17.10.2022, 14:56
Was habt ihr in der Zulässigkeit der Klage problematisiert?
17.10.2022, 14:57
Alleine die Länge des Urteils zeigt, dass es für 5 Stunden unangemessen viel war…
17.10.2022, 15:00
Leider auch verkackt..
Hab es komplett als Leistungsklage geprüft. Verstehe auch nicht wie das ein VA sein soll.. (Regelung?!)
Und was sollte dieser Hilfsantrag?
Hab es komplett als Leistungsklage geprüft. Verstehe auch nicht wie das ein VA sein soll.. (Regelung?!)
Und was sollte dieser Hilfsantrag?
17.10.2022, 15:04
Was war der Unterschied zwischen dem Haupt und dem hilfsantrag? Beides VK?
Und was sollte man mit dem Einwand es fehle an einem vorverfahren machen?
Hab die ganze Klausur nicht geblickt
Und was sollte man mit dem Einwand es fehle an einem vorverfahren machen?
Hab die ganze Klausur nicht geblickt
17.10.2022, 15:06
(GPA Nord)
Habe in der Zulässigkeit eigentlich nur Vorverfahren und Frist problematisiert. Hab das zusätzliche Schreiben von der Klägerin als Widerspruch ausgelegt und dann die Antwort als weiteren Bescheid... Der wurde ja dann nur per Post verschickt, also 3 Tage später Zugang, kein Problem bei Frist mehr. An die fehlende RBB dabei hab ich in der Lösungsskizze auch noch gedacht, dann beim Schreiben aber gekonnt vergessen.
Habs tatsächlich als Verpflichtungsklage auch ausgelegt, aber meine Entscheidungsgründe geteilt und gesagt, kein Anspruch auf Änderung, weil 1. is es richtig, wie es ist (und dann eigentlich nach Anfechtungsschema geprüft.. fragt mich nicht, was da in meinem Kopf vorging) und 2. abgesehen davon auch so kein Anspruch. Hab als mögliche AGL dann aber diese Verwaltungsvorschrift geprüft...
Naja, hoffentlich wird die Bewertung wenigstens angepasst. Das kann doch keiner sinnvoll gelöst haben
Habe in der Zulässigkeit eigentlich nur Vorverfahren und Frist problematisiert. Hab das zusätzliche Schreiben von der Klägerin als Widerspruch ausgelegt und dann die Antwort als weiteren Bescheid... Der wurde ja dann nur per Post verschickt, also 3 Tage später Zugang, kein Problem bei Frist mehr. An die fehlende RBB dabei hab ich in der Lösungsskizze auch noch gedacht, dann beim Schreiben aber gekonnt vergessen.
Habs tatsächlich als Verpflichtungsklage auch ausgelegt, aber meine Entscheidungsgründe geteilt und gesagt, kein Anspruch auf Änderung, weil 1. is es richtig, wie es ist (und dann eigentlich nach Anfechtungsschema geprüft.. fragt mich nicht, was da in meinem Kopf vorging) und 2. abgesehen davon auch so kein Anspruch. Hab als mögliche AGL dann aber diese Verwaltungsvorschrift geprüft...
Naja, hoffentlich wird die Bewertung wenigstens angepasst. Das kann doch keiner sinnvoll gelöst haben
17.10.2022, 15:07
(17.10.2022, 15:00)Gast Nds schrieb: Leider auch verkackt..
Hab es komplett als Leistungsklage geprüft. Verstehe auch nicht wie das ein VA sein soll.. (Regelung?!)
Und was sollte dieser Hilfsantrag?
Hab es auch als leistungsklage. Halte ich (möglicherweise) für vertretbar, so zb bei einem sackgassenschild auch das ovg Sachsen
https://openjur.de/u/2208643.html
Richtzeichen ohne ge- und Verbot also als realhandeln
17.10.2022, 15:11
(17.10.2022, 15:06)NochEinGast schrieb: (GPA Nord)
Habe in der Zulässigkeit eigentlich nur Vorverfahren und Frist problematisiert. Hab das zusätzliche Schreiben von der Klägerin als Widerspruch ausgelegt und dann die Antwort als weiteren Bescheid... Der wurde ja dann nur per Post verschickt, also 3 Tage später Zugang, kein Problem bei Frist mehr. An die fehlende RBB dabei hab ich in der Lösungsskizze auch noch gedacht, dann beim Schreiben aber gekonnt vergessen.
Habs tatsächlich als Verpflichtungsklage auch ausgelegt, aber meine Entscheidungsgründe geteilt und gesagt, kein Anspruch auf Änderung, weil 1. is es richtig, wie es ist (und dann eigentlich nach Anfechtungsschema geprüft.. fragt mich nicht, was da in meinem Kopf vorging) und 2. abgesehen davon auch so kein Anspruch. Hab als mögliche AGL dann aber diese Verwaltungsvorschrift geprüft...
Naja, hoffentlich wird die Bewertung wenigstens angepasst. Das kann doch keiner sinnvoll gelöst haben
Hätte der Widerspruchsbescheid nicht nach § 73 III 1, 2 VwGO zugestellt werden müssen?
17.10.2022, 15:12
Im der Statthaftigkeit habe ich Konkurrentenverdrängungsklage (laut Kommentar eine kombi aus Anfechtung und Verpflichtung) und fehlendes Vorverfahren mit 75 gelöst, nachdem ich das Schreibeb der klägerin als Widerspruch ausgelegt habe: Keine Sachentscheidung und auch nicht zumutbar 3 Monate zu warten.
17.10.2022, 15:13
(17.10.2022, 15:06)NochEinGast schrieb: (GPA Nord)
Habe in der Zulässigkeit eigentlich nur Vorverfahren und Frist problematisiert. Hab das zusätzliche Schreiben von der Klägerin als Widerspruch ausgelegt und dann die Antwort als weiteren Bescheid... Der wurde ja dann nur per Post verschickt, also 3 Tage später Zugang, kein Problem bei Frist mehr. An die fehlende RBB dabei hab ich in der Lösungsskizze auch noch gedacht, dann beim Schreiben aber gekonnt vergessen.
Habs tatsächlich als Verpflichtungsklage auch ausgelegt, aber meine Entscheidungsgründe geteilt und gesagt, kein Anspruch auf Änderung, weil 1. is es richtig, wie es ist (und dann eigentlich nach Anfechtungsschema geprüft.. fragt mich nicht, was da in meinem Kopf vorging) und 2. abgesehen davon auch so kein Anspruch. Hab als mögliche AGL dann aber diese Verwaltungsvorschrift geprüft...
Naja, hoffentlich wird die Bewertung wenigstens angepasst. Das kann doch keiner sinnvoll gelöst haben
Ich habe den Antrag auch als Verpflichtungsklage ausgelegt. In Zulässigkeit habe ich auch zwischen Zweitbescheid und wiederholender Verfügung abgegrenzt und das zweite Schreiben der Behörde als Zweitbescheid qualifiziert. Ich bin aber jetzt nicht sicher, ob das richtig ist.
17.10.2022, 15:14
GPA NORD: Hat noch jemand gesagt vorverfahren entbehrlich nach 68 S. 2 Nr. 1 weil obere landesbehörde gehandelt hat? Das stand ja im bearbeitervermerk, dass es eine obere landesbehörde war.o