16.09.2022, 21:51
(16.09.2022, 20:23)Gast schrieb: Finde dieses Verhalten der Justiz auch völlig unverständlich und unverschämt. Klar ist, dass nicht jeder Richter an seinem Lieblingsstandort werden kann. Aber dieses einseitige Zuweisen quer durchs Bundesland ist absurd. Und wenn man nicht das erste Angebot am Ort X annimmt, soll man gleich raus sein?
Im Endeffekt muss man also bereit sein, jeglichen Ort im Bundesland als seinen zukünftigen Wohnort zu akzeptieren. Der Staat hat echt den Schuss nicht gehört.
Das sind noch die Überbleibsel von früher, als sie sich die Bewerber noch aussuchen konnten. Wie wir wissen, dauert Wandel bei Behörden & Justiz aber besonders lange. Auch die Tatsache, dass ich mir nicht aussuchen kann, ob ich Strafrecht oder Zivilrecht machen möchte
17.09.2022, 08:23
(16.09.2022, 15:27)Gast schrieb: Ich hab kein Problem. Die Justiz hat aber ein Problem, wenn man Bewerber einfach pauschal nicht mehr berücksichtigt, nur weil dieser nicht an einen wahllos zugewiesenen Standort möchte. Ist in BW gleich. Kenne richtig gute Leute, die in BW an das andere Ende des Bundeslandes zugewiesen wurden. Klar, dass man das nicht annimmt. Und schon hat man gute Leute vergrault.Jep. Es wäre so einfach, dem Beweber eben nich nur einen Ort zuzuweisen, sondern eben einfach alle Möglichkeiten aufzuzeigen und ihm die Wahl zu lassen. Wenn alle 1-8 Alternativen ausscheiden hat es eben nicht sein sollen.
Gaz nebenbei, wieso sollte man gerade in der Justiz in die teuerste Region des Bundeslands gehen? Ein zentraler Vorteil des Jobs ist doch, dass man nicht in der Großstadt wohnen muss, in der man einen ordentlichen Teil des ohnehin nicht berauschenden Nettos für die Wohnung abdrückt, sondern selbst in der hintersten Ecke des Landes noch praktisch das Selbe verdient. Da man anfangs ohnehin fast sicher mal den Standort wechseln wird ist es doch ideal erst mal in den unbeliebten Ecken anzufangen.
17.09.2022, 17:41
Passend hierzu das neu erschienene Interview mit NRW-Justizminister Benjamin Limbach. "Es gibt keine bessere Arbeitgeberin als die Justiz".
Totaler Realitätsverlust.
Witzig auch der Kommentar zur Aufforderung der EU-Kommission, deutsche Richter besser zu bezahlen: "Im Vergleich zu anderen Ländern steigen in Deutschland Absolvent:innen sehr früh und jung in den Richter:innenberuf ein – das könnte ein Grund für die einigermaßen verhaltene Vergütung sein". Wie wir ja alle wissen, folgen bei R1 nach ein paar Jahren die gigantischen Erhöhungen in der Besoldung.
(https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...-bachelor/)
Totaler Realitätsverlust.
Witzig auch der Kommentar zur Aufforderung der EU-Kommission, deutsche Richter besser zu bezahlen: "Im Vergleich zu anderen Ländern steigen in Deutschland Absolvent:innen sehr früh und jung in den Richter:innenberuf ein – das könnte ein Grund für die einigermaßen verhaltene Vergütung sein". Wie wir ja alle wissen, folgen bei R1 nach ein paar Jahren die gigantischen Erhöhungen in der Besoldung.
(https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...-bachelor/)
17.09.2022, 18:12
Jeder 2. Thread hier ist doch: "Reicht meine Note für Justiz/StA?", "Was isch letzte Note?".
Scheint also beliebt zu sein
Scheint also beliebt zu sein
17.09.2022, 18:29
Die nicht vorhandene Transparenz und Planbarkeit des Einsatzortes ist für die Justiz zumindest in meinem OLG Bezirk nach meinen Kenntnissen ein Problem geworden. Im Rahmen des AC/Bewerbungsgesprächs gibt so gut wie jeder Bewerber an, hinsichtlich des Einsatzortes flexibel zu sein. Darauf folgt die Zusage der Einstellung.
Und dann kommt die Überraschung, dass nach (späterer) Bekanntgabe des genauen Einsatzortes irgendwann vor Dienstantritt noch „spontan“ eine Absage erfolgt. Ist wohl mittlerweile durchaus verbreitetes Phänomen, wurde auch von den oberen Besoldungsgruppen erkannt, nach dem Flurfunk besteht aber kein Bestreben irgendwas an der bestehenden Praxis zu ändern.
Aufgrund der Spontanität der Absagen sorgen diese jedoch dafür, dass mittlerweile nichtmehr alle freien Stellen für Einstellungen im Jahr besetzt werden, da Nachttische regelmäßig schon mit den Leuten geplant wird.
Und dann kommt die Überraschung, dass nach (späterer) Bekanntgabe des genauen Einsatzortes irgendwann vor Dienstantritt noch „spontan“ eine Absage erfolgt. Ist wohl mittlerweile durchaus verbreitetes Phänomen, wurde auch von den oberen Besoldungsgruppen erkannt, nach dem Flurfunk besteht aber kein Bestreben irgendwas an der bestehenden Praxis zu ändern.
Aufgrund der Spontanität der Absagen sorgen diese jedoch dafür, dass mittlerweile nichtmehr alle freien Stellen für Einstellungen im Jahr besetzt werden, da Nachttische regelmäßig schon mit den Leuten geplant wird.
17.09.2022, 20:16
(17.09.2022, 18:29)Gast schrieb: Die nicht vorhandene Transparenz und Planbarkeit des Einsatzortes ist für die Justiz zumindest in meinem OLG Bezirk nach meinen Kenntnissen ein Problem geworden. Im Rahmen des AC/Bewerbungsgesprächs gibt so gut wie jeder Bewerber an, hinsichtlich des Einsatzortes flexibel zu sein. Darauf folgt die Zusage der Einstellung.
Und dann kommt die Überraschung, dass nach (späterer) Bekanntgabe des genauen Einsatzortes irgendwann vor Dienstantritt noch „spontan“ eine Absage erfolgt. Ist wohl mittlerweile durchaus verbreitetes Phänomen, wurde auch von den oberen Besoldungsgruppen erkannt, nach dem Flurfunk besteht aber kein Bestreben irgendwas an der bestehenden Praxis zu ändern.
Aufgrund der Spontanität der Absagen sorgen diese jedoch dafür, dass mittlerweile nichtmehr alle freien Stellen für Einstellungen im Jahr besetzt werden, da Nachttische regelmäßig schon mit den Leuten geplant wird.
Warum ist es eigentlich so problematisch, eine Stelle einfach spezifisch für den Ort auszuschreiben, wo sie auch gebraucht wird? Also Richter am Gericht XY? Gibt es irgendeinen Grund, erst so zentral anzuwerben und erst später den genauen Einsatzort bekanntzugeben?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
11.10.2022, 14:03
Weiß jemand wie es in Hessen aussieht? Ist man dann raus ?
11.10.2022, 14:49
(17.09.2022, 17:41)Gast schrieb: Passend hierzu das neu erschienene Interview mit NRW-Justizminister Benjamin Limbach. "Es gibt keine bessere Arbeitgeberin als die Justiz".
Totaler Realitätsverlust.
Witzig auch der Kommentar zur Aufforderung der EU-Kommission, deutsche Richter besser zu bezahlen: "Im Vergleich zu anderen Ländern steigen in Deutschland Absolvent:innen sehr früh und jung in den Richter:innenberuf ein – das könnte ein Grund für die einigermaßen verhaltene Vergütung sein". Wie wir ja alle wissen, folgen bei R1 nach ein paar Jahren die gigantischen Erhöhungen in der Besoldung.
(https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...-bachelor/)
Schon klar, nur sollte man bei allem Gemeckere über R1 vielleicht auch mal bedenken, dass man dort allein durch Zeitablauf vergleichbar bis A15 kommt, ohne ein einziges Mal befördert worden zu sein.
12.10.2022, 14:11
(11.10.2022, 14:49)Gast schrieb:(17.09.2022, 17:41)Gast schrieb: Passend hierzu das neu erschienene Interview mit NRW-Justizminister Benjamin Limbach. "Es gibt keine bessere Arbeitgeberin als die Justiz".
Totaler Realitätsverlust.
Witzig auch der Kommentar zur Aufforderung der EU-Kommission, deutsche Richter besser zu bezahlen: "Im Vergleich zu anderen Ländern steigen in Deutschland Absolvent:innen sehr früh und jung in den Richter:innenberuf ein – das könnte ein Grund für die einigermaßen verhaltene Vergütung sein". Wie wir ja alle wissen, folgen bei R1 nach ein paar Jahren die gigantischen Erhöhungen in der Besoldung.
(https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...-bachelor/)
Schon klar, nur sollte man bei allem Gemeckere über R1 vielleicht auch mal bedenken, dass man dort allein durch Zeitablauf vergleichbar bis A15 kommt, ohne ein einziges Mal befördert worden zu sein.
Das mag sein, es ging mir aber darum, dass offensichtlich unsinnige Geschwafel des Herrn Justizminister zu widerlegen.
Denn die Tatsache, dass man in Deutschland vergleichweise früh Richter wird, ist keine ausreichende Begründung für die niedrige Besoldung, weil diese nicht ausreichend genug in R1 ansteigt, um dann nach zB. 10 Jahren (wenn man dann in zB. England Richter wird) einem Vergleich standhalten zu können. In England verdient ein Richter gleich zu Beginn 120k, was man mit R1 auch nach 20 Jahren niemals auch nur ansatzweise erreichen kann. Deshalb ja zu Recht die Kritik der EU-Kommission.
12.10.2022, 16:14
England? EU? mmmhmm