29.09.2022, 17:23
(29.09.2022, 17:19)Gast schrieb: Du kannst andere RA an beliebig vielen Standorten anstellen, ihnen ein Fixgehalt zahlen und alles, was deine Angestellten darüber hinaus erwirtschaften, abzüglich sonstiger Kosten als Gewinn einstreichen.
Ist ein interessantes Modell, das fast niemand nutzt, mit Ausnahme… fast aller Kanzleien im Markt =)
Fast alle? Lediglich 1% aller Kanzleien verfügen gefühlt über mehrere Sitze in verschiedenen Metropolen.
29.09.2022, 17:26
(29.09.2022, 17:19)Gast schrieb: Du kannst andere RA an beliebig vielen Standorten anstellen, ihnen ein Fixgehalt zahlen und alles, was deine Angestellten darüber hinaus erwirtschaften, abzüglich sonstiger Kosten als Gewinn einstreichen.
Ist ein interessantes Modell, das fast niemand nutzt, mit Ausnahme… fast aller Kanzleien im Markt =)
Bei den Fragen hier kann man sich teilweise nur an den Kopf fassen.
Umformuliert lautet die Frage „kann es Anwälte im Angestelltenverhältnis geben?“.
Die Frage wäre vor 100 Jahren vielleicht sogar berechtigt gewesen.
29.09.2022, 17:29
(29.09.2022, 17:26)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(29.09.2022, 17:19)Gast schrieb: Du kannst andere RA an beliebig vielen Standorten anstellen, ihnen ein Fixgehalt zahlen und alles, was deine Angestellten darüber hinaus erwirtschaften, abzüglich sonstiger Kosten als Gewinn einstreichen.
Ist ein interessantes Modell, das fast niemand nutzt, mit Ausnahme… fast aller Kanzleien im Markt =)
Bei den Fragen hier kann man sich teilweise nur an den Kopf fassen.
Umformuliert lautet die Frage „kann es Anwälte im Angestelltenverhältnis geben?“.
Die Frage wäre vor 100 Jahren vielleicht sogar berechtigt gewesen.
Und nur weil man Angestellte hat, generiert man noch kein passives Einkommen da werden vollkommen wild Begrifflichkeiten vom Fragesteller durcheinander geworfen.
29.09.2022, 17:35
(29.09.2022, 17:17)Gast schrieb:(29.09.2022, 16:43)Gast schrieb: Ist das möglich?
Ein Unternehmer, der ein Produkt verkauft, kann doch beispielsweise während ihr schläft, Produkte verkaufen und somit Geld erwirtschaften.
Könnte das ein Anwalt theoretisch auch?
Ich meine, sagen wir mal man hat 2-3 Kanzleien an verschiedenen Standorten, wo Anwälte für einen arbeiten.
Dann ist es doch theoretisch passiv, weil man ist ja nicht gleichzeitig überall.
Das ist nicht die Definition von passivem Einkommen. Ein Unternehmen, das Produkte verkauft, erwirtschaftet für den Inhaber auch kein passives Einkommen, sondern aktives, weil er laufenden in die Geschäftsführung involviert ist. Da geht es nicht darum, ob er jeden Verkauf selbst tätigt oder nicht. Ebenso kannst du als Kanzleiinhaber natürlich vom Umsatz deiner angestellten Anwälte profitieren aber auch das ist kein passives Einkommen.
Passives Einkommen wäre es beispielsweise, wenn du Aktien hältst und daraus Dividenden beziehst. Da musst du nichts machen.
Was du meinst, ist eher die Frage von Skalierung bzw. Leverage.
Der TE nochmal:
Hinsichtlich deines Beispiels mit den Aktien: Doch wenn ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig bin und meine 20 angestellten RA sich eigenständig über Fälle kümmern, von denen ich noch nie in meinem Leben gehört habe, da die Skalierung unserer Kanzlei bereits derart fortgeschritten ist, dass ich nicht mal weiß, welche Fälle in Stadt XY behandelt werden, tue ich im Grunde genommen doch auch nichts?
29.09.2022, 17:38
(29.09.2022, 17:35)Gast schrieb:(29.09.2022, 17:17)Gast schrieb:(29.09.2022, 16:43)Gast schrieb: Ist das möglich?
Ein Unternehmer, der ein Produkt verkauft, kann doch beispielsweise während ihr schläft, Produkte verkaufen und somit Geld erwirtschaften.
Könnte das ein Anwalt theoretisch auch?
Ich meine, sagen wir mal man hat 2-3 Kanzleien an verschiedenen Standorten, wo Anwälte für einen arbeiten.
Dann ist es doch theoretisch passiv, weil man ist ja nicht gleichzeitig überall.
Das ist nicht die Definition von passivem Einkommen. Ein Unternehmen, das Produkte verkauft, erwirtschaftet für den Inhaber auch kein passives Einkommen, sondern aktives, weil er laufenden in die Geschäftsführung involviert ist. Da geht es nicht darum, ob er jeden Verkauf selbst tätigt oder nicht. Ebenso kannst du als Kanzleiinhaber natürlich vom Umsatz deiner angestellten Anwälte profitieren aber auch das ist kein passives Einkommen.
Passives Einkommen wäre es beispielsweise, wenn du Aktien hältst und daraus Dividenden beziehst. Da musst du nichts machen.
Was du meinst, ist eher die Frage von Skalierung bzw. Leverage.
Der TE nochmal:
Hinsichtlich deines Beispiels mit den Aktien: Doch wenn ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig bin und meine 20 angestellten RA sich eigenständig über Fälle kümmern, von denen ich noch nie in meinem Leben gehört habe, da die Skalierung unserer Kanzlei bereits derart fortgeschritten ist, dass ich nicht mal weiß, welche Fälle in Stadt XY behandelt werden, tue ich im Grunde genommen doch auch nichts?
Nichts außer der Organisation. Und du trägst die ganzen Kosten. Und wenn mal ein Fehler passiert haftest du bzw. deine Kanzlei. Usw.
29.09.2022, 17:41
(29.09.2022, 17:38)Gast schrieb:(29.09.2022, 17:35)Gast schrieb:(29.09.2022, 17:17)Gast schrieb:(29.09.2022, 16:43)Gast schrieb: Ist das möglich?
Ein Unternehmer, der ein Produkt verkauft, kann doch beispielsweise während ihr schläft, Produkte verkaufen und somit Geld erwirtschaften.
Könnte das ein Anwalt theoretisch auch?
Ich meine, sagen wir mal man hat 2-3 Kanzleien an verschiedenen Standorten, wo Anwälte für einen arbeiten.
Dann ist es doch theoretisch passiv, weil man ist ja nicht gleichzeitig überall.
Das ist nicht die Definition von passivem Einkommen. Ein Unternehmen, das Produkte verkauft, erwirtschaftet für den Inhaber auch kein passives Einkommen, sondern aktives, weil er laufenden in die Geschäftsführung involviert ist. Da geht es nicht darum, ob er jeden Verkauf selbst tätigt oder nicht. Ebenso kannst du als Kanzleiinhaber natürlich vom Umsatz deiner angestellten Anwälte profitieren aber auch das ist kein passives Einkommen.
Passives Einkommen wäre es beispielsweise, wenn du Aktien hältst und daraus Dividenden beziehst. Da musst du nichts machen.
Was du meinst, ist eher die Frage von Skalierung bzw. Leverage.
Der TE nochmal:
Hinsichtlich deines Beispiels mit den Aktien: Doch wenn ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig bin und meine 20 angestellten RA sich eigenständig über Fälle kümmern, von denen ich noch nie in meinem Leben gehört habe, da die Skalierung unserer Kanzlei bereits derart fortgeschritten ist, dass ich nicht mal weiß, welche Fälle in Stadt XY behandelt werden, tue ich im Grunde genommen doch auch nichts?
Nichts außer der Organisation. Und du trägst die ganzen Kosten. Und wenn mal ein Fehler passiert haftest du bzw. deine Kanzlei. Usw.
Eben.
Geh mal zu einem erfolgreichen Geschäftsmann und sag, er hat doch nur passives Einkommen, weil er überhaupt nicht in die Herstellung und den Verkauf der einzelnen Produkte involviert ist. Der wird dich auf der Stelle lynchen, weil er 50 Stunden oder mehr die Woche im Büro sitzt, um den Kram zu managen.
29.09.2022, 17:41
(29.09.2022, 17:38)Gast schrieb:(29.09.2022, 17:35)Gast schrieb:(29.09.2022, 17:17)Gast schrieb:(29.09.2022, 16:43)Gast schrieb: Ist das möglich?
Ein Unternehmer, der ein Produkt verkauft, kann doch beispielsweise während ihr schläft, Produkte verkaufen und somit Geld erwirtschaften.
Könnte das ein Anwalt theoretisch auch?
Ich meine, sagen wir mal man hat 2-3 Kanzleien an verschiedenen Standorten, wo Anwälte für einen arbeiten.
Dann ist es doch theoretisch passiv, weil man ist ja nicht gleichzeitig überall.
Das ist nicht die Definition von passivem Einkommen. Ein Unternehmen, das Produkte verkauft, erwirtschaftet für den Inhaber auch kein passives Einkommen, sondern aktives, weil er laufenden in die Geschäftsführung involviert ist. Da geht es nicht darum, ob er jeden Verkauf selbst tätigt oder nicht. Ebenso kannst du als Kanzleiinhaber natürlich vom Umsatz deiner angestellten Anwälte profitieren aber auch das ist kein passives Einkommen.
Passives Einkommen wäre es beispielsweise, wenn du Aktien hältst und daraus Dividenden beziehst. Da musst du nichts machen.
Was du meinst, ist eher die Frage von Skalierung bzw. Leverage.
Der TE nochmal:
Hinsichtlich deines Beispiels mit den Aktien: Doch wenn ich als selbständiger Rechtsanwalt tätig bin und meine 20 angestellten RA sich eigenständig über Fälle kümmern, von denen ich noch nie in meinem Leben gehört habe, da die Skalierung unserer Kanzlei bereits derart fortgeschritten ist, dass ich nicht mal weiß, welche Fälle in Stadt XY behandelt werden, tue ich im Grunde genommen doch auch nichts?
Nichts außer der Organisation. Und du trägst die ganzen Kosten. Und wenn mal ein Fehler passiert haftest du bzw. deine Kanzlei. Usw.
Kann man keine Kanzlei als GmbH einstufen?
29.09.2022, 17:41
Also nochmal, du verwechselst Skalierung/Leverage mit passivem Einkommen.
29.09.2022, 17:42
Ich glaube, der TE will entweder trollen oder hat tatsächlich überhaupt keine Ahnung, wie eine Kanzlei funktioniert und was passives Einkommen ist
29.09.2022, 17:45
Troll oder Abiturient