30.08.2022, 17:48
(30.08.2022, 17:17)Gast schrieb:(30.08.2022, 16:43)Gut schrieb:(30.08.2022, 16:27)Gast schrieb:(30.08.2022, 16:17)Gast schrieb:(30.08.2022, 15:29)Gast schrieb: Neben Bayern gibt es auch weitere Bundesländer die bei Richterstellen formell nur aufs 2. achten. Denke das wird dann in der Wirtschaft ähnlich sein.
Das erste ist daher hauptsächlich für die Lehre wichtig. Für GK sollte aber auch das 1. ordentlich sein. Du wirst aber eher mit nem guten 2. Examen eine "Traumstelle" bekommen als mit einem guten 1.
Daher Vollgas geben im Ref :)
Daher Totlachen über den Staat und was vernünftiges arbeiten
Finde ich nicht. Wer im Ref unter 8 ist soll halt nicht Richter werden. Das ist eine Wertung die verständlich ist. Wenn du irgendwelche abstrusen Mindermeinungen im 1. Examen nem Professor schmackhaft machen kannst, dann hat das immernoch nicht viel mit der Praxis zu tun.
Und Verkehrsunfallklausuren in fünf Stunden nebst händischem Tatbestand und Rubrum verfassen ist selbstverständlich praxisnah.
Viele kapieren es wohl immer noch nicht: Meta-Prüfungsleistung fünfstündiger Klausuren ist nicht das sklavische Runterbeten von "Meinungen" oder "Anfertigen von Entscheidungen", sondern der Nachweis einer effizienten und strukturierten Arbeitsweise.
Daher ist diese Differenzierung zwischen 1. und 2. Examen völlig ungeeignet.
Das mag schon stimmen, dennoch ist das 2. aufgrund Beweisen und Formalia was ganz anderes als die dauernden Gutachten im ersten. Wer sich einredet, dass das 1. so viel mit der Praxis zu tun hat wie das 2. mag das gerne tun. Meines Erachtens nach sagt das erste nur, dass man Gutachten schreiben kann oder nicht. Auf eine Richterbank kann man diese Leute nicht einfach so setzen, auch wenn materielles Wissen durchaus vorhanden ist. Das erste prüft ob man schnell Gutachten anfertigen kann, welche sich ausschließlich aufs materielle Recht beziehen. Im zweiten geht es darum effizient einen praxistauglichen Lösungsvorschlag zu entwerfen. Bei beiden muss man effizient arbeiten und in 5h performen.
Es bleibt dabei:
1. = Grundlagenexamen
2. = Praktikerexamen
Das hast du schön auswendig gelernt, brav.
30.08.2022, 18:20
Also ich empfand beide Examen nicht wirklich nah an der Realität. Aber irgendwo muss man schon eingestehen, dass die abgeprüfte Materie des zweiten Examens deutlich mehr mit der Praxis zu tun hat als das erste Examen. Verstehe die Diskussion hier nicht.
Hab nicht alles gelesen, aber wollt ihr ernsthaft behaupten, dass das erste Examen bzgl. der Urteile/Anklageschriften/Bescheide vergleichbar ist mit dem zweiten? Irgendwie bin ich verwirrt klärt mich bitte auf. Niemand behauptet, dass man doof ist, wenn man gut im ersten Examen ist nur, dass halt das zweite vom abgeprüften Inhalt näher an der Praxis ist. Und damit halt auch relevanter.
Hab nicht alles gelesen, aber wollt ihr ernsthaft behaupten, dass das erste Examen bzgl. der Urteile/Anklageschriften/Bescheide vergleichbar ist mit dem zweiten? Irgendwie bin ich verwirrt klärt mich bitte auf. Niemand behauptet, dass man doof ist, wenn man gut im ersten Examen ist nur, dass halt das zweite vom abgeprüften Inhalt näher an der Praxis ist. Und damit halt auch relevanter.
30.08.2022, 19:28
(30.08.2022, 18:20)Berlino schrieb: Also ich empfand beide Examen nicht wirklich nah an der Realität. Aber irgendwo muss man schon eingestehen, dass die abgeprüfte Materie des zweiten Examens deutlich mehr mit der Praxis zu tun hat als das erste Examen. Verstehe die Diskussion hier nicht.
Hab nicht alles gelesen, aber wollt ihr ernsthaft behaupten, dass das erste Examen bzgl. der Urteile/Anklageschriften/Bescheide vergleichbar ist mit dem zweiten? Irgendwie bin ich verwirrt klärt mich bitte auf. Niemand behauptet, dass man doof ist, wenn man gut im ersten Examen ist nur, dass halt das zweite vom abgeprüften Inhalt näher an der Praxis ist. Und damit halt auch relevanter.
+1
Insbesondere entfernt sich die Diskussion mal wieder von der Beantwortung der Frage. Es wurde nicht gefragt, wie sinnvoll das ganze ist, sondern wie es tatsächlich ist. Letztlich bleiben die beiden Ausnahmen Wissenschaft (erstes wichtiger) und Großkanzlei (beide gleichwertig/ nahezu gleichwertig). Beide sind auch nachvollziehbar. Wissenschaft: Das erste Examen ist nun mal (deutlich) wissenschaftlicher. Großkanzlei: Nirgendwo anders schreibt man in der Praxis noch so viele Gutachten und eruiert in diesen die materielle Rechtslage.
31.08.2022, 19:26
Auch wenn das zweite wichtiger ist, sollte das 1. Examen immer berücksichtigt werden. Alleine um ein Gesamtbild zu bekommen und die Unwägbarkeiten der Examina etwas abzumildern, die aufgrund des großen Glücksfaktors immer bestehen.
Will sagen, ich würde lieber jemanden mit 11 und 8 nehmen, der Pech in der mündlichen Prüfung oder in einer Klausur hatte und deshalb nicht auf die 9 im 2. gekommen ist, aus jemanden mit 7 im 1. und 9 im 2.
Will sagen, ich würde lieber jemanden mit 11 und 8 nehmen, der Pech in der mündlichen Prüfung oder in einer Klausur hatte und deshalb nicht auf die 9 im 2. gekommen ist, aus jemanden mit 7 im 1. und 9 im 2.
01.09.2022, 09:36
Ein Grund wird eben auch die müßige Diskussion über den Schwerpunkt sein.
"Rausrechnen" darf man ihn als Behörde wohl formal nicht, also umgeht man damit die Problematik "6 Punkte Staatsteil mit 70% Gewichtung, 16 Punkte Schwerpunkt mit 30% Gewichtung = Erste juristische Prüfung mit 9,0 Punkten".
Das haben sich die Unis mit den teilweise lächerlich hohen Mondnoten in den Schwerpunkten selbst eingebrockt, wenn eine Uni/ein Schwerpunktbereich/ein Professor im Schwerpunkt streng bewertet und man bei anderen für den richtig geschriebenen Namen schon 8 Punkte bekommt... Und das sage ich als jemand der teilweise davon profitiert hat, da unsere Schwerpunktklausur einen deutlich zweistelligen Schnitt hatte...
"Rausrechnen" darf man ihn als Behörde wohl formal nicht, also umgeht man damit die Problematik "6 Punkte Staatsteil mit 70% Gewichtung, 16 Punkte Schwerpunkt mit 30% Gewichtung = Erste juristische Prüfung mit 9,0 Punkten".
Das haben sich die Unis mit den teilweise lächerlich hohen Mondnoten in den Schwerpunkten selbst eingebrockt, wenn eine Uni/ein Schwerpunktbereich/ein Professor im Schwerpunkt streng bewertet und man bei anderen für den richtig geschriebenen Namen schon 8 Punkte bekommt... Und das sage ich als jemand der teilweise davon profitiert hat, da unsere Schwerpunktklausur einen deutlich zweistelligen Schnitt hatte...
01.09.2022, 15:53
Eine Differenzierung 1. und 2. Examen macht einfach hinsichtlich der Anforderungen für den späteren Beruf absolut keinen Sinn. Beide Examen sind komplett lebensfern, alleine schon weil man immer noch in den meisten Bundesländern das Examen händisch schreiben muss.
01.09.2022, 16:12
Es wird auch keinesfalls in allen Bundesländern das zweite Examen für die Justiz / Verwaltung doppelt gewichtet; vielen setzen einfach X Punkte aus beiden voraus, wobei beide Examina gleich gewichtet werden.
01.09.2022, 16:12
(01.09.2022, 09:36)Gast schrieb: Ein Grund wird eben auch die müßige Diskussion über den Schwerpunkt sein.
"Rausrechnen" darf man ihn als Behörde wohl formal nicht, also umgeht man damit die Problematik "6 Punkte Staatsteil mit 70% Gewichtung, 16 Punkte Schwerpunkt mit 30% Gewichtung = Erste juristische Prüfung mit 9,0 Punkten".
Das haben sich die Unis mit den teilweise lächerlich hohen Mondnoten in den Schwerpunkten selbst eingebrockt, wenn eine Uni/ein Schwerpunktbereich/ein Professor im Schwerpunkt streng bewertet und man bei anderen für den richtig geschriebenen Namen schon 8 Punkte bekommt... Und das sage ich als jemand der teilweise davon profitiert hat, da unsere Schwerpunktklausur einen deutlich zweistelligen Schnitt hatte...
daran habe ich noch nicht gedacht, aber ist durchaus nachvollziehbar. die schwerpunkte sind tatsächlich eher schädlich als hilfreich. man könnte evtl. das erste examen wieder aufwerten, indem man komplett den schwerpunkt rausrechnet, wie es bei viele GK praktiziert wird.
01.09.2022, 16:20
(01.09.2022, 16:12)Gast schrieb:(01.09.2022, 09:36)Gast schrieb: Ein Grund wird eben auch die müßige Diskussion über den Schwerpunkt sein.
"Rausrechnen" darf man ihn als Behörde wohl formal nicht, also umgeht man damit die Problematik "6 Punkte Staatsteil mit 70% Gewichtung, 16 Punkte Schwerpunkt mit 30% Gewichtung = Erste juristische Prüfung mit 9,0 Punkten".
Das haben sich die Unis mit den teilweise lächerlich hohen Mondnoten in den Schwerpunkten selbst eingebrockt, wenn eine Uni/ein Schwerpunktbereich/ein Professor im Schwerpunkt streng bewertet und man bei anderen für den richtig geschriebenen Namen schon 8 Punkte bekommt... Und das sage ich als jemand der teilweise davon profitiert hat, da unsere Schwerpunktklausur einen deutlich zweistelligen Schnitt hatte...
daran habe ich noch nicht gedacht, aber ist durchaus nachvollziehbar. die schwerpunkte sind tatsächlich eher schädlich als hilfreich. man könnte evtl. das erste examen wieder aufwerten, indem man komplett den schwerpunkt rausrechnet, wie es bei viele GK praktiziert wird.
Woher kommt eigentlich der Irrglaube, es würde die Staatsnote „rausgerechnet“ werden?
In Hessen steht auf dem Zeugnis des 1. SteX die Note des Staatsteils, die des SP und am Ende die Gesamtnote.
01.09.2022, 20:45
(01.09.2022, 16:20)JuraisLif schrieb: Woher kommt eigentlich der Irrglaube, es würde die Staatsnote „rausgerechnet“ werden?Wird sie wohl meistens nicht. Da es aber jeder individuell handhaben wird kann man dazu wenig sagen, daher "müßige Diskussion". Behörden müssen natürlich zwingend die Gesamtnote nehmen, bei privaten Arbeitgebern wird man solche und solche finden.
In Hessen steht auf dem Zeugnis des 1. SteX die Note des Staatsteils, die des SP und am Ende die Gesamtnote.
Im Normalfall, bei dem die Noten ein schlüssiges Ergebnis zeigen (also im Regelfall: Schwerpunkt 1-3 Punkte besser und damit eine Verbesserung der Note) denkt da niemand groß drüber nach. Nur bei den Extremfällen - siehe das Beispiel des VB mit 6 und 16 Punkten - wird kaum jemand von einem echten VB ausgehen, sondern eben von einem geschenkten Schwerpunkt.