10.09.2022, 18:13
Hallo Freunde der Sonne,
angenommen man macht sich nach dem Angestelltenverhältnis selbständig, will aber nicht direkt starten, sondern benötigt noch ein paar Monate Vorgründungsphase.
Würdet ihr euch in dieser Zwischenphase nach außen (ggü Finanzamt, Versicherungen, Anwaltskammer, Versorgungswerk usw) schon als selbständig "melden " oder lieber erstmal arbeitslos melden, um so beispielsweise zu verhindern, dass in der Vorgründungsphase schon Steuererklärungen oä abgegeben werden müssen?
Danke im voraus
angenommen man macht sich nach dem Angestelltenverhältnis selbständig, will aber nicht direkt starten, sondern benötigt noch ein paar Monate Vorgründungsphase.
Würdet ihr euch in dieser Zwischenphase nach außen (ggü Finanzamt, Versicherungen, Anwaltskammer, Versorgungswerk usw) schon als selbständig "melden " oder lieber erstmal arbeitslos melden, um so beispielsweise zu verhindern, dass in der Vorgründungsphase schon Steuererklärungen oä abgegeben werden müssen?
Danke im voraus
11.09.2022, 07:32
Arbeitslos, dann wird immerhin deine Krankenkasse bezahlt. Außerdem kannst du dann einen Gründungszuschuss beantragen (den kann man auch bei Eigenkündigung bekommen).
11.09.2022, 09:57
(11.09.2022, 07:32)Nlol schrieb: Arbeitslos, dann wird immerhin deine Krankenkasse bezahlt. Außerdem kannst du dann einen Gründungszuschuss beantragen (den kann man auch bei Eigenkündigung bekommen).
Ok das ist natürlich ein Aspekt. Muss man sich aber dann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen? Kann ich zur Arbeitsagentur gehen und sagen, ich will mich selbstständig machen also lasst mich in Frieden mit euren Angeboten?
11.09.2022, 10:08
Ganz so direkt nicht. Kommt natürlich immer auf die Sachbearbeiter:in an. Ich hatte keine Probleme.
11.09.2022, 10:29
11.09.2022, 12:31
Die Agentur für Arbeit hat das Ziel, dich aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen. Wenn du das mit der Selbständigkeit hinbekommen willst, haben die vermutlich kein Problem damit und unterstützen dich dabei. Dafür gibt es ja auch extra den Gründungszuschuss.
Ein Problem sehe ich eher beim Übergang von Anstellung in die Arbeitslosigkeit. Zum einen gibt es bei Eigenkündigung eine Sperrzeit von 12 Wochen und zum anderen kommt es natürlich es komisch, wenn du dich arbeitslos meldest "um den Gründungszuschuss, etc abzustauben".
Ist nichts gegen dich, deswegen in Anführungszeichen, aber der wohl üblichere Weg wäre es, während der Anstellung deine Selbständigkeit vorzubereiten und ohne Zwischenarbeitslosigkeit dort einzusteigen. Solange du keine Mandanten abwirbst, ergibt sich daraus in der Regel kein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot.
Ein Problem sehe ich eher beim Übergang von Anstellung in die Arbeitslosigkeit. Zum einen gibt es bei Eigenkündigung eine Sperrzeit von 12 Wochen und zum anderen kommt es natürlich es komisch, wenn du dich arbeitslos meldest "um den Gründungszuschuss, etc abzustauben".
Ist nichts gegen dich, deswegen in Anführungszeichen, aber der wohl üblichere Weg wäre es, während der Anstellung deine Selbständigkeit vorzubereiten und ohne Zwischenarbeitslosigkeit dort einzusteigen. Solange du keine Mandanten abwirbst, ergibt sich daraus in der Regel kein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot.
11.09.2022, 13:12
Ich verstehe deinen Punkt. Aber mal unabhängig vom Gründungszuschuss: bin ich dann nicht von Tag 1 dazu verpflichtet Umsatzsteuervoranmeldungen bzw Einkommensteuervoranmeldungen abzugeben? Auch wenn ich die ersten Monate null Einnahmen habe.
Und Versicherungspflichtig in der Berufshaftpflicht bin ich ja sicher auch? Würde ich also erst einmal ein paar Monate nicht praktizieren, käme da ein nicht unerheblicher (finanzieller ) Aufwand zusammen.
Ich dachte eben, das ließe sich über die Arbeitslosigkeit vermeiden...
Und Versicherungspflichtig in der Berufshaftpflicht bin ich ja sicher auch? Würde ich also erst einmal ein paar Monate nicht praktizieren, käme da ein nicht unerheblicher (finanzieller ) Aufwand zusammen.
Ich dachte eben, das ließe sich über die Arbeitslosigkeit vermeiden...
11.09.2022, 13:44
Die Voranmeldungen dürften voraussichtlich auf null Euro lauten, da du keinen Umsatz hast. Da kannst du aber recht unkompliziert beim Finanzamt nachfragen. Solange man keine umfangreiche Beratung möchte, helfen die bei solchen Einzelfragen durchaus.
Berufshaftpflicht usw. bleiben aber, ja.
Der Vorschlag mit der Arbeitslosigkeit ist daher sehr gut und war auch meine Überlegung. Ich denke nur, dass du dich auf Rückfragen deines Sachbearbeiters einstellen musst, warum du dich nicht parallel zur Anstellung selbständig machst. Darauf solltest du eine gute Erklärung parat haben und begründen können, warum die Vorbereitung Zeit so viel in Anspruch nimmt, dass sie nicht parallel laufen kann.
Die Sachbearbeiter haben einen Ermessensspielraum. Zur Sperrfrist gibt es z.B. eine Verwaltungsanweisung. Die findest du, wenn du bei Google suchst. Schau da mal rein.
Berufshaftpflicht usw. bleiben aber, ja.
Der Vorschlag mit der Arbeitslosigkeit ist daher sehr gut und war auch meine Überlegung. Ich denke nur, dass du dich auf Rückfragen deines Sachbearbeiters einstellen musst, warum du dich nicht parallel zur Anstellung selbständig machst. Darauf solltest du eine gute Erklärung parat haben und begründen können, warum die Vorbereitung Zeit so viel in Anspruch nimmt, dass sie nicht parallel laufen kann.
Die Sachbearbeiter haben einen Ermessensspielraum. Zur Sperrfrist gibt es z.B. eine Verwaltungsanweisung. Die findest du, wenn du bei Google suchst. Schau da mal rein.
11.09.2022, 13:51
Ja, ich habe gekündigt… aber nicht mit dem festen Ziel mich selbstständig zu machen. Aber das war mir dann doch relativ schnell klar. Ich war 2,5 Monate arbeitslos gemeldet, also nicht ewig lang.
Berufshaftpflicht, Kammer etc musst du zahlen. Aber das ist nicht so viel und lohnt kaum sich abzumelden, falls du schon als Anwalt zugelassen bist. Umsatzsteuervoranmeldung etc müsstest du erstmal nicht machen-du kannst ja auch erstmal Kleinunternehmer sein. Aber um diese ganzen Fragen in Ruhe zu klären, ist eine Pause gar nicht schlecht. Sperrzeit zwar korrekt, aber bleibt die Krankenkasse.
Gründungszuschuss wird nach Ermessen vergeben. Mir wurde er quasi aufgedrängt. Kenne aber auch andere Fälle. Letztendlich hat ihn aber jeder bekommen (Anwälte). Kann aber auch an der Region liegen (Berlin).
Berufshaftpflicht, Kammer etc musst du zahlen. Aber das ist nicht so viel und lohnt kaum sich abzumelden, falls du schon als Anwalt zugelassen bist. Umsatzsteuervoranmeldung etc müsstest du erstmal nicht machen-du kannst ja auch erstmal Kleinunternehmer sein. Aber um diese ganzen Fragen in Ruhe zu klären, ist eine Pause gar nicht schlecht. Sperrzeit zwar korrekt, aber bleibt die Krankenkasse.
Gründungszuschuss wird nach Ermessen vergeben. Mir wurde er quasi aufgedrängt. Kenne aber auch andere Fälle. Letztendlich hat ihn aber jeder bekommen (Anwälte). Kann aber auch an der Region liegen (Berlin).
11.09.2022, 13:58
Also würde sagen, es gibt ein Risiko, dass du keinen Gründungszuschuss bekommst. Aber wenn du dich nicht arbeitslos meldest, bekommst du ihn auf keinen Fall, genauso wie die Krankenkasse.