28.08.2022, 01:13
(28.08.2022, 00:06)Freidenkender schrieb: man kann Klausuren auch locker bestehen, wenn man zum Tatbestand gar nicht mehr kommt. Ging mir im Examen gleich in der ersten Klausur so
Echt? Bei uns hieß es dann immer, dass die Arbeit praktisch nicht brauchbar ist, weil ein gesetzlich vorgeschriebener Teil des Urteils fehlt und somit bereits aus formalen Gründen aufzuheben wäre.
28.08.2022, 01:20
(28.08.2022, 01:13)Gast schrieb:(28.08.2022, 00:06)Freidenkender schrieb: man kann Klausuren auch locker bestehen, wenn man zum Tatbestand gar nicht mehr kommt. Ging mir im Examen gleich in der ersten Klausur so
Echt? Bei uns hieß es dann immer, dass die Arbeit praktisch nicht brauchbar ist, weil ein gesetzlich vorgeschriebener Teil des Urteils fehlt und somit bereits aus formalen Gründen aufzuheben wäre.
Denke beim JPA Köln fängt man aus so einem krassen Minus an, dass man hart ums Bestehen kämpfen muss. Würde es keinem empfehlen
28.08.2022, 17:02
Wenn der Tatbestand alles enthält, was für die Entscheidungsgründe relevant ist, sollte ein kurzer Tatbestand keine Auswirkungen auf die Note haben.
29.08.2022, 00:24
24 Seiten sind nicht pauschal viel. Manche klatschen groß 3 Sätze über eine Seite, der andere schreibt kleiner… Auf 24 Seiten Entscheidungsgründen kann auch schlicht nur Bullshit stehen.
6 Seiten TB und 24 EG klingt jedenfalls nicht per se nach Abwertung der Klausur.
6 Seiten TB und 24 EG klingt jedenfalls nicht per se nach Abwertung der Klausur.
29.08.2022, 00:25
29.08.2022, 14:12
(29.08.2022, 00:25)Gast schrieb:(28.08.2022, 00:06)Freidenkender schrieb: man kann Klausuren auch locker bestehen, wenn man zum Tatbestand gar nicht mehr kommt. Ging mir im Examen gleich in der ersten Klausur so
Quark…
Frage mich woher Deine Einsicht kommt. Die Klausur hat 8 Punkte bekommen. Und ich war nicht der einzige Kandidat in dem Termin dem es so ergangen ist. Daher ist eis kein Quark sondern Realität. Zumindest in Bayern in meinem Termin war es kein Problem die Klausur so zu bestehen. Kannst Du nun glauben oder nicht
29.11.2022, 13:03
Bei uns wurde immer auf jede einzelne Info im Tatbestand mit allen Daten etc. Wert gelegt in der AG. Es sollte auf jeden Fall alles drin sein und einige AG-Leiter mochten besonders lange Tatbestände..
Ich habe im 1. Examen in keiner Klausur mehr als 16 Seiten und immer so 8-10 P gehabt.
Ich habe im 1. Examen in keiner Klausur mehr als 16 Seiten und immer so 8-10 P gehabt.
14.12.2022, 18:53
(29.11.2022, 13:03)Law123 schrieb: Bei uns wurde immer auf jede einzelne Info im Tatbestand mit allen Daten etc. Wert gelegt in der AG. Es sollte auf jeden Fall alles drin sein und einige AG-Leiter mochten besonders lange Tatbestände..
Ich habe im 1. Examen in keiner Klausur mehr als 16 Seiten und immer so 8-10 P gehabt.
Extrem abhängig AG-Leiter/in bzw. Korrektor/in und dort auch wiederum vom Rechtsgebiet. Zivilrechtler mögen es erfahrungsgemäß knapp, die Verwaltungsrechtler hingegen wollen gefühlt jeden shit drin haben.
Im Ergebnis hilft es glaube ich tendenziell weniger zu schreiben. Der Punkt ist nämlich, dass die Korrektor/innen das lesen müssen. Und bei einer Arbeit, die 35-40 Seiten hat, kann schnell Unmut aufkommen. Selten sind die vielen Seiten dann auch so genau. Jemand die/der auf 20 Seiten alles auf den Punkt bringt und die Schlagwörter bringt, räumt im Ergebnis ab. Selbst zu Schwerpunkten sollte man mE nicht - wie es teilweise empfohlen wird - 2-3 Seiten schreiben. Der Vorteil dabei zudem, dass man extrem Zeit spart. Schreibt man 10 Seiten weniger hat man 45 Minuten mehr Zeit.
15.12.2022, 13:15
(29.08.2022, 14:12)Freidenkender schrieb:(29.08.2022, 00:25)Gast schrieb:(28.08.2022, 00:06)Freidenkender schrieb: man kann Klausuren auch locker bestehen, wenn man zum Tatbestand gar nicht mehr kommt. Ging mir im Examen gleich in der ersten Klausur so
Quark…
Frage mich woher Deine Einsicht kommt. Die Klausur hat 8 Punkte bekommen. Und ich war nicht der einzige Kandidat in dem Termin dem es so ergangen ist. Daher ist eis kein Quark sondern Realität. Zumindest in Bayern in meinem Termin war es kein Problem die Klausur so zu bestehen. Kannst Du nun glauben oder nicht
Bayern, war klar: Da stand sicherlich schon im Bearbeitervermerk, dass ein TB nicht geschrieben werden muss und du hast es überlesen?


