10.08.2022, 03:05
Wenn man Einzelrichter ist: Angenommen, ich komme wirklich nur zu den Verhandlungstagen und mache vor/zwischen/nach den Verhandlungen alles, wofür ich zwingend im Gericht sein muss. Kann ich dann wirklich nur an den Verhandlungstagen kommen und sonst immer zu Hause bleiben? Oder gibt es irgendeinen gewissen "Druck", auch sonst mal Präsenz zu zeigen? Ich denke auch an eine mal wirklich eilige Sache mit einstweiligem Rechtsschutz, die ich dann ja erst sehen würde, wenn ich in der nächsten Woche wieder einen Verhandlungstag habe (der dann erstmal meine Zeit raubt). Und wie sieht es aus, wenn ich so eine krasse Maschine bin, die statt zwei (vorgesehenen) Verhandlungstagen nur einen pro Woche braucht?
[In meinem Ref bin ich auf eine Strafrichterin getroffen, die bei voller Stelle ein Mal pro Woche von 8 Uhr bis 18 Uhr (Beginn!) terminiert hat. Dann musste sie sich sich nur ein Mal pro Woche um Kinderbetreuung kümmern.]
Wie entgegenkommend sind bei Interesse an Home Office die Vorsitzenden in den Kammern? Reicht ein Beratungstag pro Woche oder sogar nur auf Zuruf? Oder ist üblicherweise "gewünscht", dass man immer vor Ort ansprechbar ist.
Wie sieht es auch bei Kammern, die fast alles auf den Einzelrichter übertragen? Man könnte ja meinen, dass ich dann quasi wieder Einzelrichter bin.
Wie weit kann im Extremfall denn der Einzelrichter-Anteil reichen? 90 Prozent? Irgendwo sogar 100 Prozent?
Neben dem AG/LG interessiert mich auch, wie es am SG und VG ist. Insbesondere interessiert mich auch, wie viel am SG in der Praxis wirklich in der Kammer entschieden wird und wie oft dem mündliche Verhandlungen vorausgehen. Ein wenig schiele ich auf möglichst viele Entscheidungen nur durch mich (und das am SG besser noch durch Gerichtsbescheid).
[In meinem Ref bin ich auf eine Strafrichterin getroffen, die bei voller Stelle ein Mal pro Woche von 8 Uhr bis 18 Uhr (Beginn!) terminiert hat. Dann musste sie sich sich nur ein Mal pro Woche um Kinderbetreuung kümmern.]
Wie entgegenkommend sind bei Interesse an Home Office die Vorsitzenden in den Kammern? Reicht ein Beratungstag pro Woche oder sogar nur auf Zuruf? Oder ist üblicherweise "gewünscht", dass man immer vor Ort ansprechbar ist.
Wie sieht es auch bei Kammern, die fast alles auf den Einzelrichter übertragen? Man könnte ja meinen, dass ich dann quasi wieder Einzelrichter bin.
Wie weit kann im Extremfall denn der Einzelrichter-Anteil reichen? 90 Prozent? Irgendwo sogar 100 Prozent?
Neben dem AG/LG interessiert mich auch, wie es am SG und VG ist. Insbesondere interessiert mich auch, wie viel am SG in der Praxis wirklich in der Kammer entschieden wird und wie oft dem mündliche Verhandlungen vorausgehen. Ein wenig schiele ich auf möglichst viele Entscheidungen nur durch mich (und das am SG besser noch durch Gerichtsbescheid).
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
10.08.2022, 07:54
Das kannst du vergessen.
10.08.2022, 08:35
Am AG gibt es von dem dargestellten Modell (Anwesenheit nur an Sitzungstagen) bis zu fünf Tage die Woche so ziemlich alles, zumindest im Zivilbereich. Das wird mit der elektronischen Akte nochmal einfacher als vorher, ich habe es aber insbesondere bei einem Kollegen auch vorher so gesehen. Der kam dann immer mit einem Rollkoffer voller Akten.
Am LG/OLG ist das ganz stark von der Kultur in der Kammer/im Senat abhängig: Wie oft sind Besprechungen, wie lang im Voraus sind die geplant, wie viel läuft auf dem Einzelrichter. Da habe ich (im Zivilbereich) auch schon so ziemlich alles gesehen.
Kurzum: Das Modell ist grundsätzlich vorstellbar, aber sicher planbar ist das (jedenfalls in der Proberichterzeit/in Kollegialspruchkörpern) nicht. Welche Auswirkungen das auf irgendwelche "Karrierechancen" hat bzw. wie gut das jeweils ankommt, ist sicher auch vom jeweiligen Gericht abhängig.
Am LG/OLG ist das ganz stark von der Kultur in der Kammer/im Senat abhängig: Wie oft sind Besprechungen, wie lang im Voraus sind die geplant, wie viel läuft auf dem Einzelrichter. Da habe ich (im Zivilbereich) auch schon so ziemlich alles gesehen.
Kurzum: Das Modell ist grundsätzlich vorstellbar, aber sicher planbar ist das (jedenfalls in der Proberichterzeit/in Kollegialspruchkörpern) nicht. Welche Auswirkungen das auf irgendwelche "Karrierechancen" hat bzw. wie gut das jeweils ankommt, ist sicher auch vom jeweiligen Gericht abhängig.
10.08.2022, 08:48
Im Strafrecht gibt es doch noch gar keine E-Akte? Ich bin selbst kein Richter, bei Freunden wurde vom Vorsitzenden am LG aber am ersten Tag klargestellt, man solle bitte jeden Tag da sein.
Grade am Anfang wirst du jeden Tag Fragen haben. Je nach Qualität der Geschäftsstelle musst du auch da ständig in Kontakt sein. Karriere aus dem Dauer-HO sehe ich weder bei Gericht noch in einer Kanzlei. Das kann man als Sachbearbeiter machen oder wenn man 50 ist, aber nicht, wenn man networken will/muss.
Grade am Anfang wirst du jeden Tag Fragen haben. Je nach Qualität der Geschäftsstelle musst du auch da ständig in Kontakt sein. Karriere aus dem Dauer-HO sehe ich weder bei Gericht noch in einer Kanzlei. Das kann man als Sachbearbeiter machen oder wenn man 50 ist, aber nicht, wenn man networken will/muss.
10.08.2022, 08:57
(10.08.2022, 08:48)HerrKules schrieb: Im Strafrecht gibt es doch noch gar keine E-Akte? Ich bin selbst kein Richter, bei Freunden wurde vom Vorsitzenden am LG aber am ersten Tag klargestellt, man solle bitte jeden Tag da sein.
Grade am Anfang wirst du jeden Tag Fragen haben. Je nach Qualität der Geschäftsstelle musst du auch da ständig in Kontakt sein. Karriere aus dem Dauer-HO sehe ich weder bei Gericht noch in einer Kanzlei. Das kann man als Sachbearbeiter machen oder wenn man 50 ist, aber nicht, wenn man networken will/muss.
Wieso kommentierst du denn, wenn du gar keinen Einblick hast? Troll doch bitte woanders.
Der Kollege oben hat es schon richtig dargestellt - es hängt von vielen Faktoren ab und planbar ist es in den meisten Fällen leider (noch) nicht. Ich kenne mehrere Richter (Kammer LG im Zivilrecht; Amtsgericht Straf und Zivilrecht; VG) die in der Regel ausschließlich für ihren einen Sitzungstag kommen. In meinem Heimat Bundesland gilt wiederum ein Home Office Tag schon als viel.
Hör dich am besten dort um, wo du dich bewerben willst.
10.08.2022, 09:06
(10.08.2022, 08:57)Gast schrieb:(10.08.2022, 08:48)HerrKules schrieb: Im Strafrecht gibt es doch noch gar keine E-Akte? Ich bin selbst kein Richter, bei Freunden wurde vom Vorsitzenden am LG aber am ersten Tag klargestellt, man solle bitte jeden Tag da sein.
Grade am Anfang wirst du jeden Tag Fragen haben. Je nach Qualität der Geschäftsstelle musst du auch da ständig in Kontakt sein. Karriere aus dem Dauer-HO sehe ich weder bei Gericht noch in einer Kanzlei. Das kann man als Sachbearbeiter machen oder wenn man 50 ist, aber nicht, wenn man networken will/muss.
Wieso kommentierst du denn, wenn du gar keinen Einblick hast? Troll doch bitte woanders.
Der Kollege oben hat es schon richtig dargestellt - es hängt von vielen Faktoren ab und planbar ist es in den meisten Fällen leider (noch) nicht. Ich kenne mehrere Richter (Kammer LG im Zivilrecht; Amtsgericht Straf und Zivilrecht; VG) die in der Regel ausschließlich für ihren einen Sitzungstag kommen. In meinem Heimat Bundesland gilt wiederum ein Home Office Tag schon als viel.
Hör dich am besten dort um, wo du dich bewerben willst.
Das wird dann definitiv nicht gehen, wenn man Ermittlungs- oder Betreuungsrichter*in ist. Egal wie sehr man "Maschine" ist.
10.08.2022, 19:29
LG: Man ist grds. Einzelrichter in "normalen" Zivilsachen, sobald man 1 Jahr Zivilrecht gemacht hat (auch als ProRi). Man kann grds. die meiste Zeit zuhause arbeiten, was soll der Vors. halt auch von einem wollen
SG: Kammer ist hier = zwei ehrenamtliche Richter machen bei Urteilen mit! Ansonsten arbeitest du aber alleine, das Problem ohne eAkte ist der enorme Umlauf von Akten - der ist eher mit Amtsgericht Zivilsachen als LG Zivilsachen zu vergleichen. Nur einmal die Woche Dezernat machen wäre fast unmöglich, die Menge mit nach hause nehmen theoretisch denkbar, aber derzeit je nach SG einfach mit praktischen Herausforderungen verbunden
VG: auch hier natürlich derzeit von der eAkte abhängig, aber grundsätzlich häufig eine gewisse Präsenzkultur, gerade bei älteren Vorsitzenden. Je nach Zuständigkeit der Kammer wird auch tatsächlich viel als Kammer gemacht. Mehr als 3 Tage Home Office halte ich für sehr schwierig, man verhandelt idR aber auch nicht jede Woche (wie am SG auch).
Fazit: lässt sich so pauschal nicht sagen und von vielen Umständen abhängig (Bundesland, konkretes Gericht, konkrete Kammer ..., am AG und SG konkreter Zuschnitt der Zuständigkeit (Betreuungsrecht))...
SG: Kammer ist hier = zwei ehrenamtliche Richter machen bei Urteilen mit! Ansonsten arbeitest du aber alleine, das Problem ohne eAkte ist der enorme Umlauf von Akten - der ist eher mit Amtsgericht Zivilsachen als LG Zivilsachen zu vergleichen. Nur einmal die Woche Dezernat machen wäre fast unmöglich, die Menge mit nach hause nehmen theoretisch denkbar, aber derzeit je nach SG einfach mit praktischen Herausforderungen verbunden
VG: auch hier natürlich derzeit von der eAkte abhängig, aber grundsätzlich häufig eine gewisse Präsenzkultur, gerade bei älteren Vorsitzenden. Je nach Zuständigkeit der Kammer wird auch tatsächlich viel als Kammer gemacht. Mehr als 3 Tage Home Office halte ich für sehr schwierig, man verhandelt idR aber auch nicht jede Woche (wie am SG auch).
Fazit: lässt sich so pauschal nicht sagen und von vielen Umständen abhängig (Bundesland, konkretes Gericht, konkrete Kammer ..., am AG und SG konkreter Zuschnitt der Zuständigkeit (Betreuungsrecht))...
10.08.2022, 19:30
PS: am VG ist der Anteil der Einzelrichter-Entscheidungen natürlich idR trotzdem deutlich über 80 bis 95%, immerhin steht es ja in der Norm: soll übertragen werden, wenn ;)
10.08.2022, 20:08
Warum willst du nie erscheinen?
10.08.2022, 21:16
Zum VG: Es ist mE nicht so, dass an jedem VG fast alles als Einzelrichter gemacht wird. An meinem VG war es bei den allgemeinen Verwaltungsrechtssachen ein sehr geringer Anteil, vielleicht 10 Prozent. Einzig im Asyl ist es fast immer Einzelrichter/Berichterstatter. Keine wöchentlich Sitzungen stimmt meiner Erfahrung nach auch nur sehr bedingt. Gerade als Proberichter müssen die Erledigungszahlen stimmen, da bleiben Wochen ohne Sitzung eher die Ausnahme, wenn auch die meisten Asylsitzungen sind, die man sich selbst legen kann, wie es einem passt.