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Klausuren August 2022
Jurref22
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#51
04.08.2022, 20:18
(04.08.2022, 20:03)NRW55 schrieb:  Habt ihr den Vergleich als Einzelwirkung oder Gesamtwirkung auch zugunsten des anderen Gesamtschuldners ausgelegt? Hab erst Einzel- dann umgeändert auf Gesamtwirkung, weil ich den letzten Satz im Kommentar dazu überlesen hab, dass allein Innenhaftung bei beschränkter Gesamtwirkung nicht ausreicht. Computer

Gesamtwirkung, da sich die Schuldner in dem Darlehensvertrag gegenseitig - unter Beteiligung des Gläubigers - zur Abgabe von Willenserklärungen in Bezug auf den Vertrag bevollmächtigt haben.
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LawL SH
Unregistered
 
#52
04.08.2022, 20:21
(04.08.2022, 20:03)NRW55 schrieb:  Habt ihr den Vergleich als Einzelwirkung oder Gesamtwirkung auch zugunsten des anderen Gesamtschuldners ausgelegt? Hab erst Einzel- dann umgeändert auf Gesamtwirkung, weil ich den letzten Satz im Kommentar dazu überlesen hab, dass allein Innenhaftung bei beschränkter Gesamtwirkung nicht ausreicht. Computer

Da die 4.000,00 € vom Beklagten zu 1. dann ja in der mündlichen Verhandlung auch bezahlt („in bar übergeben“) wurden, kam es meiner Meinung nach gar nicht mehr auf den Vergleich an sich an, da in Höhe der 4.000,00 € Erfüllung eingetreten ist (422 I BGB). Zudem hat sich die Antragstellerin den Vortrag des Beklagten zu 1. ja auch „zu eigen“ gemacht.
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Gast
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#53
04.08.2022, 20:29
(04.08.2022, 20:21)LawL SH schrieb:  
(04.08.2022, 20:03)NRW55 schrieb:  Habt ihr den Vergleich als Einzelwirkung oder Gesamtwirkung auch zugunsten des anderen Gesamtschuldners ausgelegt? Hab erst Einzel- dann umgeändert auf Gesamtwirkung, weil ich den letzten Satz im Kommentar dazu überlesen hab, dass allein Innenhaftung bei beschränkter Gesamtwirkung nicht ausreicht. Computer

Da die 4.000,00 € vom Beklagten zu 1. dann ja in der mündlichen Verhandlung auch bezahlt („in bar übergeben“) wurden, kam es meiner Meinung nach gar nicht mehr auf den Vergleich an sich an, da in Höhe der 4.000,00 € Erfüllung eingetreten ist (422 I BGB). Zudem hat sich die Antragstellerin den Vortrag des Beklagten zu 1. ja auch „zu eigen“ gemacht.

Ja hab es auch so, bezüglich der restlichen 4K habe ich dann noch den Vergleich herangezogen. Denke aber, dass da der Vergleich nicht wirkt auf den Antragsteller, sodass die Klage teilweise begründet ist, weil der Antrag ja 8k war und nur 4k begründet sind. Hab es selbst aber so, dass es voll begründet ist, weil eben Gesamtwirkung.
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Gast
Unregistered
 
#54
04.08.2022, 20:30
(04.08.2022, 20:18)Jurref22 schrieb:  
(04.08.2022, 20:03)NRW55 schrieb:  Habt ihr den Vergleich als Einzelwirkung oder Gesamtwirkung auch zugunsten des anderen Gesamtschuldners ausgelegt? Hab erst Einzel- dann umgeändert auf Gesamtwirkung, weil ich den letzten Satz im Kommentar dazu überlesen hab, dass allein Innenhaftung bei beschränkter Gesamtwirkung nicht ausreicht. Computer

Gesamtwirkung, da sich die Schuldner in dem Darlehensvertrag gegenseitig - unter Beteiligung des Gläubigers - zur Abgabe von Willenserklärungen in Bezug auf den Vertrag bevollmächtigt haben.

Guter Gedanke!
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LawL SH
Unregistered
 
#55
04.08.2022, 20:37
Was wurde in dem Vergleich nochmal bestimmt?
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Gast
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#56
04.08.2022, 20:48
(04.08.2022, 20:37)LawL SH schrieb:  Was wurde in dem Vergleich nochmal bestimmt?

Dass zwischen B1 und dem Kläger Ansprüche durch Zahlung abgegolten sind mein ich
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Jurref22
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#57
04.08.2022, 22:19
(04.08.2022, 20:21)LawL SH schrieb:  
(04.08.2022, 20:03)NRW55 schrieb:  Habt ihr den Vergleich als Einzelwirkung oder Gesamtwirkung auch zugunsten des anderen Gesamtschuldners ausgelegt? Hab erst Einzel- dann umgeändert auf Gesamtwirkung, weil ich den letzten Satz im Kommentar dazu überlesen hab, dass allein Innenhaftung bei beschränkter Gesamtwirkung nicht ausreicht. Computer

Da die 4.000,00 € vom Beklagten zu 1. dann ja in der mündlichen Verhandlung auch bezahlt („in bar übergeben“) wurden, kam es meiner Meinung nach gar nicht mehr auf den Vergleich an sich an, da in Höhe der 4.000,00 € Erfüllung eingetreten ist (422 I BGB). Zudem hat sich die Antragstellerin den Vortrag des Beklagten zu 1. ja auch „zu eigen“ gemacht.

Das mit 422 I BGB klingt sehr einleuchtend, habe die Norm leider übersehen..
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Gast
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#58
05.08.2022, 15:54
Was lief denn heute als Z4 Klausur in NRW?
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GastNRWAug22
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Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#59
05.08.2022, 16:56
Heute kam thematisch Mietrecht dran. Einmal die Feststellung über das Bestehen eines Anspruches auf Herausgabe der Kaution auf den Erwerber und dann kautelarmäßig Prüfung und Formulierung von Vertragsklauseln betreffend Mieterhöhung, Kaution, Haustierhaltung und Lärm.
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Gast
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#60
05.08.2022, 17:03
Klingt dankbar
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