22.10.2022, 15:26
Thema steht ja oben: wie seid ihr das angegangen, wenn ihr euren befristeten Vertrag nicht voll erfüllt habt, Aufhebungsvertrag, ganz normal mit dem vertraglichen Kündigungsrecht?
22.10.2022, 15:50
Hatte trotz befristetem Vertrag ein Kündigungsrecht und da ich frühzeitig wusste, wann ich aufhören will, hab ich das fristgemäß ausgeübt. Aufhebungsvertrag macht nur Arbeit für HR, würde das daher nur in Betracht ziehen, wenn du kein Kündigungsrecht hast oder die Frist nicht einhalten kannst.
22.10.2022, 16:12
Wenn dei Vertrag befristet ist, muss das ordentliche Kündigungsrecht gesondert vereinbart sein. Sprich mit deinem Chef, die haben ja auch kein Interesse an einem Mitarbeiter, der gehen will. Meiner Erfahrung nach ist das normal und gar nicht schlimm
22.10.2022, 17:20
(22.10.2022, 15:26)Frischi schrieb: Thema steht ja oben: wie seid ihr das angegangen, wenn ihr euren befristeten Vertrag nicht voll erfüllt habt, Aufhebungsvertrag, ganz normal mit dem vertraglichen Kündigungsrecht?
Was ist denn der Grund?
Keine Lust auf die Arbeit oder unerwartet einen Refplatz erhalten?
23.10.2022, 01:04
(22.10.2022, 16:12)Dauergast schrieb: Wenn dei Vertrag befristet ist, muss das ordentliche Kündigungsrecht gesondert vereinbart sein. Sprich mit deinem Chef, die haben ja auch kein Interesse an einem Mitarbeiter, der gehen will. Meiner Erfahrung nach ist das normal und gar nicht schlimm
Hab ein vertragliches Kündigungsrecht.
23.10.2022, 01:05
(22.10.2022, 17:20)Gast schrieb:(22.10.2022, 15:26)Frischi schrieb: Thema steht ja oben: wie seid ihr das angegangen, wenn ihr euren befristeten Vertrag nicht voll erfüllt habt, Aufhebungsvertrag, ganz normal mit dem vertraglichen Kündigungsrecht?
Was ist denn der Grund?
Keine Lust auf die Arbeit oder unerwartet einen Refplatz erhalten?
Anderer Job attraktiver. Bin schon länger bei der Kanzlei gewesen.
23.10.2022, 09:06
Ja und was willst du wissen? Dann kündige doch, dafür hast du das Recht doch
23.10.2022, 10:49
23.10.2022, 12:22
(23.10.2022, 10:49)Gast schrieb:(23.10.2022, 09:06)Dauergast schrieb: Ja und was willst du wissen? Dann kündige doch, dafür hast du das Recht doch
Ist aber ja schon immer besser, wenn man sich einvernehmlich trennt, das dann mit einem Aufhebungsvertrag zu machen…
Hä? Bei einer Kündigung deinerseits wird auch im Arbeitszeugnis stehen, dass du die Kanzlei auf eigenen Wunsch verlässt. Ein Aufhebungsvertrag macht da doch keinen Unterschied, sondern nur mehr Arbeit für alle? Erstmal muss HR den aufsetzen (und die sind für gewöhnlich langsam), dann muss im Zweifelsfall ein Partner unterschreiben (was auch dauern kann). Ich sehe da keinen Vorteil.
23.10.2022, 15:36
(23.10.2022, 10:49)Gast schrieb:(23.10.2022, 09:06)Dauergast schrieb: Ja und was willst du wissen? Dann kündige doch, dafür hast du das Recht doch
Ist aber ja schon immer besser, wenn man sich einvernehmlich trennt, das dann mit einem Aufhebungsvertrag zu machen…
Wenn du ein vertragliches Kündigungsrecht hast und keine Probleme im Umgang miteinander bestehen, ist die Kündigung der normale Weg, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Bitte deinen Partner um ein Gespräch und dann überreichst du ihm im Gespräch die Kündigung.
Für einen Aufhebungsvertrag ist da kein Raum und ich als Arbeitsrechtlerin würde mir in dem Moment daher nicht die Mühe machen wollen, einen zu erstellen. Das sieht das HR sicher genauso, da alles unproblematisch. Aufhebungsverträge macht man in der Praxis nur, wenn es irgendein Problem gibt.
Ich wechsel zum 1.11. selbst von der Kanzlei ins Unternehmen. Habe bis letzte Woche normal gearbeitet, meine Akten ordentlich übergeben und habe jetzt noch Resturlaub. Mit meinem Chef bin ich im Guten auseinander und habe, wie bei uns üblich, Kuchen und Süßigkeiten zum Abschied mitgebracht.