30.11.2022, 19:01
(30.11.2022, 18:46)Examen in Bayern schrieb: Hat jemand ein Urteil dazu gefunden?
Ja, zwar anderes Bundesland, aber fast exakt das heutige Thema, hab’s aber nur überflogen:
VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 18.06.2018 - 3 K 575/17.NW
30.11.2022, 19:01
(30.11.2022, 18:57)Benutzername schrieb:(30.11.2022, 18:51)Reezy schrieb: Hat jemand von euch nen Gerichtsbescheid geschrieben?
Nein, es war ja eindeutig von Urteil die Rede und eine mV gab es auch
Aber es gab doch keinen Beschluss zur Übertragung an den Einzelrichter und im Protokoll der Verhandlung waren keine weiten ehrenamtlichen Richter erwähnt.
30.11.2022, 19:03
(30.11.2022, 19:01)Reezy schrieb:(30.11.2022, 18:57)Benutzername schrieb:(30.11.2022, 18:51)Reezy schrieb: Hat jemand von euch nen Gerichtsbescheid geschrieben?
Nein, es war ja eindeutig von Urteil die Rede und eine mV gab es auch
Aber es gab doch keinen Beschluss zur Übertragung an den Einzelrichter und im Protokoll der Verhandlung waren keine weiten ehrenamtlichen Richter erwähnt.
Und der Gerichtsbescheid kann doch auch nach mündlicher Verhandlung ergehen. Es heißt ja nicht dass er ohne ergehen muss.
30.11.2022, 19:04
(30.11.2022, 19:01)Reezy schrieb:(30.11.2022, 18:57)Benutzername schrieb:(30.11.2022, 18:51)Reezy schrieb: Hat jemand von euch nen Gerichtsbescheid geschrieben?
Nein, es war ja eindeutig von Urteil die Rede und eine mV gab es auch
Aber es gab doch keinen Beschluss zur Übertragung an den Einzelrichter und im Protokoll der Verhandlung waren keine weiten ehrenamtlichen Richter erwähnt.
Das Protokoll muss aber ja nicht von allen unterschrieben werden und außerdem gab es noch einen Beschluss nach 116 II VwGO, der macht doch nur bei einem Urteil Sinn?
30.11.2022, 19:21
(30.11.2022, 19:04)Benutzername schrieb:(30.11.2022, 19:01)Reezy schrieb:(30.11.2022, 18:57)Benutzername schrieb:(30.11.2022, 18:51)Reezy schrieb: Hat jemand von euch nen Gerichtsbescheid geschrieben?
Nein, es war ja eindeutig von Urteil die Rede und eine mV gab es auch
Aber es gab doch keinen Beschluss zur Übertragung an den Einzelrichter und im Protokoll der Verhandlung waren keine weiten ehrenamtlichen Richter erwähnt.
Das Protokoll muss aber ja nicht von allen unterschrieben werden und außerdem gab es noch einen Beschluss nach 116 II VwGO, der macht doch nur bei einem Urteil Sinn?
Nach § 84 I 3 VwGO gelten für den Gerichtsbescheid die Vorschriften für Urteile entsprechend. Demnach würd der 116 II da grundsätzlich schon passen.
30.11.2022, 19:22
(30.11.2022, 19:21)Reezy schrieb:(30.11.2022, 19:04)Benutzername schrieb:(30.11.2022, 19:01)Reezy schrieb:(30.11.2022, 18:57)Benutzername schrieb:(30.11.2022, 18:51)Reezy schrieb: Hat jemand von euch nen Gerichtsbescheid geschrieben?
Nein, es war ja eindeutig von Urteil die Rede und eine mV gab es auch
Aber es gab doch keinen Beschluss zur Übertragung an den Einzelrichter und im Protokoll der Verhandlung waren keine weiten ehrenamtlichen Richter erwähnt.
Das Protokoll muss aber ja nicht von allen unterschrieben werden und außerdem gab es noch einen Beschluss nach 116 II VwGO, der macht doch nur bei einem Urteil Sinn?
Nach § 84 I 3 VwGO gelten für den Gerichtsbescheid die Vorschriften für Urteile entsprechend. Demnach würd der 116 II da grundsätzlich schon passen.
Aber ja stimmt, wenn ich nochmal so drüber nachdenke. Wofür ne Zustellung anordnen wenn der Gerichtsbescheid eh zugestellt wird.
30.11.2022, 20:55
(30.11.2022, 19:03)Reezy schrieb:(30.11.2022, 19:01)Reezy schrieb:(30.11.2022, 18:57)Benutzername schrieb:(30.11.2022, 18:51)Reezy schrieb: Hat jemand von euch nen Gerichtsbescheid geschrieben?
Nein, es war ja eindeutig von Urteil die Rede und eine mV gab es auch
Aber es gab doch keinen Beschluss zur Übertragung an den Einzelrichter und im Protokoll der Verhandlung waren keine weiten ehrenamtlichen Richter erwähnt.
Und der Gerichtsbescheid kann doch auch nach mündlicher Verhandlung ergehen. Es heißt ja nicht dass er ohne ergehen muss.
Vllt eine ganz depperte Frage jetzt, aber wie kann ein Gerichtsbescheid ohne mV ergehen?
01.12.2022, 15:05
Also wer heute sagt es lief gut der lügt
Ich hab Antrag nach 123 I VwGO, weil zwar grds. AK mit Folgenbeseitigungsantrag 42 I, 113 I 2 VwGO in der Hauptsache aber der VA wegen Zeitablauf erledigt ist und deswegen in der Hauptsache FFK analog 113 I 4 VwGO analog statthaft ist. Aber damit war ich schon sehr überfordert, zum Schluss wurd es dann zeitlich sehr knapp.
Ich hab auf gesagt dass der Bescheid schon formell rw war, weil die Anhörung hätte durchgeführt werden müssen...
Ich hab Antrag nach 123 I VwGO, weil zwar grds. AK mit Folgenbeseitigungsantrag 42 I, 113 I 2 VwGO in der Hauptsache aber der VA wegen Zeitablauf erledigt ist und deswegen in der Hauptsache FFK analog 113 I 4 VwGO analog statthaft ist. Aber damit war ich schon sehr überfordert, zum Schluss wurd es dann zeitlich sehr knapp.
Ich hab auf gesagt dass der Bescheid schon formell rw war, weil die Anhörung hätte durchgeführt werden müssen...
01.12.2022, 15:22
Ich habe die Erledigung des VAs trotz der Vollstreckung verneint, da der VA noch Grundlage für die Erhebung der im Rahmen der Ersatzvornahme entstandenen Kosten ist. Deshalb war bei mir 80 V S. 1, S. 3 statthaft.
01.12.2022, 15:33
(01.12.2022, 15:22)Rookieoftheyear schrieb: Ich habe die Erledigung des VAs trotz der Vollstreckung verneint, da der VA noch Grundlage für die Erhebung der im Rahmen der Ersatzvornahme entstandenen Kosten ist. Deshalb war bei mir 80 V S. 1, S. 3 statthaft.
Das stimmt grds., aber woher weißt du, ob Kosten entstanden sind?