03.12.2018, 06:23
(02.12.2018, 14:32)Nordlicht schrieb:Sauber! Weißt du schon wo du hinkommst? Kannst du vielleicht noch etwas zum Ablauf sagen, nachdem man die Einstellungszusage bekommen hat?(27.11.2018, 22:57)SWH schrieb: Glückwunsch Nordlicht! Dann werden wir wohl bald Kollegen :)
JAP. Es ist gut gelaufen und es ist beabsichtigt, mich zum 1.1. zum Richter auf Probe zu ernennen. :D
-Wann muss man zum Amtsarzt?
- Wann wird man vereidigt?
- Wann bekommt man seine Ernennungsurkunde?
- Wechselt man in der Probezeit jedes Jahr das Gericht?
Danke im Voraus!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
04.12.2018, 01:01
(03.12.2018, 06:23)SWH schrieb: Sauber! Danke (:
Weißt du schon wo du hinkommst? Wohl nach Itzehoe.
Kannst du vielleicht noch etwas zum Ablauf sagen, nachdem man die Einstellungszusage bekommen hat? Das kuriose ist, aufgrund des ganzen verrückten Ablauf kann ich dir vieles nicht beantworten... Evtl. manches dem Zeitdruck bei mir geschuldet...
-Wann muss man zum Amtsarzt? Irgendwann nach der Ernennung. Nicht so dramatisch, kommt dann auf dem Dienstweg.
- Wann wird man vereidigt? Weiss ich noch nicht. Lasse ich auf mich zukommen. Da die ersten vier Wochen eine Art Einarbeitung am Obergericht sind auch kein Zeitdruck.
- Wann bekommt man seine Ernennungsurkunde? Am ersten Tag.
- Wechselt man in der Probezeit jedes Jahr das Gericht? Davon war bei mir nicht die Rede. Klar Versetzung möglich, aber keine Erwähnung eines solchen Automatismus.
Danke im Voraus!
VG Nordlicht
04.12.2018, 14:55
Mag vielleicht mal jemand von der amtsärztlichen Untersuchung berichten? Was wird dort konkret untersucht? Vielen Dank!
04.12.2018, 16:10
(04.12.2018, 14:55)NRWlerin schrieb: Mag vielleicht mal jemand von der amtsärztlichen Untersuchung berichten? Was wird dort konkret untersucht? Vielen Dank!
Jeder Amtsarzt kann das machen, wie er möchte. Da gibt es außer dem Maßstab "erreicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht das Pensionsalter" keine Vorgaben.
05.12.2018, 16:37
06.12.2018, 01:18
(05.12.2018, 16:37)SWH schrieb: Hey Nordlicht, ich nochmal. Davon hab ich noch gar nichts gehört. Am Obergericht heißt dann in Schleswig oder dem jeweiligen LG?
Ich kann es nur für die Sozialgerichtsbarkeit sagen, dort sind nach Info im letzten Vorstellungsgespräch zunächst 4 Wochen am LGS in Schleswig vorgesehen.
Die Beschreibung für die Einführungsphase der ordentlichen Gerichtsbarkeit findest du hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fac...chter.html
20.12.2018, 16:00
Ich habe ein Schreiben aus RLP bekommen, dass meine Bewerbung in die aktuelle Kampagne miteinbezogen wird. Darf ich das so verstehen, dass ich auf einer Warteliste bin und hoffen muss, dass sich nicht so viele bewerben, die bessere Noten haben, aber meine Noten grundsätzlich kein Hindernis sind?
20.12.2018, 19:47
(20.12.2018, 16:00)Gast schrieb: Ich habe ein Schreiben aus RLP bekommen, dass meine Bewerbung in die aktuelle Kampagne miteinbezogen wird. Darf ich das so verstehen, dass ich auf einer Warteliste bin und hoffen muss, dass sich nicht so viele bewerben, die bessere Noten haben, aber meine Noten grundsätzlich kein Hindernis sind?
Genau so würde ich das verstehen. Wie sehen denn deine Noten aus wenn ich fragen darf? Ich werde mich zwar erst in einem Jahr bewerben können, aber es interessiert mich ob der Trend der absinkenden Notenanforderungen weiter anhält.
23.12.2018, 15:25
[quote pid='11773' dateline='1507088180']
Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
[/quote]
Mich würde ja mal interessieren, ob das wirklich der Wahrheit entspricht. Gibt es hier jemanden, der mit unter 7,76 Punkten eingeladen wurde?
Werden Bewerbungen dann nicht direkt abgelehnt, weil man schon formell die Voraussetzungen nicht erfüllt? Wenn da jemand Infos hat, wäre ich sehr dankbar.
Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
[/quote]
Mich würde ja mal interessieren, ob das wirklich der Wahrheit entspricht. Gibt es hier jemanden, der mit unter 7,76 Punkten eingeladen wurde?
Werden Bewerbungen dann nicht direkt abgelehnt, weil man schon formell die Voraussetzungen nicht erfüllt? Wenn da jemand Infos hat, wäre ich sehr dankbar.
23.12.2018, 15:49
Nach meiner Einschätzung sind Einstellungen (jedenfalls in Ballungsräumen) unter 9 punkte nach wie vor die Ausnahme. Zwar kann man ab 8,0 Punkten ggf. Irgendwann mit einer Einladung zum AC (nach längerer Wartezeit) rechnen, muss dann aber besonders überzeugen.
Dazu gibt es in NRW auch eine kleine Anfrage (siehe google), wonach am olg köln im Jahr 2016 von 62 neueinstellung 55 vb oder besser hatten. Anders sieht es demgegenüber außerhalb der Ballungsräume aus,etwa in Hamm aus: dort waren tatsächlich nur knapp über die Hälfte der Neueinstellungen vb oder besser. Ich denke aber, dass sich das seit 2016 wieder geändert haben sollte.
Dazu gibt es in NRW auch eine kleine Anfrage (siehe google), wonach am olg köln im Jahr 2016 von 62 neueinstellung 55 vb oder besser hatten. Anders sieht es demgegenüber außerhalb der Ballungsräume aus,etwa in Hamm aus: dort waren tatsächlich nur knapp über die Hälfte der Neueinstellungen vb oder besser. Ich denke aber, dass sich das seit 2016 wieder geändert haben sollte.