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  5. doppelte Gewichtung 2. Examen
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Antworten

 
doppelte Gewichtung 2. Examen
RefiNeu
Unregistered
 
#1
30.08.2022, 13:31
In dem Thread zur Sozialgerichtsbarkeit bin ich auf deren Mindestanforderung gestoßen. 
1. Examen + 2. Examen x 2. 
Ist diese Gewichtung des 2. Examens üblich? Wird das sonst noch irgendwo gefordert? 

Sorry wenn das eine sehr dumme Frage ist, aber ich bin grade erst sehr frisch im Ref und hab mich mit solchen Notenanforderungen bisher kaum befasst. In der Uni hat man immer das Gefühl bekommen das 1. Examen sei die absolut wichtigste Prüfung auf Erden    Happywide
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Gast
Unregistered
 
#2
30.08.2022, 13:37
Die Note des zweiten Examens ist wichtiger. Überall. Die einzige Ausnahme ist die Wissenschaft und einzelne GKs. Habe mit einem Partner mal darüber gesprochen und der sagte, das bei vielen GKs beide Examensnoten gleichwertig zählen. Daher vielleicht auch häufig diese Faustregel "18 Punkte aus beiden Examina".
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Gast
Unregistered
 
#3
30.08.2022, 13:56
Das zweite ist im Schnitt fast überall ein bisschen wichtiger, punktuell sogar wesentlich wichtiger:

In Bayern wird bei der Einstellungsgrenze im Staatsdienst z.B. nur auf die Note des Zweiten geachtet. Das Erste ist nur eine Zusatzqualifikation, das bei im übrigen im wesentlich gleichen Bewerbern den Ausschlag geben kann/wird

Rein formell würde also bei einer 8,0er Grenze jemand mit 7,9 im Zweiten und 12,5 im Ersten nicht eingeladen, jemand mit 8,1 im Zweiten und 5,2 im Ersten dagegen schon.
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Gast
Unregistered
 
#4
30.08.2022, 14:16
LolLolLol

dieses Land wird immer verrückter
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Gast
Unregistered
 
#5
30.08.2022, 15:29
Neben Bayern gibt es auch weitere Bundesländer die bei Richterstellen formell nur aufs 2. achten. Denke das wird dann in der Wirtschaft ähnlich sein. 

Das erste ist daher hauptsächlich für die Lehre wichtig. Für GK sollte aber auch das 1. ordentlich sein. Du wirst aber eher mit nem guten 2. Examen eine "Traumstelle" bekommen als mit einem guten 1. 

Daher Vollgas geben im Ref :)
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Gast
Unregistered
 
#6
30.08.2022, 16:17
(30.08.2022, 15:29)Gast schrieb:  Neben Bayern gibt es auch weitere Bundesländer die bei Richterstellen formell nur aufs 2. achten. Denke das wird dann in der Wirtschaft ähnlich sein. 

Das erste ist daher hauptsächlich für die Lehre wichtig. Für GK sollte aber auch das 1. ordentlich sein. Du wirst aber eher mit nem guten 2. Examen eine "Traumstelle" bekommen als mit einem guten 1. 

Daher Vollgas geben im Ref :)

Daher Totlachen über den Staat und was vernünftiges arbeiten  Prost
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Gast
Unregistered
 
#7
30.08.2022, 16:27
(30.08.2022, 16:17)Gast schrieb:  
(30.08.2022, 15:29)Gast schrieb:  Neben Bayern gibt es auch weitere Bundesländer die bei Richterstellen formell nur aufs 2. achten. Denke das wird dann in der Wirtschaft ähnlich sein. 

Das erste ist daher hauptsächlich für die Lehre wichtig. Für GK sollte aber auch das 1. ordentlich sein. Du wirst aber eher mit nem guten 2. Examen eine "Traumstelle" bekommen als mit einem guten 1. 

Daher Vollgas geben im Ref :)

Daher Totlachen über den Staat und was vernünftiges arbeiten  Prost

Finde ich nicht. Wer im Ref unter 8 ist soll halt nicht Richter werden. Das ist eine Wertung die verständlich ist. Wenn du irgendwelche abstrusen Mindermeinungen im 1. Examen nem Professor schmackhaft machen kannst, dann hat das immernoch nicht viel mit der Praxis zu tun.
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Gut
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#8
30.08.2022, 16:43
(30.08.2022, 16:27)Gast schrieb:  
(30.08.2022, 16:17)Gast schrieb:  
(30.08.2022, 15:29)Gast schrieb:  Neben Bayern gibt es auch weitere Bundesländer die bei Richterstellen formell nur aufs 2. achten. Denke das wird dann in der Wirtschaft ähnlich sein. 

Das erste ist daher hauptsächlich für die Lehre wichtig. Für GK sollte aber auch das 1. ordentlich sein. Du wirst aber eher mit nem guten 2. Examen eine "Traumstelle" bekommen als mit einem guten 1. 

Daher Vollgas geben im Ref :)

Daher Totlachen über den Staat und was vernünftiges arbeiten  Prost

Finde ich nicht. Wer im Ref unter 8 ist soll halt nicht Richter werden. Das ist eine Wertung die verständlich ist. Wenn du irgendwelche abstrusen Mindermeinungen im 1. Examen nem Professor schmackhaft machen kannst, dann hat das immernoch nicht viel mit der Praxis zu tun.


Und Verkehrsunfallklausuren in fünf Stunden nebst händischem Tatbestand und Rubrum verfassen ist selbstverständlich praxisnah.  Cheese 

Viele kapieren es wohl immer noch nicht: Meta-Prüfungsleistung fünfstündiger Klausuren ist nicht das sklavische Runterbeten von "Meinungen" oder "Anfertigen von Entscheidungen", sondern der Nachweis einer effizienten und strukturierten Arbeitsweise.
Daher ist diese Differenzierung zwischen 1. und 2. Examen völlig ungeeignet.
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Gast
Unregistered
 
#9
30.08.2022, 17:17
(30.08.2022, 16:43)Gut schrieb:  
(30.08.2022, 16:27)Gast schrieb:  
(30.08.2022, 16:17)Gast schrieb:  
(30.08.2022, 15:29)Gast schrieb:  Neben Bayern gibt es auch weitere Bundesländer die bei Richterstellen formell nur aufs 2. achten. Denke das wird dann in der Wirtschaft ähnlich sein. 

Das erste ist daher hauptsächlich für die Lehre wichtig. Für GK sollte aber auch das 1. ordentlich sein. Du wirst aber eher mit nem guten 2. Examen eine "Traumstelle" bekommen als mit einem guten 1. 

Daher Vollgas geben im Ref :)

Daher Totlachen über den Staat und was vernünftiges arbeiten  Prost

Finde ich nicht. Wer im Ref unter 8 ist soll halt nicht Richter werden. Das ist eine Wertung die verständlich ist. Wenn du irgendwelche abstrusen Mindermeinungen im 1. Examen nem Professor schmackhaft machen kannst, dann hat das immernoch nicht viel mit der Praxis zu tun.


Und Verkehrsunfallklausuren in fünf Stunden nebst händischem Tatbestand und Rubrum verfassen ist selbstverständlich praxisnah.  Cheese 

Viele kapieren es wohl immer noch nicht: Meta-Prüfungsleistung fünfstündiger Klausuren ist nicht das sklavische Runterbeten von "Meinungen" oder "Anfertigen von Entscheidungen", sondern der Nachweis einer effizienten und strukturierten Arbeitsweise.
Daher ist diese Differenzierung zwischen 1. und 2. Examen völlig ungeeignet.

Das mag schon stimmen, dennoch ist das 2. aufgrund Beweisen und Formalia was ganz anderes als die dauernden Gutachten im ersten. Wer sich einredet, dass das 1. so viel mit der Praxis zu tun hat wie das 2. mag das gerne tun. Meines Erachtens nach sagt das erste nur, dass man Gutachten schreiben kann oder nicht. Auf eine Richterbank kann man diese Leute nicht einfach so setzen, auch wenn materielles Wissen durchaus vorhanden ist. Das erste prüft ob man schnell Gutachten anfertigen kann, welche sich ausschließlich aufs materielle Recht beziehen. Im zweiten geht es darum effizient einen praxistauglichen Lösungsvorschlag zu entwerfen. Bei beiden muss man effizient arbeiten und in 5h performen. 

Es bleibt dabei: 
1. = Grundlagenexamen 
2. = Praktikerexamen
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Gast
Unregistered
 
#10
30.08.2022, 17:47
Beide Examen maximal praxisfern und schwachsinnig
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