11.10.2022, 15:08
Danke, das ist hilfreich!
11.10.2022, 15:20
Heute dann mal tatsächlich eine Abweichung, in RLP lief Berufung gegen erstinstanzliches Urteil des LG:
- Klage des Mandanten auf Schadensersatz wegen Abrennen eines Grillhauses auf seinem Grundstück in Folge von Himmelslaternen
- Hilfsaufrechnung der Beklagten mit Anspruch auf Kostenersatz für einen Baum, den sie gefällt hat wegen Pollenflug
- LG weist ab, weil Kausalität nicht bewiesen (vorher 3 Seiten Beweisaufnahme), dh Aufrechnung hinfällig
- Mdt. sagt, Urteil wurde nicht verkündet, er war am Verkündungstermin da, aber Tür war abgeschlossen
Meine Lösung:
- Begehren gerichtet auf Berufung (offensichtlich)
- Zulässigkeit (+), zwar Einlegungsfrist grds. abgelaufen, aber wegen fehlender Verkündung Scheinurteil
- Begründetheit (+), da Anspruch des Mdt. (+) und Gegenansprüche (-)
-> zwar § 823 I (mit Beweiswürdigung zu Kausalität) (-), aber § 830 I 2, da Hochzeitsgesellschaft unstr. Himmelslaternen in die Luft gelassen hat
-> kein GoA-Anspruch der Bekl. iVm § 1004, da zwar Störung (+), aber Störereigenschaft (-), und auch GoA-Vss. (-) wg. Selbstvornahme
- Zweckmäßigkeit: Parteierweiterung auf Landfrauen-Vereinsvorsitzende, die auch Himmelslaternen gestartet haben, (-), geht nicht in 2. Instanz
- Praktischer Teil: Berufungseinlegung (SV und Rechtl. erlassen, also sehr kurz)
- Klage des Mandanten auf Schadensersatz wegen Abrennen eines Grillhauses auf seinem Grundstück in Folge von Himmelslaternen
- Hilfsaufrechnung der Beklagten mit Anspruch auf Kostenersatz für einen Baum, den sie gefällt hat wegen Pollenflug
- LG weist ab, weil Kausalität nicht bewiesen (vorher 3 Seiten Beweisaufnahme), dh Aufrechnung hinfällig
- Mdt. sagt, Urteil wurde nicht verkündet, er war am Verkündungstermin da, aber Tür war abgeschlossen
Meine Lösung:
- Begehren gerichtet auf Berufung (offensichtlich)
- Zulässigkeit (+), zwar Einlegungsfrist grds. abgelaufen, aber wegen fehlender Verkündung Scheinurteil
- Begründetheit (+), da Anspruch des Mdt. (+) und Gegenansprüche (-)
-> zwar § 823 I (mit Beweiswürdigung zu Kausalität) (-), aber § 830 I 2, da Hochzeitsgesellschaft unstr. Himmelslaternen in die Luft gelassen hat
-> kein GoA-Anspruch der Bekl. iVm § 1004, da zwar Störung (+), aber Störereigenschaft (-), und auch GoA-Vss. (-) wg. Selbstvornahme
- Zweckmäßigkeit: Parteierweiterung auf Landfrauen-Vereinsvorsitzende, die auch Himmelslaternen gestartet haben, (-), geht nicht in 2. Instanz
- Praktischer Teil: Berufungseinlegung (SV und Rechtl. erlassen, also sehr kurz)
11.10.2022, 15:35
NRW
hatte leider nur noch 5 Minuten für die komplette Lösung zu Teil 2. Wusste schon, dass es falsch ist, aber musste den Anspruch ablegen und die Klage zurücknehmen. Konnte nicht noch diskutieren, warum öffentliche Zustellung geht. Super ärgerlich. Hoffe, damit fällt man nicht direkt durch :(
hatte leider nur noch 5 Minuten für die komplette Lösung zu Teil 2. Wusste schon, dass es falsch ist, aber musste den Anspruch ablegen und die Klage zurücknehmen. Konnte nicht noch diskutieren, warum öffentliche Zustellung geht. Super ärgerlich. Hoffe, damit fällt man nicht direkt durch :(
11.10.2022, 15:36
GastNRW
RA-Klausur
Teil 1:
Mandant nahm Online Partnervermittlung auf Rückzahlung für Jahresmitgliedschaft wegen Widerrufs und Kündigung in Anspruch.
Partnervermittlungsvertrag
- Abgrenzung: Dienstvertrag zu Ehevermittlungsvertrag (analog)
- Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Beginn der Dienstleistung und ordnungsgemäßer Belehrung
- Kündigungsrecht, Möglichkeit des Ausschlusses per AGB
- Wertersatz der Agentur —> nur Zeitwert wird ersetzt
ZMK: kein Arrestantrag mangels Dringlichkeitsgrund, PKH wegen Zahlungsunfähigkeit
Praktischer Teil: Klage mit PKH-Antrag
Teil 2:
Mandant gegen privaten Heiratsvermittler auf SchE / Rückzahlung wegen Nichtleistung. Klage bereits erhoben. Beklagter unauffindbar verzogen.
Partnervermittlungsvertrag
- Leistung überhaupt geschuldet oder nur Erfolg
- öffentliche Zustellung im Falle des erfolgreichen Anspruchs, ansonsten raten Klagerücknahme
Praktischer Teil: Antrag ans Gericht
In der da steht etwas dazu auf der Liste aus dem Seminar :-) Partnervermittlung und Schlechtleistung im DienstR wurden dort auch thematisiert. Sollte man in der Klausur Gutachten und für beide Teile einen praktischen Teil fertigen?
RA-Klausur
Teil 1:
Mandant nahm Online Partnervermittlung auf Rückzahlung für Jahresmitgliedschaft wegen Widerrufs und Kündigung in Anspruch.
Partnervermittlungsvertrag
- Abgrenzung: Dienstvertrag zu Ehevermittlungsvertrag (analog)
- Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Beginn der Dienstleistung und ordnungsgemäßer Belehrung
- Kündigungsrecht, Möglichkeit des Ausschlusses per AGB
- Wertersatz der Agentur —> nur Zeitwert wird ersetzt
ZMK: kein Arrestantrag mangels Dringlichkeitsgrund, PKH wegen Zahlungsunfähigkeit
Praktischer Teil: Klage mit PKH-Antrag
Teil 2:
Mandant gegen privaten Heiratsvermittler auf SchE / Rückzahlung wegen Nichtleistung. Klage bereits erhoben. Beklagter unauffindbar verzogen.
Partnervermittlungsvertrag
- Leistung überhaupt geschuldet oder nur Erfolg
- öffentliche Zustellung im Falle des erfolgreichen Anspruchs, ansonsten raten Klagerücknahme
Praktischer Teil: Antrag ans Gericht
In der da steht etwas dazu auf der Liste aus dem Seminar :-) Partnervermittlung und Schlechtleistung im DienstR wurden dort auch thematisiert. Sollte man in der Klausur Gutachten und für beide Teile einen praktischen Teil fertigen?
11.10.2022, 15:45
Ja, beide Teile Gutachten und praktischer Teil
11.10.2022, 15:51
Ich hab den Arrestgrund vorschnell angenommen und musste so viel zu viele Schriftsätze machen (§ 186er Antrag für Teil 2 plus PKH-Antrag, daran angehängt dann den Klageantrag und den Arrestantrag. War mir unsicher, ob nur Arrestantrag gereicht hätte, aber irgendwann hätte der Mandant ja doch auch die Klage gebraucht notwendiger weise. Nicht die klügste Entscheidung, klausurtaktisch gesehen...

11.10.2022, 15:54
Irgendein Urteil zur heutigen Klausur in NRW?
11.10.2022, 15:57
Ich habe den Arrestgrund abgelehnt, weil die Insolvenzordnung vorrangige Vorschriften hat und die Zahlungsunfähigkeit für die Dringlichkeit nicht ausreicht, andere besondere Umstände sind nicht hinzugetreten. Aber fand das andere auch zu kompliziert.
Leider habe ich Antrag zu 2 falsch gemacht aus Zeitnot. Das ärgert mich so!!
Leider habe ich Antrag zu 2 falsch gemacht aus Zeitnot. Das ärgert mich so!!
11.10.2022, 16:03
Habt ihr in RLP eine beweiswürdigung gemacht?
Habe da viel zu geschrieben (unter Rechtsfehlern dummerweise) und jetzt ist mir eben eingefallen, dass man das ja gar nicht macht wenn keine konkreten Zweifel bestehen nach 529. was hier ja nicht der Fall war
Habe da viel zu geschrieben (unter Rechtsfehlern dummerweise) und jetzt ist mir eben eingefallen, dass man das ja gar nicht macht wenn keine konkreten Zweifel bestehen nach 529. was hier ja nicht der Fall war
11.10.2022, 16:24
Ich hab den zweiten teil auch nicht mehr geschafft