28.11.2022, 14:45
Als Richter muss man ja - wahrscheinlich in jedem Bundesland - nach einer gewissen Zeit einer Abordnung zustimmen, um die Voraussetzungen für eine Beförderung (bei entsprechenden Beurteilungen) zu schaffen. Weiß jemand wie lange so eine Abordnung üblicherweise dauert? Stimmt man das vorher ab und kann darauf Einfluss nehmen oder ist das immer ein pauschaler Zeitraum?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
28.11.2022, 15:28
Das hängt vom Bundesland, teilweise auch vom OLG-Bezirk bzw. der Fachgerichtsbarkeit ab. Üblicherweise 6 bis 9 Monate. Am OLG Karlsruhe zB 9 Monate, soll in Strafsachen auf 6 Monate reduziert werden. Am OLG Stuttgart meine ich einheitlich 6 Monate, auch in Zivilsachen. Eigenen Einfluss auf die Dauer hat man aber grundsätzlich nicht.
29.11.2022, 08:48
In NRW: 9 Monate am Obergericht. Die sog. Ersatzerprobung im Ministerium, an Bundesgerichten usw. dauert 2 Jahre, wobei die Abordnungszeit oft 3 Jahre beträgt (zB als Hiwi am BGH).
https://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=709
https://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=709