01.05.2021, 18:15
Das kriegt man so ca. als Supermarkt-Kassierer..
01.05.2021, 18:26
(01.05.2021, 18:15)HerrKules schrieb: Das kriegt man so ca. als Supermarkt-Kassierer..
Naja, was kann denn so ein Jurist mit dem 1. Staatsexamen, welches ja - im Gegensatz zu den Masterstudiengängen in anderen Ländern - kein vertiefendes Studium, sondern eher so ein Generalistenstudium ist? Ohne Praxiserfahrung?
Und wir gehen hier vom "Normalo"-Juristen aus mit 1. Examen, nicht vom 11pkt und 5 Jahre Lehrstuhl und WiMi Tätigkeit in Kanzlei
01.05.2021, 18:47
(01.05.2021, 18:26)Gast schrieb:(01.05.2021, 18:15)HerrKules schrieb: Das kriegt man so ca. als Supermarkt-Kassierer..
Naja, was kann denn so ein Jurist mit dem 1. Staatsexamen, welches ja - im Gegensatz zu den Masterstudiengängen in anderen Ländern - kein vertiefendes Studium, sondern eher so ein Generalistenstudium ist? Ohne Praxiserfahrung?
Und wir gehen hier vom "Normalo"-Juristen aus mit 1. Examen, nicht vom 11pkt und 5 Jahre Lehrstuhl und WiMi Tätigkeit in Kanzlei
Materiell-rechtlich sollte er eigentlich das gleiche wie ein Volljurist wissen. Gerade im ÖR hat er im Prinzip (90% des prozessualen Rechts) auch schon im Studium gelernt. Also für reine Gutachten sollte es schon reichen.
26.10.2022, 01:56
(15.09.2020, 12:39)Gast schrieb: Dann ist es ja perspektivisch gesehen gar nicht so schlecht für jemanden mit 2 x a.
Bei einer Versicherung z.B. erreicht man vermutlich keine 80-100k, auch nicht nach 25 Jahren.
Doch, 80k erreicht man in einem großen Versicherungskonzern durchaus und das dauert ganz sicher keine 25 Jahre.
30.10.2022, 09:27
Bzgl. der von der TE dargestellten Untervollmachts-Thematik:
Habe wenig Erinnerung bzgl. meiner letzten Besuche einer Zivilrechtsverhandlung. Aber das geht tatsächlich, dass man nur in Kenntnis der Anträge in eine mündliche Verhandlung geht? Was passiert, wenn der Richter Rückfragen stellt? Was, wenn es zu einer Beweisaufnahme kommt?
Allgemein: Ist die mündliche Verhandlung im Zivilprozess so unwichtig, dass eine derartige Unkenntnis der Akte zumindest möglich ist?
Habe wenig Erinnerung bzgl. meiner letzten Besuche einer Zivilrechtsverhandlung. Aber das geht tatsächlich, dass man nur in Kenntnis der Anträge in eine mündliche Verhandlung geht? Was passiert, wenn der Richter Rückfragen stellt? Was, wenn es zu einer Beweisaufnahme kommt?
Allgemein: Ist die mündliche Verhandlung im Zivilprozess so unwichtig, dass eine derartige Unkenntnis der Akte zumindest möglich ist?
30.10.2022, 10:17
"muss ich den Mandanten fragen"
"Schriftsatznachlassfrist bitte"
"Schriftsatznachlassfrist bitte"
30.10.2022, 10:38
(30.10.2022, 09:27)an19 schrieb: Bzgl. der von der TE dargestellten Untervollmachts-Thematik:
Habe wenig Erinnerung bzgl. meiner letzten Besuche einer Zivilrechtsverhandlung. Aber das geht tatsächlich, dass man nur in Kenntnis der Anträge in eine mündliche Verhandlung geht? Was passiert, wenn der Richter Rückfragen stellt? Was, wenn es zu einer Beweisaufnahme kommt?
Allgemein: Ist die mündliche Verhandlung im Zivilprozess so unwichtig, dass eine derartige Unkenntnis der Akte zumindest möglich ist?
Funktioniert nach meiner Erfahrung NICHT. Der Richter betet in der Regel nicht noch einmal den Sachverhalt runter, sondern setzt für die Verhandlung voraus dass man ihn kennt.
In meiner Refzeit, war meine Ausbilderin am LG einmal komplett unvorbereitet und JEDER hat es bemerkt. Ich kannte die Akte besser als sie, habe ihr einmal die gesuchte Seite aufgeblättert, es danach aber gelassen, weil ich sie nicht noch mehr bloßstellen wollte (was sie aber schon selbst getan hat). Es war zum Fremdschämen und die Verhandlung wenig produktiv. Als Anwältin ärgere ich mich sehr über solche Richter, denn solche Verhandlungen sind für alle verschwendete Zeit. Wirklich sehr ärgerlich, denn auf meinem Schreibtisch warten genug Sachen, die liegen bleiben, wenn ich zu Terminen fahre.
Aus Anwaltssicht: Ebenfalls verschwendete Zeit, wenn einer der Beteiligten nicht vorbereitet ist. Vieles wird im schriftlichen Verfahren geregelt, aber eben nicht alles. Oftmals ist die Situation so verfahren, dass keine Einigung möglich ist. Dann ist der Termin vor Gericht sehr sinnvoll, um doch noch eine Einigung zu erzielen oder um dem Richter zu entlocken, wie er die Sache sieht. Ich bin einmal für einen Gerichtstermin durch ganz Deutschland gefahren (geflogen), es ging um viel Geld, daher haben wir das selbst gemacht. Zwei zähe Stunden Vergleichsverhandlungen plus diverse Telefonate mit dem Geschäftsführer der Mandatin. Am Ende haben wir einen Vergleich ausgehandelt, mit dem alle zufrieden waren. Dafür lohnt es sich, solche Termine wahrzunehmen und ich verbuche den Vergleich als Erfolg, auch wenn er rechtlich als gegenseitiges Nachgeben definiert ist.
Für einen anderen Termin bin ich ebenfalls durch ganz Deutschland gefahren, hatte den "Beteiligten" (hier aber nur Zeugen) gleich mit, weil sich auf der Gegenseite ebenfalls der Zeuge angekündigt hatte. Der war aber dann doch nicht da. Stattdessen nur der Anwalt, der mir verkündete, dass sein Mandant Privatinsolvenz beantragen werde. Richter nicht vorbereitet, Verhandlung nach 15 Minuten beendet - zum Kotzen, so etwas und für mich sehr unangenehm, weil ich den Zeugen sichtlich von der Arbeit abhalten habe. Jener Termin zählt mit Abstand zu den sinnlosesten Terminen in meinen 9 Jahren, die ich beruflich tätig bin. Bei vielen anderen Verfahren war es gut, die Partei dabei zu haben, hier aber sind wir für ein Mittagessen an einem Tag einmal komplett durch Deutschland und wieder zurück.
Wenn alle vorbereitet sind, kann ein Gerichtstermin sehr viel positives bewirken. Ist einer der Beteiligten unvorbereitet, ist es verschwendete Zeit für alle. So ist meine Erfahrung.
30.10.2022, 11:06
Danke für den sehr lehrreichen Erfahrungsbericht.
Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?
PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?
Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?
PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?
30.10.2022, 12:05
(30.10.2022, 11:06)an19 schrieb: Danke für den sehr lehrreichen Erfahrungsbericht.
Ich leite daraus ab: Wenn die Fakten im schriftlichen Verfahren bereits auf dem Tisch liegen und die Positionen festgefahren sind (ein Vergleich also absolut nicht in Betracht kommt), dann kann es auch ohne nähere Kenntnis der Akte laufen? Dann dient die mündliche Verhandlung quasi nur noch dem Genügen der gesetzlichen Vorgabe?
PS: Dem Richter kann man doch auch im schriftlichen Vorverfahren entlocken, worauf es tendenziell hinauslaufen dürfte? Bzw. kann man hier zwischen den Zeilen lesen?
Es ist sehr selten, dass Richter im schriftlichen Vorverfahren Hinweise geben. Dürfen sie ja auch nur eingeschränkt. Insofern erfährt man erst in der mündlichen Verhandlung, wie der Richter die Rechtslage sieht und kann anschließend ggf. noch ergänzend schriftlich dazu Stellung nehmen, wenn man neue Argumente findet.
Ansonsten ist die Verhandlung eben prädestiniert dazu, Vergleichsverhandlungen zu führen. Alle Argumente wurden im schriftlichen Vorverfahren bereits ausgetauscht. Über diese wird daher eher selten debattiert. Es ist nicht so, dass der Anwalt ein Plädoyer hält und seine Argumente noch einmal darlegt.
Ich erlebe Verhandlungen vielmehr so: Feststellung zu Protokoll, wer da ist. Anschließend wird laut Protokoll die Rechtslage erörtert, was aber im Prinzip nur heißt, der Richter legt kurz dar wie er die Sache sieht. Anschließend besprechen alle drei Seiten, ob aufgrund dieser Sicht ein Vergleich geschlossen werden sollte. Dies ist in der Regel für denjenigen sinnvoll, der gemäß den Ausführungen des Richters voraussichtlich unterliegen wird. Will diejenige Seite keinen Vergleich schließen, ist an diesem Punkt die Verhandlung vorbei und die Partei wird uU hinterher versuchen, Rechtsprechung zu finden, die ihre Sicht doch noch untermauert.
Halten dagegen beide Seiten einen Vergleich für sinnvoll, bespricht man, wie der aussehen könnte.
Für denjenigen, der voraussichtlich gewinnen wird lohnt sich ein Vergleich, wenn eine Restunsicherheit vorhanden ist. Nicht immer sind Richter in der Verhandlung schon festgelegt. Es kann also noch anders ausgehen als man denkt. Auf Basis dieser beidseitigen Chancen und Risiken wird der Vergleich ausgelotet.
Wenn eine Seite nicht vorbereitet ist, wird sie keinen Vergleich schließen. Die TE ist in dem Moment also tatsächlich nur körperlich anwesend um kein VU zu kassieren. Praktisch kann sie nichts machen, weil sie nicht weiß, ob das gut oder schlecht für den Mandanten ist. Sie wird daher keine Prozesshandlungen vornehmen, sondern den Richter ausschließlich einen Verkündigungstermin bestimmen lassen. Anschließend kann die Kanzlei, die sie bevollmächtigt hat, auf Basis ihrer Notizen evtl. noch einmal Stellung nehmen. Ob das tatsächlich passieren wird, weiß ich nicht. Ich mag es nicht, einen Unterbevollmächtigten hinzuschicken, weil ich dann nicht mitbekommen habe, was los ist und mich auf darauf verlassen muss, dass der unterbevollmächtigte RA vollständige Notizen von der Verhandlung macht. Vermutlich wird daher keine weitere Stellungnahme für den Mandanten erfolgen.
Man kann somit wohl sagen, dass der Mandant sich besser eine andere Kanzlei gesucht hätte, die seinen Fall besser betreut und nicht nur das allernotwendigste macht. Ich habe den Eingangsthread nicht mehr voll im Kopf, aber das war wohl auch das, was man als Quintessenz aus ihrem Beitrag mitnehmen kann.
30.10.2022, 21:03
Neuerlich: Vielen Dank!
Das klingt ja betreffend festgefahrener Verfahren etwas trist im Hinblick auf die mündliche Verhandlung: Man ist ggf. in Summe stundenlang vom vollgepackten Schreibtisch weg, nur um sich kurz im Saal die Wiedergabe (und ggf. kurze Einschätzung) des Richters anzuhören, Anträge zu stellen und darauf zu verweisen, dass keine Möglichkeit eines Vergleichs besteht..
Und nach der mündliche Verhandlung kann man tatsächlich noch den Richter mit Rspr. überzeugen zu versuchen? Verspäteter Vortrag beträfe demnach allein neuen Tatsachenvortrag?!
Das klingt ja betreffend festgefahrener Verfahren etwas trist im Hinblick auf die mündliche Verhandlung: Man ist ggf. in Summe stundenlang vom vollgepackten Schreibtisch weg, nur um sich kurz im Saal die Wiedergabe (und ggf. kurze Einschätzung) des Richters anzuhören, Anträge zu stellen und darauf zu verweisen, dass keine Möglichkeit eines Vergleichs besteht..
Und nach der mündliche Verhandlung kann man tatsächlich noch den Richter mit Rspr. überzeugen zu versuchen? Verspäteter Vortrag beträfe demnach allein neuen Tatsachenvortrag?!