04.03.2022, 18:42
Wie gängig ist es denn, dass der Arbeitgeber kein Problem mit einer Doppelzulassung hat?
05.03.2022, 23:41
10.08.2022, 19:49
Ich möchte das Thema hier noch mal hoch pushen.
Ich würde auch gerne als Syndikusanwältin einen Nebenjob machen als Wissmit in einer RA-Kanzlei.
Ich würde gerne den Nebenjob als WissMit auf 450 (bzw. später 520) EUR Basis machen, damit das steuerfrei bleibt. Nach meiner Recherche müsste dann der Arbeitgeber eine pauschale Versteuerung on top durchführen, was sich auf die Auszahlung des Nettobetrags nicht auswirken soll. Außerdem kann man wohl bei Steuerklasse 6 beantragen, von Rentenbeiträgen befreit zu werden.
Meine Fragen sind:
1. Machen diese Einschätzungen Sinn oder übersehe ich etwas?
2. Was für einen Stundenlohn könnte ich für eine Tätigkeit als WissMit verlangen (1. Stex 8,x, 2. Stex 8,x) bei a) FFW-Kanzlei, b) MK und c) GK? Ich hätte gerne ca. 25 €/Stunde.
3. Haben Kanzleien überhaupt Interesse an WissMit, die monatlich "nur" ca. 15-20 Stunden zur Verfügung stünden?
Freue mich über jede Antwort, vielleicht praktiziert schon jemand so ein Arbeitsmodell. Danke!
LG
Ich würde auch gerne als Syndikusanwältin einen Nebenjob machen als Wissmit in einer RA-Kanzlei.
Ich würde gerne den Nebenjob als WissMit auf 450 (bzw. später 520) EUR Basis machen, damit das steuerfrei bleibt. Nach meiner Recherche müsste dann der Arbeitgeber eine pauschale Versteuerung on top durchführen, was sich auf die Auszahlung des Nettobetrags nicht auswirken soll. Außerdem kann man wohl bei Steuerklasse 6 beantragen, von Rentenbeiträgen befreit zu werden.
Meine Fragen sind:
1. Machen diese Einschätzungen Sinn oder übersehe ich etwas?
2. Was für einen Stundenlohn könnte ich für eine Tätigkeit als WissMit verlangen (1. Stex 8,x, 2. Stex 8,x) bei a) FFW-Kanzlei, b) MK und c) GK? Ich hätte gerne ca. 25 €/Stunde.
3. Haben Kanzleien überhaupt Interesse an WissMit, die monatlich "nur" ca. 15-20 Stunden zur Verfügung stünden?
Freue mich über jede Antwort, vielleicht praktiziert schon jemand so ein Arbeitsmodell. Danke!
LG
10.08.2022, 19:56
Was für Tätigkeiten willst du für die Kanzei erledigen?! Mit 5h/Woche bist du doch nirgends sinnvoll einsetzbar
10.08.2022, 21:28
10.08.2022, 21:36
(10.08.2022, 19:56)guga schrieb: Was für Tätigkeiten willst du für die Kanzei erledigen?! Mit 5h/Woche bist du doch nirgends sinnvoll einsetzbar
Sehe ich auch so.
Meine Kollegin hat bei uns lange Teilzeit gearbeitet. Unter drei Tagen pro Woche lohnt sich das nicht, weil du als Anwalt für die Mandanten erreichbar sein musst. Du kannst nicht was ausarbeiten und den Mandanten darauf verweisen, dass er Rückfragen erst in einer Woche und dann bitte so zu stellen hat, dass du sie in den 5 Stunden erledigt hast. Weitere Nachfragen wieder erst in einer Woche usw. Das funktioniert so nicht. Meine Kollegin war daher 3 Tage die Woche im Büro, sonst hätten die Sachen zwischendurch zu lange gelegen.
Man kann dich natürlich für Sachen anstellen, die in den 5 Stunden erledigt sind, aber mehr als Recherche und Kopieren dürfte das kaum sein. Dafür findet sich bestimmt ein Student für deutlich weniger Geld.
10.08.2022, 21:42
(10.08.2022, 21:28)gast mit freizeit schrieb:(10.08.2022, 19:56)guga schrieb: Was für Tätigkeiten willst du für die Kanzei erledigen?! Mit 5h/Woche bist du doch nirgends sinnvoll einsetzbar
ich dachte, ich könnte Schriftsätze anfertigen und Mandantengespräche führen,
Funktioniert zeitlich nicht.
Mandantengespräch: 1h, bei umfangreichen Sachen vielleicht auch 2-3. Anschließend müsstest du das Ergebnis noch umsetzen. Das mag bei kleinen Sachen noch gehen, bei umfangreichen nicht.
Und es muss dann eben pünktlich nach 4,5 Stunden fertig sein, denn beim Minijob gibt es keine bezahlten Überstunden. Alles was du nicht schaffst, musst du auf nächste Woche schieben, oder darfst sonst zumindest nächste Woche nicht arbeiten.
10.08.2022, 21:46
(10.08.2022, 21:42)Egal schrieb:(10.08.2022, 21:28)gast mit freizeit schrieb:(10.08.2022, 19:56)guga schrieb: Was für Tätigkeiten willst du für die Kanzei erledigen?! Mit 5h/Woche bist du doch nirgends sinnvoll einsetzbar
ich dachte, ich könnte Schriftsätze anfertigen und Mandantengespräche führen,
Funktioniert zeitlich nicht.
Mandantengespräch: 1h, bei umfangreichen Sachen vielleicht auch 2-3. Anschließend müsstest du das Ergebnis noch umsetzen. Das mag bei kleinen Sachen noch gehen, bei umfangreichen nicht.
Und es muss dann eben pünktlich nach 4,5 Stunden fertig sein, denn beim Minijob gibt es keine bezahlten Überstunden. Alles was du nicht schaffst, musst du auf nächste Woche schieben, oder darfst sonst zumindest nächste Woche nicht arbeiten.
Oder um es anders auszudrücken: Ich würde auf Lohnsteuerklasse 6 oder als freier Mitarbeiter arbeiten, aber nicht im Minijob
10.08.2022, 21:51
danke für die Rückmeldungen :)
10.08.2022, 22:11
5h die Woche und da macht der Syndikus dann (nur) Mandantengespräche als WissMit?
Halte doch Vorträge/Schulungen, mach was an der Uni oder korrigier Klausuren!
Halte doch Vorträge/Schulungen, mach was an der Uni oder korrigier Klausuren!