13.10.2022, 16:29
NRW
Hat eig auch jemand besonders schweren Betrug angenommen, weil der Typ dieses Buch dabei hatte und dadurch zumindest ein gewerbsmäßig Betrug hinreichend wahrscheinlich ist?
Habe aber leider auch keinen Diebstahl geprüft, stattdessen auch §§ 223, 224 StGB und auch alles angeklagt zum AG
Hat eig auch jemand besonders schweren Betrug angenommen, weil der Typ dieses Buch dabei hatte und dadurch zumindest ein gewerbsmäßig Betrug hinreichend wahrscheinlich ist?
Habe aber leider auch keinen Diebstahl geprüft, stattdessen auch §§ 223, 224 StGB und auch alles angeklagt zum AG
13.10.2022, 16:34
Ob man wohl auch ohne Diebstahlsprüfung bestehen kann? Scheinen ja mehrere nicht gemacht zu haben..
13.10.2022, 16:35
Was habt ihr b Teil alles angesprochen?
Ich frage mich auch ob man mit Betrug bestehen kann…
Ich frage mich auch ob man mit Betrug bestehen kann…
13.10.2022, 16:40
habe im B Gutachten (NRW)
Zuständigkeit des Gerichts, notwendige Verteidigung?, keine U-Haft, Herausgabe des Buches, keine Einstellung / kein 154/154a, keine MiStra Mitteilungen
Und auch nur Betrug geprüft, kein Diebstahl..
Zuständigkeit des Gerichts, notwendige Verteidigung?, keine U-Haft, Herausgabe des Buches, keine Einstellung / kein 154/154a, keine MiStra Mitteilungen
Und auch nur Betrug geprüft, kein Diebstahl..
13.10.2022, 16:42
Ich habe leider auch nur Betrug geprüft...
13.10.2022, 16:44
Schlimmste Klausur des ganzen Durchganges bei mir…
13.10.2022, 16:46
(13.10.2022, 15:17)NochEinGast schrieb: Ich hab das Gefühl, ich hab mich da heute auch komplett verprüft... (GPA Nord-Bezirk)
Hab zuerst versuchten Betrug durch das erstmalige Hinlegen der Jetons geprüft, für den Fall des Gewinnens nach seiner Vorstellung. Täuschung, Irrtum etc. lagen mMn alles vor, dort flog ich bei der RW der Bereicherung raus, da er im Fall des Gewinns ja tatsächlich einen Anspruch gehabt hätte (dazu stand ja auch im Bearbeitervermerk, dass von einem wirksamen Vertrag ausgegangen werden soll und die Ansprüche auch gerichtlich durchsetzbar sind).
Habe dann beim In-die-Tasche-Stecken der Jetons §242 bejaht, aufgrund des Hinweises, dass mit dem Abschlag oder wie das hieß, das Eigentum an den Jetons an die Spielbank übergeht.
Dann weiter geprüft Betrug durch das Hinlegen der neuen Chips und bejaht.
Im zweiten Teil §§223, 224, 114 geprüft und bejaht, jeweils mit schwerem Fall. §252 abgelehnt, weil er flüchten wollte und gar keine Einlassung vom BS kam, deswegen in dubio pro reo nur Fluchtwille angenommen, nicht Beutesicherungsabsicht.
Bzgl. Urkunde § 267 bejaht, sowohl Herstellen als auch Gebrauchen, in Tatmehrheit. Im Nachhinein hätte ich eher gesagt, Herstellen um zu Gebrauchen, also eine Tat...
Angeklagt am AG, aber Schöffengericht. U-Haft huelt ich auch für überzogen, aber wollte den Mist nicht aufheben, also irgendwas aus den Fingern gesogen.
Fand den Fall echt verwirrend.
Habe es in NRW ähnlich. Also auch versuchten Betrug durch Hinlegen der Jetons abgelehnt und dann § 242 I (+) und dann noch § 263 I (+) durch Herausgabe der anderen Chips (Schaden im Nichtgeltendmachen des Herausgabeanspruchs), der aber als mitbestrafte Nachtat zurücktritt.
Dann bezüglich des Glaswurfs §§ 223, 224 (§ 114 war in NRW ausgeschlossen).
Ärgere mich gerade unglaublich, dass ich auf § 252 gar nicht gekommen bin

13.10.2022, 17:15
13.10.2022, 17:24
Der Korrektor kann sich schon mal freuen 30 verschiedene Lösungen zu lesen :D
13.10.2022, 17:29
(13.10.2022, 17:15)Dauergast schrieb:(13.10.2022, 16:44)Gast schrieb: Schlimmste Klausur des ganzen Durchganges bei mir…
Bei mir auch. Wegen Zeitdruck hab ich so viele kleinere Fehler gemacht die einfach nur dämlich waren.
Wären es bei mir gut nur kleinere Fehler.
Meine ganze Klausur ist ein einziger Fehler .. das war der reinste Horror