06.01.2019, 15:56
ist ein NICHT ordnungsgemäß geparktes fahrzeug nicht im betrieb, sodass sich eine verschuldensabwägung nach 17 stvg und nicht nach 254 bgb richtet?
06.01.2019, 15:56
Habe auch ein Teilanerkenntnis, ebenfalls bei Quote 20/80.
An die Hessen- hatten wir einen Hinweis auf das RDG?
An die Hessen- hatten wir einen Hinweis auf das RDG?
06.01.2019, 16:00
Ich dachte der Unfall sei in Düsseldorf gewesen und der Kläger habe in münster gewohnt und dorf Klage erhoben. Und wg des unfallortes wäre aber Ddorf zuständig gewesen...
An den Mandanten habe ich nicht mehr gedacht..
An den Mandanten habe ich nicht mehr gedacht..
06.01.2019, 16:09
Ich kann mich an keinen Hinweis an das RDG erinnern. Habe auch eine Quotelung durchgeführt aber laut OLG Frankfurt liegt ein Mitverschulden nur vor, wenn der Falschparker den Schädiger konkret behindert hat bzw. denn fliesenden Verkehr behindert hat. Wirklich ein Mist, wenn jetzt an der Seite nicht vertretbar dransteht dann werden das nicht mehr als 5 Punkte...
06.01.2019, 16:20
Vielleicht lief in Hessen der Fall leicht abgewandelt?
in NRW zumindest so, dass auch das RDG zu prüfen war..
Mal was anderes..hat wer in der Zweckmäßigkeit/prakt. Teil eine Streitverkündung gegen die Perle, die das Auto gefahren ist? Frau Glatz oder wie die hieß??
Ist das vertretbar?
Habe mich da um Kopf und Kragen geredet, aber die Zeit...
Und noch was:In Münster gab´s ne Schreibverlängerung (10 Min.), weil das Datum des Unfalls falsch war. 10.09. anstelle 09.09.
habe das aber nicht gecheckt, warum und inwiefern überhaupt ne Frist berechnet werden musste in dieser Klausur...(immerhin waren 2 S. Kalender abgedruckt)
HILFE.
in NRW zumindest so, dass auch das RDG zu prüfen war..
Mal was anderes..hat wer in der Zweckmäßigkeit/prakt. Teil eine Streitverkündung gegen die Perle, die das Auto gefahren ist? Frau Glatz oder wie die hieß??
Ist das vertretbar?
Habe mich da um Kopf und Kragen geredet, aber die Zeit...
Und noch was:In Münster gab´s ne Schreibverlängerung (10 Min.), weil das Datum des Unfalls falsch war. 10.09. anstelle 09.09.
habe das aber nicht gecheckt, warum und inwiefern überhaupt ne Frist berechnet werden musste in dieser Klausur...(immerhin waren 2 S. Kalender abgedruckt)
HILFE.
06.01.2019, 16:23
Habe in NRW geschrieben. Mitverschulden habe ich auch bejaht. Allerdings habe ich auch mit den Ansprüchen aus 812 gegen die Geschädigte aufgerechnet im Wege von 406, wobei mir 814 echt Bauchschmerzen bereitet hat. Demnach Antrag auf Klageabweisung. Bin aber nicht von der Lösung überzeugt....Egal weiter geht's! Viel Erfolg weiterhin!
06.01.2019, 16:27
habe gesagt, dass die mitverursachung aufgrund des erheblicheren verstoßes zurücktritt. dann aber nicht aufgerechnet, da ich mir dachte, gegen ansprüche aus unerlaubter handlung gilt ein aufrechnungsverbot. hab das dann mit der widerklage gemacht.
06.01.2019, 16:27
Aufrechnen darf man nicht weil es AS aus unerlaubter Handlung sind. Man muss die Geschädigte dann und Rahmen der Drittwiderklage in den Rechtsstreit einbeziehen und das Geld direkt von ihr holen.
06.01.2019, 16:29
Vorsätzlich unerlaubter Handlung. Ist Verkehrsunfall eigentlich nie ...
06.01.2019, 16:30
also geht auch Streitverkündung?