22.10.2022, 19:50
Wie sieht es mit Aufstiegschancen aus? Habe mal gehört, diese seien besser als in der Richterschaft. Ist es realistisch R2 zu erreichen?
VG
VG
26.10.2022, 09:43
26.10.2022, 10:57
(26.10.2022, 09:43)Jurist schrieb:(22.10.2022, 19:50)derpaule schrieb: Wie sieht es mit Aufstiegschancen aus? Habe mal gehört, diese seien besser als in der Richterschaft. Ist es realistisch R2 zu erreichen?
VG
Das würde mich auch sehr interessieren
Wüsste nicht, warum die bei der StA besser sein sollte als bei Gericht. Generell sind die OStA Stellen in Relation zu den R1 Stellen schon sehr rar.
Hier (NRW) ist für die Beförderung zum OStA die Erprobung nötig, diese kann man nach circa 7-9 Berufsjahren antreten (reiner Erfahrungswert). Danach muss man dann noch die Stelle zum OStA bekommen... gibt hier ziemlich viele StA mit Erprobung ohne OStA Stelle.
Nachteil auf Seiten der StA ist, dass man zur Erprobung zwingend zur GStA muss, dass kann dann ein knappes Jahr viel Fahrerei erfordern.
Bei Gericht ist dagegen eine Ersatzerprobung möglich und soweit ich das einschätzen kann auch gängig, d.h. man kann die zB in der Verwaltung des eigenen LG machen und muss nicht zum OLG...
26.10.2022, 15:34
(26.10.2022, 10:57)Chill3r schrieb: Wüsste nicht, warum die bei der StA besser sein sollte als bei Gericht. Generell sind die OStA Stellen in Relation zu den R1 Stellen schon sehr rar.
Hier (NRW) ist für die Beförderung zum OStA die Erprobung nötig, diese kann man nach circa 7-9 Berufsjahren antreten (reiner Erfahrungswert). Danach muss man dann noch die Stelle zum OStA bekommen... gibt hier ziemlich viele StA mit Erprobung ohne OStA Stelle.
Nachteil auf Seiten der StA ist, dass man zur Erprobung zwingend zur GStA muss, dass kann dann ein knappes Jahr viel Fahrerei erfordern.
Bei Gericht ist dagegen eine Ersatzerprobung möglich und soweit ich das einschätzen kann auch gängig, d.h. man kann die zB in der Verwaltung des eigenen LG machen und muss nicht zum OLG...
Danke
26.10.2022, 16:56
(26.10.2022, 10:57)Chill3r schrieb:(26.10.2022, 09:43)Jurist schrieb:(22.10.2022, 19:50)derpaule schrieb: Wie sieht es mit Aufstiegschancen aus? Habe mal gehört, diese seien besser als in der Richterschaft. Ist es realistisch R2 zu erreichen?
VG
Das würde mich auch sehr interessieren
Wüsste nicht, warum die bei der StA besser sein sollte als bei Gericht. Generell sind die OStA Stellen in Relation zu den R1 Stellen schon sehr rar.
Hier (NRW) ist für die Beförderung zum OStA die Erprobung nötig, diese kann man nach circa 7-9 Berufsjahren antreten (reiner Erfahrungswert). Danach muss man dann noch die Stelle zum OStA bekommen... gibt hier ziemlich viele StA mit Erprobung ohne OStA Stelle.
Nachteil auf Seiten der StA ist, dass man zur Erprobung zwingend zur GStA muss, dass kann dann ein knappes Jahr viel Fahrerei erfordern.
Bei Gericht ist dagegen eine Ersatzerprobung möglich und soweit ich das einschätzen kann auch gängig, d.h. man kann die zB in der Verwaltung des eigenen LG machen und muss nicht zum OLG...
So ist es auch bei uns in der Behörde.
Sollte es dann doch nicht zum OStA reichen kann man aber zumindest an eine Gruppenleiter Stelle gelangen.
Ob die 400 netto bei R2 mehr einem das wert sind mag jeder selbst beurteilen.
26.10.2022, 18:28
Halte ich im Richteramt für leichter. Allein am LG kommen auf 2 R1 Stellen idR 1 R2 Stelle. Am AG gibst natürlich wenige R2 Stellen, dafür gibst wiederum ja noch die OLGs mit R2 Stellen. Ich denke Stellenkegel von 2:1 ist am Ende realistisch. Es gibt auch genug Richter, die garnicht auf R2 aus sind; insbesondere wiederum welche, die sich bewusst für das Amtsgericht entscheiden.
28.10.2022, 07:45
Danke für die Einblicke. Nunja, nicht immer ist es ja so weit zum nächsten Obergericht (zB Hamburg, Nürnberg, Berlin, Hannover, etc). Hört sich für mich gar nicht mal so sehr stressig an.
Die Schwierigkeit ist wahrscheinlich eher, überhaupt als Erprobungskandidat zugelassen zu werden oder? In der Justiz dürften ja die meisten recht gut und engagiert sein.
Die Schwierigkeit ist wahrscheinlich eher, überhaupt als Erprobungskandidat zugelassen zu werden oder? In der Justiz dürften ja die meisten recht gut und engagiert sein.
28.10.2022, 09:20
(28.10.2022, 07:45)derpaule schrieb: Die Schwierigkeit ist wahrscheinlich eher, überhaupt als Erprobungskandidat zugelassen zu werden oder? In der Justiz dürften ja die meisten recht gut und engagiert sein.
*Hust*
Abseits allen überflüssigen Justiz-Bashings: Ich habe zwar eher wenig Erfahrung aus erster Hand, die Berichte aus zweiter Hand sind in dieser Hinsicht aber doch eher gemischt.
Nicht wenige gehen gerade wegen der Möglichkeit der Teilzeit zur Justiz und sind dann mit 2-3 Kindern auch gerne mal weit über zehn Jahre anderweitig stark ausgelastet. Ohne jede Wertung darf man eben nicht übersehen, dass heutzutage mehr als 50% der neuen Richterstellen mit Frauen im Alter von Mitte 20 bis Anfang 30 besetzt werden.
Dann kommen, mit gewissen Überschneidungen, diejenigen, die stark ortsgebunden sind und schon deshalb nicht nach Karlsruhe oder auch nur zum nächsten OLG fahren möchten und lieber am AG/LG XY bleiben und dann die "Überzeugungstäter", die einfach gerne erstinstanzliches Kleinzeug machen, da ihnen genau das Spaß macht. Man konkurriert also definitiv nicht gegen Alle, sondern vielleicht maximal gegen eine Hälfte der Kolleginnen und Kollegen. Wenn man dann das in den Vorposts grob überschlagene Verhältnis von 2:1 nimmt dürfte R2 schon eine wirklich realistische Perspektive sein.
28.10.2022, 09:30
(28.10.2022, 09:20)Gast schrieb:(28.10.2022, 07:45)derpaule schrieb: Die Schwierigkeit ist wahrscheinlich eher, überhaupt als Erprobungskandidat zugelassen zu werden oder? In der Justiz dürften ja die meisten recht gut und engagiert sein.
*Hust*
Abseits allen überflüssigen Justiz-Bashings: Ich habe zwar eher wenig Erfahrung aus erster Hand, die Berichte aus zweiter Hand sind in dieser Hinsicht aber doch eher gemischt.
Nicht wenige gehen gerade wegen der Möglichkeit der Teilzeit zur Justiz und sind dann mit 2-3 Kindern auch gerne mal weit über zehn Jahre anderweitig stark ausgelastet. Ohne jede Wertung darf man eben nicht übersehen, dass heutzutage mehr als 50% der neuen Richterstellen mit Frauen im Alter von Mitte 20 bis Anfang 30 besetzt werden.
Dann kommen, mit gewissen Überschneidungen, diejenigen, die stark ortsgebunden sind und schon deshalb nicht nach Karlsruhe oder auch nur zum nächsten OLG fahren möchten und lieber am AG/LG XY bleiben und dann die "Überzeugungstäter", die einfach gerne erstinstanzliches Kleinzeug machen, da ihnen genau das Spaß macht. Man konkurriert also definitiv nicht gegen Alle, sondern vielleicht maximal gegen eine Hälfte der Kolleginnen und Kollegen. Wenn man dann das in den Vorposts grob überschlagene Verhältnis von 2:1 nimmt dürfte R2 schon eine wirklich realistische Perspektive sein.
Ich halte sogar die Hälfte für noch viel zu viel. Viele wollen sich die Mehrarbeit für ein paar Euro mehr im Monat gar nicht antun. Und einigermaßen gut und engagiert muss man dann ja auch noch sein. Insofern halte ich R2 auch für absolut realistisch, wenn man das will und sich entsprechend engagiert.
28.10.2022, 10:39
(28.10.2022, 09:20)Gast schrieb:(28.10.2022, 07:45)derpaule schrieb: Die Schwierigkeit ist wahrscheinlich eher, überhaupt als Erprobungskandidat zugelassen zu werden oder? In der Justiz dürften ja die meisten recht gut und engagiert sein.
*Hust*
Abseits allen überflüssigen Justiz-Bashings: Ich habe zwar eher wenig Erfahrung aus erster Hand, die Berichte aus zweiter Hand sind in dieser Hinsicht aber doch eher gemischt.
Nicht wenige gehen gerade wegen der Möglichkeit der Teilzeit zur Justiz und sind dann mit 2-3 Kindern auch gerne mal weit über zehn Jahre anderweitig stark ausgelastet. Ohne jede Wertung darf man eben nicht übersehen, dass heutzutage mehr als 50% der neuen Richterstellen mit Frauen im Alter von Mitte 20 bis Anfang 30 besetzt werden.
Dann kommen, mit gewissen Überschneidungen, diejenigen, die stark ortsgebunden sind und schon deshalb nicht nach Karlsruhe oder auch nur zum nächsten OLG fahren möchten und lieber am AG/LG XY bleiben und dann die "Überzeugungstäter", die einfach gerne erstinstanzliches Kleinzeug machen, da ihnen genau das Spaß macht. Man konkurriert also definitiv nicht gegen Alle, sondern vielleicht maximal gegen eine Hälfte der Kolleginnen und Kollegen. Wenn man dann das in den Vorposts grob überschlagene Verhältnis von 2:1 nimmt dürfte R2 schon eine wirklich realistische Perspektive sein.
Aber gelten diese guten Aussichten dann nicht auch für die StA?
Dass der Stellenkegel so viel schlechter sein soll als bei Gericht, erschließt sich mir auch (noch) nicht. Richter gibt's auch bei Amtsgerichten, Staatsanwälte erstmal nur auf Landgerichtsebene. Das - vermutlich - staatsanwaltliche Pendant zu den Richterstellen auf Amtsgerichtsebene, die Amtsanwälte, konkurrieren aber nicht mit den Volljuristen auf Beförderungen.
Und als Pendant zum OLG gibt's bei der StA halt die GStA, bei der regulär auch nur OStAs "hocken".