06.10.2022, 16:29
Hat noch jemand die Klage gegenüber B2 abgewiesen?
Die Zeit war echt das Problem. Ich habe vieeel zu wenig zur Begründetheit geschrieben
Die Zeit war echt das Problem. Ich habe vieeel zu wenig zur Begründetheit geschrieben
06.10.2022, 16:33
(06.10.2022, 16:29)Gast schrieb: Hat noch jemand die Klage gegenüber B2 abgewiesen?
Die Zeit war echt das Problem. Ich habe vieeel zu wenig zur Begründetheit geschrieben
Hatte es am Anfang überlegt, aber da der Vortrag von B2 so "lapidar" ausgefallen ist, dachte ich mir, das kann vom LJPA nicht so gewollt sein.
Bin dann auf die abgedruckten Normen eingegangen und da stand irgendwo, dass wenn kein Gebrauch mehr vorliegt, der Jagdberechtigte die Einrichtung zu entfernen hat. Im SV stand in Niedersachsen, dass b2 kein besonderes Interesse an der Absperrung hatte. Also traf ihm die Pflicht, dass Ding "unverzüglich" zu beseitigen.
Daher nach meiner Argumentation Verkehrssicherungspflichtverletzung (+). Das wars bei mir auch schon. Hatte es wegen der Zeit leider auch nicht ausführlicher geschafft.
06.10.2022, 16:37
Ich hatte Schwiergkeiten zu bejahen, dass es sich bei dem Schild um eine Einrichtung handelte die Jagdzwecken diente weil es ja ein Verkehrsschild ist und grds. die Behörde für das Aufstellen zuständig ist.
Ach keine Ahnung ...alles Mist
Ach keine Ahnung ...alles Mist

06.10.2022, 16:39
(06.10.2022, 16:37)Gast schrieb: Ich hatte Schwiergkeiten zu bejahen, dass es sich bei dem Schild um eine Einrichtung handelte die Jagdzwecken diente weil es ja ein Verkehrsschild ist und grds. die Behörde für das Aufstellen zuständig ist.
Ach keine Ahnung ...alles Mist
Ja den Gedanken hatte ich auch... dann ist mir aufgefallen, dass der B2 und B1 geschrieben hatten, dass das Ding neben der Vermeidung von Abfallentsorgung auch dazu diente, dem wohl des Wildes zu schützen. Das hab ich dann darunter subsumiert als jagdrechtliche Einrichtung (= die Absperrung)
06.10.2022, 16:44
Genau das hatte ich auch erst erwogen, weil es ja den Zugang zum Wald verhindern sollte. Aber dann habe ich iregendwie mehr das Schild im Kopf gehabt und weniger die Tatsache, dass es ja auch eine tatsächliche Absperrung war.
Haha diese Entscheidung hat dann dazu geführt dass ich die Baumbachsche Formel anwenden musste :D da kam ich auch ins Schwitzen
Haha diese Entscheidung hat dann dazu geführt dass ich die Baumbachsche Formel anwenden musste :D da kam ich auch ins Schwitzen
06.10.2022, 16:46
Wo habt ihr angesprochen, dass für B1 die Frist des § 276 ZPO nicht versäumt war?
06.10.2022, 16:50
(06.10.2022, 16:44)Gast schrieb: Genau das hatte ich auch erst erwogen, weil es ja den Zugang zum Wald verhindern sollte. Aber dann habe ich iregendwie mehr das Schild im Kopf gehabt und weniger die Tatsache, dass es ja auch eine tatsächliche Absperrung war.
Haha diese Entscheidung hat dann dazu geführt dass ich die Baumbachsche Formel anwenden musste :D da kam ich auch ins Schwitzen
Ja das dachte ich am anfang auch beim Überfliegen des SV (aber eher weil B1 behauptet hat nicht zu haften wegen 839 I 2 BGB) ... dann ist mir ein Spruch von meinem Ausbilder aus der 1. Station eingefallen " das mit der baumbachschen Formel verhält sich so wie mit der GoA im 1. Examen...wenn du glaubst es ist GoA... dann ist es definitiv keine GoA" ? die Baumbachsche Formel käme in seinen Augen einfach zu selten vor. War aber eher nur sein Humor, als ernst gemeint.
06.10.2022, 16:52
Ja, der Hinweis des B1 hat mich auch darin bestärkt :D
Immerhin war es die einfachste Variante der Baumbachschen Formel
Immerhin war es die einfachste Variante der Baumbachschen Formel
06.10.2022, 16:55
(06.10.2022, 16:46)Gast schrieb: Wo habt ihr angesprochen, dass für B1 die Frist des § 276 ZPO nicht versäumt war?
Weiß nicht, ob das richtig ist, aber ich habe es in der Zulässigkeit bei "wirksame Klage" und da die unwirksame Zustellung angesprochen. Am Ende noch erwähnt, dass nur eine Rubrumsberichtigung notwendig ist und keine klageänderung vorliegt, da der prozessbevollmächtigte einfach ausgetauscht werden kann.
06.10.2022, 19:34
Also ich bin da heute auf jeden fall durchgefallen. Ich konnte die Amtshaftung überhaupt nicht und hatte dann keine Zeit mehr