18.10.2022, 21:07
Wieso sollen die Taten eingestellt werden, wenn nicht klar ist, welche eingestellt werden soll
18.10.2022, 21:30
(18.10.2022, 19:52)Gast schrieb:(18.10.2022, 19:23)Landvogt schrieb: Die Frage, wer genau Eigentümer der gefundenen Flasche ist, gehört aber nicht zum Tatbestand. Tatbestandsmerkmal ist nur die "Fremdheit" der Sache. Die liegt aber unabhängig davon vor, welchem der fünf Geschädigten sie gehört, weil (bzw. wenn) feststeht, dass sie einem von ihnen (und damit nicht dem Beschuldigten) gehört.
Halte ich nicht für überzeugend. Man muss auch ausschließen können, dass die Sache nicht herrenlos ist.
Wenn der TE schreibt, dass der Beschuldigte 5 Geschädigten jeweils die Flasche gestohlen hat, waren die Flaschen wohl nicht herrenlos.
19.10.2022, 21:46
Es muss doch außer der gefundenen Flasche noch andere Beweismittel geben. Ansonsten wäre ja schon kein Durchsuchungsbeschluss ergangen.
TE hat im ersten Post geschrieben, dass der Beschuldigte Diebstähle begangen hat. Das klang sehr feststehend. Nun scheint es doch nicht festzustehen.
Eine Wahlfeststellung fällt raus, weil das einfach kein Fall davon ist.
Wie kommt man denn drauf, dass die Flasche nicht legal erworben wurde?
Die Flasche allein kann keinen der Diebstähle beweisen. Wenn also sonst nix kommt, muss alles eingestellt werden.
TE hat im ersten Post geschrieben, dass der Beschuldigte Diebstähle begangen hat. Das klang sehr feststehend. Nun scheint es doch nicht festzustehen.
Eine Wahlfeststellung fällt raus, weil das einfach kein Fall davon ist.
Wie kommt man denn drauf, dass die Flasche nicht legal erworben wurde?
Die Flasche allein kann keinen der Diebstähle beweisen. Wenn also sonst nix kommt, muss alles eingestellt werden.
20.10.2022, 07:39
(19.10.2022, 21:46)Drin schrieb: Es muss doch außer der gefundenen Flasche noch andere Beweismittel geben. Ansonsten wäre ja schon kein Durchsuchungsbeschluss ergangen.
TE hat im ersten Post geschrieben, dass der Beschuldigte Diebstähle begangen hat. Das klang sehr feststehend. Nun scheint es doch nicht festzustehen.
Eine Wahlfeststellung fällt raus, weil das einfach kein Fall davon ist.
Wie kommt man denn drauf, dass die Flasche nicht legal erworben wurde?
Die Flasche allein kann keinen der Diebstähle beweisen. Wenn also sonst nix kommt, muss alles eingestellt werden.
... und umgekehrt braucht man zum Beweis des Diebstahls nicht zwingend alle Flaschen.
Wie oft fehlt es an einer vollständigen Darstellung des Sachverhalts, da kann man keine Lösung im Forum erhoffen...