05.01.2019, 12:56
Ist doch jetzt schon so, dass Leute unter 9,0 aber über 7,76 nur dann chancen mit „zusatzquali“ haben; d.h. einschlägige Berufserfahrung als Anwalt, herausragende Promotion im Rechtsgebiet oder besonders gutes erstes Staatsexamen. Softskills brauchen auch Leute mit Doppelpädikat.
05.01.2019, 13:23
(05.01.2019, 11:41)NRWNRWNRW schrieb: Ich hab von solchen Noten, selbst bei ausdrücklich geäußerten Berufswunsch, schon öfters gehört. Oft wissen die Prüfer schlicht nicht von der berühmten 7,76 - Grenze oder behaupten (wider besseren Wissens), dass man in NRW "ganz bestimmt sicher" auch mit 7,6x StA werden kann.
Dem Kollegen oben rate ich zur Anfechtung!
So war es auch. Die Prüfer kannten die Grenze nicht. Hat denn jemand Erfahrungen in Sachen Anfechtung? Die mündliche Prüfung anfechten ist ja nunmal sehr schwer... Ich werde den Verbesserungsversuch machen, aber ob es besser wird, weiß ja niemand.
05.01.2019, 13:41
05.01.2019, 14:17
[quote pid='19977' dateline='1546684999']
Haltet ihr es für wahrscheinlich, dass im Hinblick auf sinkende Absolventenzahlen, anstehende Pensionierungswellen und erhöhter Einstellungskapazitäten seitens der Politik mittelfristig die Anforderungen weiter sinken - vielleicht Richtung 7,5 - oder sich verändern werden, also mehr auf Berufserfahrung, Soft Skills und ähnliches abgestellt wird?
[/quote]
Nein, das ist sehr unwahrscheinlich. Als es vor zwei Jahren mal hieß, dass in Hamm angeblich Leute mit 7 eingeladen wurden (was sich dann als falsch herausgestellt hat), war das Geschrei im Landtag ziemlich große. Ein gewisses Niveau will man halten und im Moment funktioniert das ja zumindest in Köln und Düsseldorf auch noch gut.
Haltet ihr es für wahrscheinlich, dass im Hinblick auf sinkende Absolventenzahlen, anstehende Pensionierungswellen und erhöhter Einstellungskapazitäten seitens der Politik mittelfristig die Anforderungen weiter sinken - vielleicht Richtung 7,5 - oder sich verändern werden, also mehr auf Berufserfahrung, Soft Skills und ähnliches abgestellt wird?
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Nein, das ist sehr unwahrscheinlich. Als es vor zwei Jahren mal hieß, dass in Hamm angeblich Leute mit 7 eingeladen wurden (was sich dann als falsch herausgestellt hat), war das Geschrei im Landtag ziemlich große. Ein gewisses Niveau will man halten und im Moment funktioniert das ja zumindest in Köln und Düsseldorf auch noch gut.
05.01.2019, 14:19
(05.01.2019, 13:41)admin schrieb:(05.01.2019, 13:23)Gast DD schrieb: So war es auch. Die Prüfer kannten die Grenze nicht.
Wenn die Prüfer die Grenze nicht kannten, haben sie ja Dir auch nach Deinen Ausführungen nicht bewusst die Möglichkeit für den Staatsdienst verbaut. So oder so sehe ich keinen Grund für eine Anfechtung...
Und selbst wenn. Wenn sie den Kandidaten nicht für geeignet halten, halten sie ihn nicht für geeignet. Auch das wäre kein Anfechtungsgrund. Zumal bei 7,75 die Klausuren wohl auch nicht (um die Anforderungen für den Staatsdienst zu erfüllen) alle optimal gelaufen sind. Ich würde daher eher zum Verbesserungsversuch raten.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
05.01.2019, 15:36
Wenn du "nur" 7,75 Punkte hast, versuch es doch mal in einem anderen Bundesland. Zb Niedersachsen. Später kann man sich immernoch versetzen lassen.
hier die vss:
Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im Zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.
hier die vss:
Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im Zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.
05.01.2019, 22:39
(05.01.2019, 13:41)admin schrieb:(05.01.2019, 13:23)Gast DD schrieb: So war es auch. Die Prüfer kannten die Grenze nicht.
Wenn die Prüfer die Grenze nicht kannten, haben sie ja Dir auch nach Deinen Ausführungen nicht bewusst die Möglichkeit für den Staatsdienst verbaut. So oder so sehe ich keinen Grund für eine Anfechtung...
Es geht ja nicht darum anzufechten, weil mir die Prüfer die Möglichkeit für den Staatsdienst verbauen wollten. Das wollten sie ganz klar nicht.
Aber vielleicht kann man in einer Klausur einen Punkt rausholen...
05.01.2019, 23:06
(05.01.2019, 22:39)JaAlinaDD schrieb:(05.01.2019, 13:41)admin schrieb:(05.01.2019, 13:23)Gast DD schrieb: So war es auch. Die Prüfer kannten die Grenze nicht.
Wenn die Prüfer die Grenze nicht kannten, haben sie ja Dir auch nach Deinen Ausführungen nicht bewusst die Möglichkeit für den Staatsdienst verbaut. So oder so sehe ich keinen Grund für eine Anfechtung...
Es geht ja nicht darum anzufechten, weil mir die Prüfer die Möglichkeit für den Staatsdienst verbauen wollten. Das wollten sie ganz klar nicht.
Aber vielleicht kann man in einer Klausur einen Punkt rausholen...
Naja, die Frist dürfte ohnehin abgelaufen sein.
05.01.2019, 23:12
[quote pid='19997' dateline='1546722391']
Naja, die Frist dürfte ohnehin abgelaufen sein.
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Ne, ich hatte am 14.12. Prüfung.
(05.01.2019, 22:39)JaAlinaDD schrieb:(05.01.2019, 13:41)admin schrieb:(05.01.2019, 13:23)Gast DD schrieb: So war es auch. Die Prüfer kannten die Grenze nicht.
Wenn die Prüfer die Grenze nicht kannten, haben sie ja Dir auch nach Deinen Ausführungen nicht bewusst die Möglichkeit für den Staatsdienst verbaut. So oder so sehe ich keinen Grund für eine Anfechtung...
Es geht ja nicht darum anzufechten, weil mir die Prüfer die Möglichkeit für den Staatsdienst verbauen wollten. Das wollten sie ganz klar nicht.
Aber vielleicht kann man in einer Klausur einen Punkt rausholen...
Naja, die Frist dürfte ohnehin abgelaufen sein.
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Ne, ich hatte am 14.12. Prüfung.
06.01.2019, 17:25
Loslegen! Ein Widerspruch kostet nichts und ist schnell geschrieben ;-)