anhörung hätte durchgeführt werden müssen...
Das mit der Erledigung habe ich mir auch überlegt. Bin dann aber zu dem Schluss gekommen dass doch ne Aklage statthaft wäre mit FB 113 I 1,2 VwGO.
Habe mir überlegt dass der 80 V 3 ja sonst sinnlos wäre wenn wegen Vollzug der ja rückgängig gemacht werden kann gleich Erledigung und damit FFK vorliegt. Kann aber auch vollkommener Quatsch sein.
01.12.2022, 15:45
(01.12.2022, 15:37)Whoop schrieb: Bloßer Vollzug führt nicht zur Erledigung. Eine Erledigung ist daher im Falle des Vollzugs erst gegeben, wenn die Vollzugsfolgen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Dh erst nach der Wahl. So meine Überlegung. Daher habe ich zumindest 80 V.
Wie habt ihr den 80 V 3 tenoriert? Als Verpflichtung oder "Vollzug ist rückgängig zu machen, indem ..."?
Eine Anhörung nach 28 VwVfG ist bei VzA nach hM wohl nicht erforderlich, stand so im KR.
Ja Anhörung ist nicht zwingend erforderlich VzA
01.12.2022, 15:54
(01.12.2022, 15:37)Whoop schrieb: Bloßer Vollzug führt nicht zur Erledigung. Eine Erledigung ist daher im Falle des Vollzugs erst gegeben, wenn die Vollzugsfolgen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Dh erst nach der Wahl. So meine Überlegung. Daher habe ich zumindest 80 V.
Wie habt ihr den 80 V 3 tenoriert? Als Verpflichtung oder "Vollzug ist rückgängig zu machen, indem ..."?
Eine Anhörung nach 28 VwVfG ist bei VzA nach hM wohl nicht erforderlich, stand so im KR.
Richtig insbesondere im Hinblick auf das Begehren der Antragstellerin so auszulegen und wegen Vorrangigkeit des 80 V.
Zeitlich wieder total krass oder?
01.12.2022, 15:54
(01.12.2022, 15:43)Examen in Bayern schrieb:(01.12.2022, 15:05)Benutzername schrieb: Also wer heute sagt es lief gut der lügt![]()
Ich hab Antrag nach 123 I VwGO, weil zwar grds. AK mit Folgenbeseitigungsantrag 42 I, 113 I 2 VwGO in der Hauptsache aber der VA wegen Zeitablauf erledigt ist und deswegen in der Hauptsache FFK analog 113 I 4 VwGO analog statthaft ist. Aber damit war ich schon sehr überfordert, zum Schluss wurd es dann zeitlich sehr knapp.
Ich hab auf gesagt dass der Bescheid schon formell rw war, weil die Anhörung hätte durchgeführt werden müssen...
Das mit der Erledigung habe ich mir auch überlegt. Bin dann aber zu dem Schluss gekommen dass doch ne Aklage statthaft wäre mit FB 113 I 1,2 VwGO.
Habe mir überlegt dass der 80 V 3 ja sonst sinnlos wäre wenn wegen Vollzug der ja rückgängig gemacht werden kann gleich Erledigung und damit FFK vorliegt. Kann aber auch vollkommener Quatsch sein.
Deswegen habe ich auch Erledigung wegen Zeitablauf, aber ehrlich gesagt keine Ahnung was zu machen war.
Wo stand das mit der Anhörung im KS?
01.12.2022, 15:58
Und wie habt ihr das dann iRd 80 V 3 mit der anstehenden Wahl gemacht? Weil das klang für mich ziemlich nach Anordnungsgrund iSd 123
01.12.2022, 15:59
01.12.2022, 16:02
Ich habe den Antrag abgelehnt mit ganz viel Argumentation aber trotzdem blöd

01.12.2022, 16:16
(01.12.2022, 16:02)Examen in Bayern schrieb: Ich habe den Antrag abgelehnt mit ganz viel Argumentation aber trotzdem blöd
Dito! Ich denke, mit der entsprechenden Argumentation kann man es schon so machen, wobei ich glaube, dass die meisten stattgegeben* haben.
Ich hab anhand der beiden Argumente 111 StGB und LKW-Betrieb= Wichtigstes Wirtschaftsgut der Stadt (und viele belastete Bürger durch die LKWs, daher realistische Gefahr der Sachbeschädigung) argumentiert, sodass bei mir Art. 7 II Nr. 1 und 3 LStVG erfüllt war und so wollte ich auch dann weiter im Ermessen und in der Interessenabwägung Meinungsfreiheit argumentieren, dass sie ja nicht gänzlich an ihrer Meinungsfreiheit diesbezüglich gehindert ist, sondern nur andere Plakate zum gleichen Inhalt - nur mit anderen Worten anbringen könnte. Dazu bin ich aber zeitlich nicht mehr gekommen…..